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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2007, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: EU
Beiträge: 1
Standard Offshoregründung für Internetunternehmen.

Hallo,

Erst mal möchte ich alle hier grüßen, da ich neu bin und das ist mein erster Beitrag. Das Forum lese ich schon seit längerer Zeit und muß sagen, ich habe hier einen Reichtum an Informationen zum Themenkomplex Firmengründung und Offshore gefunden. Dafür mochte ich die Betreiber dieses Forums gratulieren.
Und nun zu meinem Vorhaben. Ich habe vor, einige Internetportale an die Beine zu stellen. Die Portale befinden sich zur Zeit in der Phase des Webdesigns, das im Auftrag gegeben wurde. In einigen Monaten wird es soweit sein, und sie werden online gehen. Die Sprache ist Deutsch und sie werden sich nicht nur an DE, sondern an den ganzen deutschsprachigen Raum richten. Um es vorwegzunehmen, möchte ich vom Anfang an klarstellen, es geht nicht um Porno, Wetten, oder dergleichen. Auf der anderen Seite will ich nicht den Geschäftsbereich hier in einem öffentlich zugänglichen Forum nennen, damit es nicht offensichtlich wird, wenn es soweit ist. Einnahmen werden durch Einschalten von Werbung - Partnerprogramme, Werbebanner, Google Adsense und derartige Anzeigen - erzielt. Der Registrar der Domains ist in den USA, für Webhosting gibt es eine Menge Offshore Hosting Anbieter -
es gibt Hosting Firmen, wo man nicht nur sogenannte dedizierte Server anmieten, sondern sogar die eigenen Server verfrachten und vor Ort die Installation persönlich durchführen kann. Der Betrieb der Portale kann überall, wo Anschluß ans Netz gibt erfolgen, und durch Einrichtung eines VPN (Virtual Private Network ) ist der Betriebsort nicht auffindbar und der Betreiber kann nicht rückverfolgt werden.
Nach meinen Recherchen im Netz zu diesem Thema habe ich mir folgende
Konstellation oder Konstrukt, wie es im Offshorejargon heißt, ausgedacht: Hintereinanderschaltung von zwei Firmen. Da seriöses Auftreten nach außen hin von äußerster Wichtigkeit ist, zuerst Einschalten einer Schweizer Gmbh , die im Impressum als Inhaber und Betreiber der Internetportale auftritt. Diese Schweizer Gmbh agiert als Inkassogesellschaft einer weiteren Offshoregesellschaft in einem der üblichen Offshorestandorte - nach allem was ich darüber gelesen habe, neige ich eher zu einer Panama Gesellschaft oder einer Firma in einem der Karibikstandorte.
Ein Bankkonto bei einer seriösen Bank, wo die Einnahmen aus den Portalen landen und thesauriert werden, soll auch eröffnet werden. Auf Ausschüttungen kann vorerst getrost verzichtet werden, aber ich möchte mich über Methoden erkundigen, wie ich in der Zukunft Geldsummen transferieren kann. Ich bin Bürger eines EU-Landes und derzeit in einem EU-Land ansässig, den Wohnsitz könnte ich aber in der Zukunft verlagern.
Das ist in groben Zügen die Schilderung meines Vorhabens. Wie oben erwähnt, möchte ich weitere Einzelheiten nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum offenlegen, sondern per PN besprechen, deswegen bitte ich um persönliche Zuschriften. Ich bin mir auch völlig bewußt, daß das, was ich suche nicht ganz billig zu haben ist, und nicht durch ein Formular bei einem Internetanbieter bestellt werden kann, sondern nur in persönlichem Gespräch vor Ort bei einem seriösen Gründungsanbieter erfolgen kann.
Ich hoffe damit habe ich zu einer Diskussion angeregt und warte auf Antworten zum Thema.

Mit freundlichem Gruß,

Fugax onerum vectigalium
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 13:46
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 999
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Soweit, so gut, Fugax,

aber fangen wir doch mal stichprobenartig mittendrin an: Wer soll denn Gesellschafter der schweizer GmbH und deren Geschäftsführer sein, was sich ja alles im örtlichen Handelsregister ohne Schwierigkeiten nachprüfen läßt ?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 18:01
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard naja...

... dann viel spass mit einer helvetischen gmbh... vor allem, wenn's darum geht, in deren buchhaltung einnahmen für deren geplante aktivitäten nachzuweisen UNTER GLEICHZEITIGER RIGOROSER VERNEINUNG irgendwelcher beziehungen zum effektiven leistungserbringer


... da werden die sachbearbeiter der zuständigen steuerverwaltung schon 'mal vorab 'ne kühle runde bestellen


... und: an die steuerrechtlichen folgen (stichtwort: VERRECHNUNGSSTEUER) von ausschüttungen gedacht (35% auf dem bruttobetrag, vom wirtschaftlich berechtigten wohl zurückforderbar, jedoch nur, wenn entsprechende abkommen zwischen der schweiz und dem EFFEKTIVEN wohnsitz des wb bestehen (siehe grundsatzurteil bg hinsichtlich der verweigerung der rückerstattung von verrechnungssteuer auf ausschüttungen einer ch-gesellschaft gegenüber einer DÄNISCHEN HOLDINGGESELLSCHAFT... weil nachgwiesenermassen DEREN aktionäre auf den bermuda-inseln residier(t)en)


kurz und bündig - ihre struktur wird nicht funktionieren... und angesichts ihrer doch konzisen "vorgaben" - deren potenz ich auch für mindestens diskutabel halte - empfehele ich dringend ein intensives gespräch mit einem fachmann


viel erfolg für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 18:53
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 999
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Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
... (stichtwort: VERRECHNUNGSSTEUER) ...
Ich wollt´s ja selbst nicht gleich erwähnen, weil das wäre der zweite Aspekt gewesen ...
Aber, wie immer, ffbkdavid, als Helvetier sind Sie anderen immer voraus ...
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 20:22
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard es gibt eine steigerung von "helvetier"...

... es gibt durchaus eine steigerung von "helvetier"...


in fachkreisen redet man ja bewundernd von einem einschlägig bekannten rechtsanwalt als "... der weise mit schuss"


nothing more has to be said


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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