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Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA

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  #1 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 01:09
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Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 2
Standard Steuerprobleme mit Briefkastenfirma?

Ich bin hier im Forum auf Beiträge gestoßen, laut derer Auftraggeber Probleme beim Absetzen der Leistungen von Offshore-Firmen haben können, wenn es sich bei diesen um Briefkastenfirmen handelt.

Wäre die Frage, ob dies in meinem Fall zutreffen könnte.
Ich plane eine LTD in Hongkong zu eröffnen, für die ich Service-Aufträge, z.B. Montagen, für deutsche Firmen weltweit durchführen werde. Dabei ist zu beachten daß ich selbst gleichzeitig nach Asien auswandern werde, jedoch nicht nach Hongkong. Hongkong dient in diesem Fall eigentlich mehr als zuverlässiger, kriesensicherer Standort für die "Basisfirma". Zudem muß die Steuerbehörde an meinem zukünftigen Hauptwohnsitz nicht unbedingt alles wissen. Evtl. werde ich im betreffenden Land dann noch eine Niederlassung gründen, bei der ich dann angestellt sein werde und die Aufträge im Auftrag der Hongkong LTD. ausführe.

Kann ein deutscher Auftraggeber Probleme mit dem Finanzamt beim Absetzen der Leistungen bekommen?

Wie würden sich dies ggf. möglichst einfach umgehen lassen?

Hat jemand Erfahrung bzw. zuverlässige Informationen zu diesem Thema?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 11:34
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 525
Standard asienfirma als rechnungssteller?

asienfirma als rechnungssteller?

- - - - - - - - - - - - - - - - - -


ich bin skeptisch, ist es doch im "allgemeinen geschäftlichen umfeld" eher nicht üblich, montagearbeiten - wo auch immer diese stattfinden, durch eine hongkongfirma ausführen zu lassen... wobei ich durchaus zugestehe, dass die emsigen asiatischen arbeitsbienen (es handelte sich um koreaner), die vor jahren die mtwapa-bridge in kenya in atemberaubendem tempo hochgezogen haben, sich durchaus den respekt der ortsansässigen bevölkerung erarbeiteten... alternative zur pole-pole-mentalität der doch eher dem schnaxeln verhafteten locals (keine rassendiskrimatorische bemerkung meinerseits, sondern originalzitat einer bajuwarischen vonundzu-witwe!)


eigentlich irre, dass asiaten in afrika infrastrukturbauten hochziehen... aber lassen wir das


wenn ich so rumlese, was an us-firmen ausserhalb von deren landesgrenzen an "entwicklungshilfe" geleistet wurde und wird (der sogenannte "wiederaufbau" des iraq durch nahezu ausschliesslich durch us-gesellschaften MIT STEUERPRIVILEGIEN abgewickelt), denke ich ALLEINE SCHON VOM MARKTAUFTRITT her, dass sie mit der


GCP (Global Construction Partners... oder so 8-)


einer us-llc mit management ausserhalb der usa (perfekt, wenn durch sie an ihrem neuen wohndomizil erbracht!), wohl keine probleme haften dürften... yankies sind ja überall präsent... gewollt oder ungewollt!


wenn sie dann an ihrem neuen lebensmittelpunkt eine zweigniederlassung ihrer usa-firma eintragen lassen möchten - um beispielsweise die präsenz auf dem asiatischen markt zu dokumentieren - haben sie meiner meinung nach gute karten


up to you to decide... viel erfolg!


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 14:34
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 995
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Standard

Zitat:
Zitat von ralf_137 Beitrag anzeigen
... Kann ein deutscher Auftraggeber Probleme mit dem Finanzamt beim Absetzen der Leistungen bekommen? ...
Ich denke nicht, denn Sie und Ihr Auftraggeber können ja schließlich nachweislich Arbeiten dokumentieren. Was anderes wäre es, wenn Sie dem deutschen Auftraggeber Provisionen in Rechnung stellen würden.
Entscheidend ist also, daß dem deutschen Auftraggeber gegenüber tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 16:00
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 525
Standard nachweis gegenüber deutschen behörden...

... also gegenüber irgendeiner behörde (ich beschränke mich bei meinen bedenken durchaus NICHT auf deutsche, sondern 'mal grundsätzlich auf JEDE AMTSSTELLE AUF DIESEM PLANETEN, der RUR-675-4323-chip wird nämlich bei geburt jedem potentiellen beamten vorsorglicherweise implantiert) den nachweis zu erbringen, eine MONTAGLEISTUNG IN DEUTSCHLAND sei durch eine hongkong-firma erbracht worden... also davor würde mir grauen


... obwohl tropico ja sachlich recht hat... wenn man nichts zu verbergen hat, muss man ja auch keine nachfragen fürchten 8-)


ICH WÜRD'S NICHT RISKIEREN!!!!!


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 17:15
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 995
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

ffbkdavid hat recht: um jedwedes Projekt rechtssicher umzusetzen muß man schon sehr sorgfältig sein.
In diesem konkreten Fall muß halt das geschäftliche Verhältnis zu Deutschland in dem bereits beschriebenen Sinne "sauber" sein. Dann wird es zwar immer noch Nachfragen geben können, aber die Konstellation sollte funtkionsfähig sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 17:52
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 525
Standard gute strukturen benötigen spezielle strukturen!

ich verweise abschliessend lediglich noch die möglichkeit des einsatzes einer MULTIJURISDICTION-struktur, also der KOMBINATION zwischen einer FRONTfirma ONSHORE und einer dahinterstehenden offshore-gesellschaft...


... näheres vom berater ihres vertrauens 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #7 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 05:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 2
Standard

Herzlichen Dank erst mal für die Antworten. Beispiele aus dem aktuellen Umfeld giebts wohl keine?
Mit der Nachweisbarkeit von Leistung dürfte ich keine Probleme haben. Bei derartigen Arbeiten fallen ja immer Spesenrechnungen an, die dem jeweiligen Einsatzort entsprechen.

Zum Konstrukt Multijurisdiktion:
Würde das so laufen daß die Hongkong LTD eine Niederlassung in Deutschland gründet, die dann die Aufträge annimmt und an die HK-Firma untervergibt?
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  #8 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 08:38
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 525
Standard multijurisdiction-struktur

sie fragen

"... Würde das so laufen daß die Hongkong LTD eine Niederlassung in Deutschland gründet, die dann die Aufträge annimmt und an die HK-Firma untervergibt? ..."

- - - - - - - - - -

nö - NACH AUSSEN HIN tritt k e i n e offshorefirma, sondern beispielsweise ein uk-limited auf (resultat: beleg für buchhaltung des d-kunden, der wohl zu wenig "kommentar" anlass gibt!)

"hinter den kulissen" abgeltung = verrechnung von leistungen eines offshore-lieferanten via die uk-limited (resultat: deren gewinn wird konsequent/radikal reduziert)

compris?

schönen und erfolgreichen tag


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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