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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2006, 00:35
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Beiträge: 11
Standard Hong Kong Ltd. - Steuern & Anonymität

Ich grüße Sie werte Mitstreiter

ich surfe schon seit einigen Tagen über dieses Forum und möcht heut mal neFrage in en Raum werfen, welche mich seid Wochen quält.

Auf deutsche-consult.de lese ich folgendes:
Zitat:
Wird die Beteiligung an der Hong Kong Ltd. von einer deutschen Gmbh oder AG gehalten, und schüttet die Limited an letztere Gewinne aus, so fällt auf diese keine deutsche Körperschaftsteuer an. Diese Gewinne sind auch von der deutschen Gewerbesteuer befreit, wenn die deutsche Gesellschaft mehr als 10 Prozent aller Anteile Limited hält. Allerdings werden 5 Prozent des Betrages einer solchen Auslandsdividende bei der deutschen Muttergesellschaft als so genannte "nicht abzugsfähige Aufwendungen" behandelt.

Das bedeutet, dass in Deutschland steuerpflichtige Gewinne der GmbH/AG um 5 Prozent des Betrages der eigentlich steuerfreien Auslandsdividende erhöht werden. Bei hiesigen Gewinnsteuer von derzeit etwa 40 Prozent ergibt dies de facto eine deutsche Steuerlast auf die ausgezahlten Auslandsgewinne von –wohl ganz erträglichen- 2 Prozent.

Werden die Anteile dagegen von einer in Deutschland ansässigen Privatperson oder Personengesellschaft gehalten, so unterliegen die Ausschüttungen der deutschen Einkommensteuer dem sogenannten "Halbeinkünfteverfahren". Das heißt die Hälfte der Dividenden aus der Limited wird mit deutscher Einkommensteuer belastet.
Wie und unter welchen genauen Umständen ist die dort beschriebene Besteuerung möglich ? Ich mein das hört sich ja schon recht traumhaft an. Daher frage ich hier lieber mal wo den die ganzen Haken sind ?!

Desweiteren würde ich gern nochmal ne`professionelle Meinung bezügl. der Anonymität einer solchen Hong Kong Ltd. hören. Das jedoch unter der Annahme das z.B. ein ortsansässiger Treuhänder den director, secretary und shareholder- posten stellt und eben keine wie oben beschriebene Verbindung nach deutschland besteht. Bzw. ist es eventl. sogar möglich eine IBC als Director, sowie Shareholder einzusetzen ?


Ich hoffe auf klärende Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2006, 11:16
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von Merten
... Daher frage ich hier lieber mal wo den die ganzen Haken sind ?!
Der Haken bei dem, was -http://deutsche-consult.com/cserv_germ.html vorstellt, liegt in der Halbheit der Aussage, die nicht präzise Zuende ausgeführt ist.

Zitat:
... Werden die Anteile dagegen von einer in Deutschland ansässigen Privatperson oder Personengesellschaft gehalten, so unterliegen die Ausschüttungen der deutschen Einkommensteuer. ...
Hier ist der Punkt: Was nützt Ihnen die schönste Körperschaft, wenn Sie keine Gewinne ausschüttet oder diese thesauriert werden. DAS unterliegt nämlich dann - wie oben zu lesen ist - der Besteuerung auf der Gesellchafter-/ Aktionärsebene in Form der Einkommenssteuer !

Das Angebot ist eben doch nicht sooo prickelnd ...

Geändert von tropico (05.10.2007 um 08:17 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2006, 23:07
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 11
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Ich danke Ihnen für die kleine Aufklärung. So erfüllt das ganze in der Tat keinen größeren Sinn für mich

Wie schaut es denn sonst mit der Anonymität bei einer über Treuhand gegründeten Hong Kong Ltd. aus ? Also Treuhand für director, secretary und shareholder....

Darüber hinaus würde mich die Möglichkeit interessieren eine IBC als shareholder bzw. vielleicht sogar als director einzusetzen.

Soweit ich das in letzter Zeit beobachtet habe wird so eine Hong Kong Ltd. nicht standartmäßig sofort als Offshoreklitsche betitelt & behandelt, was sie für mich interessant macht in Bezug auf Paypal und co (was man halt so für seine internetprojekte braucht).
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2006, 23:42
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard hongkong... und offshore-"grundsätze"

immerhin informiert die "deutsche consult" - also manchmal haben diese serviceanbieter namen... mit denen könnte man hierzulande nicht 'mal nen pizzaservice zu 'ner lieferung animieren:


"... Werden die Anteile dagegen von einer in Deutschland ansässigen Privatperson oder Personengesellschaft gehalten, so unterliegen die Ausschüttungen der deutschen Einkommensteuer dem sogenannten "Halbeinkünfteverfahren". Das heißt die Hälfte der Dividenden aus der Limited wird mit deutscher Einkommensteuer belastet ..."


wie dem auch sei... sie haben jetzt gerade eben aus ihrer fragestellung und den erhaltenen antworten den KERN des OFFSHORE-business erkannt: im ausland gewinne realisieren... zu hause schweigen wie ein grab!!!


damit erübrigt sich jegliche frage nach der besteuern beim "wirtschaftlich berechtigten" 8-)


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2006, 05:44
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 11
Lächeln

Das haben Sie natürlich vollkommen richtig interpretiert, werter ffbkdavid

Das meine zu Anfang formulierte Fragestellung mit, mir nicht bekannten Regelungen und Gesetzmäßigkeiten beantwortet, wird habe ich mir jedoch fast gedacht.. *g

Von daher interessiert mich eigentlich von Grund auf jede Kleinigkeit, welche in Bezug auf eine HK Ltd. und deren Führung als "getarnte" Offshoreklitsche für mich interessant sein könnte..

Vorallem natürlich die allseits bekannte Problematik: Kann man damit wenigstens halbwegs vernünftig Agieren bzw. seinen Geschaften im Internet nachgehen (ohne jegliche persönliche Kundenbindung/Kontakt) ?
Und damit verbunden natürlich die Frage nach all den nötigen Instrumenten, die da wären, Bank-Konto in der Schweiz bei der CS, problemlose Paypal-Nutzung incl. den nötigen Verifikationen für eine "saubere" und sichere Nutzung.

Dies alles unter der Annahme das bis auf den von Ihnen angesprochen wirt. Berechtigten, jegliche nötige Position innerhalb der Firma durch einen Treuhänder vor Ort gestellt wird.

Ich habe diesbezügl. leider sogut wie keine Informationen finden können...
Mich würde einfach die Behandlung einer solchen Firma interessieren... und in wie weit kann es positiv wirken das HK ein öffentliches Handelsregister hat, welches in der oben beschrieben Struktur natürlich auch nur die Scheinwahrheit ausspuckt, aber zumind. eben bestätigt
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2006, 11:46
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard öffentliches handelsregister... und offshore???

"... ein öffentliches Handelsregister ..."


da liegt die krux... eine hongkong-gesellschaft passt also höchstens in eine "multi-jurisdiction"-struktur - also eine kombination zwischen (steuerbelasteter!) ein-bisschen-offshore-firma und einer dahinterstehenden total "diskret" führbaren gesellschaft in einem steuerfrei-land


man kann solche lösungen perfekt einsetzen, um nach aussen nicht mit einer offshoreklitsche auftreten zu müssen (beispielsweise bei der nennung von impressum-informationen etc.)... durch kreative steuerlösungen (grossbritannien ist dabei führend... usa dank der innovativen llc-gesetzgebungen auch!) - "hintenrum" aber trotzdem gewinne steuermindernd in einen sicheren hafen leiten zu können


kostenverlagerung heisst das zauberwort... geht natürlich mit "klassischen" europäischen finanzamts-mitarbeiterInnen nicht ohne probleme über die bühne (konkret bringt's wahrscheinlich ausschliesslich schwierigkeiten und scherereien) - aber, wie gesagt: es gibt ja durchaus überlegenswerte alternativen (ch-verwaltungsgesellschaft/zweigniederlassung in helvetien, uk-intermediary company etc.)


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #7 (permalink)  
Alt 03.07.2006, 04:38
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 11
Lächeln

Wo wir wider bei der altbekannten "Idiallösung" wären

Da dachte ich doch glatt eine Alternative zu diesen etwas komplexeren Strukturen gefunden zuhaben
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  #8 (permalink)  
Alt 16.07.2006, 11:56
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard neuste entwicklungen bezüglich "firmenbankkonten"

wir haben eben unsere informationen über banken in MALAYSIA, SINGAPUR und HONGKONG aktualisiert:


verheerend... kein institut ist in der lage, OHNE PERSÖNLICHES ERSCHEINEN irgendwelche konten zu eröffnen - und: firmenkonten nicht-lokaler gesellschaften benötigen eine genehmigung


ebenfalls wichtig: seien sie vorsichtig mit angaben bezüglich der "phyischen präsenz/des principal place of business" von offshore-firmen... wenn sie über paypal abrechnen und wegen deren etwas gewöhnungsbedürftigen "auszahlungsvorschriften" beispielsweise eine hongkong-firmenadresse "einschalten", müssen sie dort auch physisch präsent sein... sonst gibt's probleme (kontensperre etc.)


das gute alte MULTI JURISDICTION-PROGRAMM feiert je länger je mehr ein grandioses comeback... frontfirma mit onshore-bankkonto, paypalumsatz über frontfirma... von dort via abschöpfung von "service- und managementkosten" auf backstage-company... rein ins offshoreglück 8-)


von der allied irish bank, die für die "prüfung" von kontoeröffnungsunterlagen 175 englische pfund (macht so um die 300 euro aus!!!) kassieren möchte (ohne rückvergütung bei nichtakzeptanz!!!) reden wir hier und jetzt 'mal besser nicht 8-)


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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