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Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA

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  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 13:48
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Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard Kein Durchblick mehr Firma/Konto

Guten Tag,

Ich habe mich nun seit wochen informiert, jedoch hört man viele viele verschiede Meinungen. Bin nun hier gelandet und denke das mir hier wer weiterhelfen könnte.

Folgendes:

Bin Wohnhaft in Deutschland und hier auch Selbstständig seit ein paar jahren.
Meine Arbeit bezieht sich auf das publishing und die Vermarktung von Internetauftritten, sowie eigende Projekte.
Da ich aus Privaten gründen nun in den Süden Europas gehen möchte, würde ich dieses gerne verbinden mit neuen Projekten im Bereich Unterhaltung.
Um bei diesen Projekten Wettbewerbsfähig zu bleiben ( Legale Geschäfte wohlbemerkt ), benötige ich ein Land die es nicht so genau mit der impressumspflicht sowie ggf. keine Altersautentifizierung verlangen.

Jedoch liegt der Schwerpunkt meiner Frage wie folgt:
Ein Konto das weitestgehend anonym nach aussen ist für FA etc, es ist nicht nötige das diese Bank Kreditkartenzahlungen, Schecks etc annimmt. Was nötig ist, das diese Bank einen guten Ruf hat, da große Werbeagenturen darauf einzahlen, also keine Offshorebank in der Karibik z.B

Sowie wäre ich über Informationen Dankbar die mich Aufklären welche Unternehmensform für mich, ein mittleres Unternehmen in Spanien oder Italien in frage kommen würde.

Ist die Information richtig das Neugründungen in Italien die ersten 3jahre Steuerbefreit sind ( MwSt. )?

Vielen Dank im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 21:24
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard etwas konfus, ihr "portrait"

reichlich konfus, was sie uns da präsentieren


wenn sie aus land "a" wegziehen, unterstehen sie doch mit sicherheit nicht (mehr) der gesetzgebung dortselbst


wenn sie ihr "produkt" über eine firma aus irgendwo vermarkten, serverstandort optimal auswählen und ihre struktur sauber gestalten, können sie entweder problemlos impressumsinhalte aufschalten (ich verweise auf mein "lieblingsthema" MULTIJURISDICTIONLÖSUNGEN ÜBERDENKEN!)... oder - je nach wahl ihres firmensitzes/ihres produktionsstandortes - schlicht und einfach darauf verzichten (googeln sie 'mal herum... wieviele firmen auf dem netz haben denn überhaupt ein impressum?)


im weitern stellt sich die frage, inwieweit IHRE PERSON mit IHRER FIRMA verhängt ist... wenigstens gegenüber der öffentlichkeit (wenn sie wissen, was ich meine 8-)


ihre hinweise auf eine optimale BANKVERBINDUNG sind irrelevant... es findet sich mit sicherheit eine internationale bank an einem nichtsensiblen standort, wer ihre werbeagenturkunden mit freude vergütungen ausführen lässt 8-)


viel glück für ihr projekt... schauen sie sich nach einem professionellen berater um, der die nebel rund um ihre gedanken vertreiben hilft... dann wird's schon klappen 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 17:58
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Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard

Vielen Dank schonmal,

Es haben sich bereits einige "Nebel" vertreiben lassen.

Natürlich gibt es Länder in dennen keine Alterskontrolle benötigt wird sowie Impressum.
Das Problem stellt sich erst wenn diese Seiten in Deutschland z.B erreichbar werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 18:04
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 997
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Standard

Zitat:
Zitat von davincy Beitrag anzeigen
....Das Problem stellt sich erst wenn diese Seiten in Deutschland z.B erreichbar werden.
NEIN, geschätzter davincy, diese Frage stellt sich NUR (!!!!!!!!!!!!!!!!!!), wenn der content-Verantwortliche unter den Geltungsbereich des TMG (Telemediengesetz), dort § 3 - Herkunftslandprinzip - fällt ("(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts ...").

Die "Erreichbarkeit" in Deutschland ist VÖLLIG irrelevant. Gleiches gilt für die Impressumpflicht: Eine Firma mit Sitz in Belize unterliegt selbstverständlich NICHT der deutschen Impressumspflicht und schon gar NICHT dem TMG !!!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 18:38
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.290
Standard Auslandsfirma mit Auslandskonto, anonyme Offshorefirmen und Bankkonten

Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Eine Firma mit Sitz in Belize unterliegt selbstverständlich NICHT der deutschen Impressumspflicht und schon gar NICHT dem TMG !!!
Vollkommen richtig. Dass ein ausländisches Unternehmen, das lediglich die deutsche Sprache verwendet, angeblich ein Impressum braucht, behaupten deutsche Hinterwäldler, manchmal sogar Provinzanwälte, die noch grün hinter den Ohren sind, ohne überhaupt das TMG gelesen zu haben.

Das TMG finden Sie hier zur Ansicht:
TMG Telemediengesetz, Impressumspflicht nur für deutsche Firmen und Niederlassungen
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McNamara
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  #6 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 19:52
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Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard

Wie sieht es bei Rechnungen aus?
Wenn eine IBC Einnahmen aus Onlinewerbung z.B bezieht von Unternehmen aus der EU sowie USA und diese Firmen nun an die IBC überweisen, gibt dieses Probleme bzw. was halten Firmen davon und oder machen die dieses ungern da sie Probleme mit Ihren FA bekommen könnten oder Steuerprüfung?

das Konto wäre in der EU.


mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Vollkommen richtig. Dass ein ausländisches Unternehmen, das lediglich die deutsche Sprache verwendet, angeblich ein Impressum braucht, behaupten deutsche Hinterwäldler, manchmal sogar Provinzanwälte, die noch grün hinter den Ohren sind, ohne überhaupt das TMG gelesen zu haben.

Das TMG finden Sie hier zur Ansicht:
TMG Telemediengesetz, Impressumspflicht nur für deutsche Firmen und Niederlassungen
Danke das bringt mich weiter, ja das Deutsche TMG kenne ich nur zu gut, dies ist ein mit Grund wieso ich auf diese "Gesetzesflut" und Verklagerrei von "Spitzenanwälten" ab jetzt verzichten möchte.... es gibt besseres mit seiner Zeit anzufangen
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  #8 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 19:57
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 997
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Standard geht ....

@davincy,

derartiges geht grundsätzlich, denn es werden tatsächlich (!!!!) für alle Schnüffler nachprüfbare (!!!!) Leistungen ausgetauscht.

Derartiges ist grundsätzlich akzeptabel.

Alles Andere ist eine Einzelfallprüfung, die natürlich Kosten verursacht.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 20:09
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard 2 fragen - 1 antwort

1 problemkomplex:

Wenn eine IBC Einnahmen aus Onlinewerbung z.B bezieht von Unternehmen aus der EU sowie USA und diese Firmen nun an die IBC überweisen, gibt dieses Probleme bzw
_____ antwort: wenn es "nachvollziehbar" ist, dass eine beispielsweise in der schweiz registrierte firma leistungen zur erfüllung ihres geschäftszweckes bei ebendieser x-company bestellen MUSS, gibt's keine probleme
_____ ihre partner werden ihnen mit sicherheit mitteilen, was sie von ihrer art der abrechnung halten 8-)


2. problemkomplex:

was halten Firmen davon und oder machen die dieses ungern da sie Probleme mit Ihren FA bekommen könnten oder Steuerprüfung?
_____ siehe oben


3. bemerkung

das Konto wäre in der EU
_____ antwort: ist irrelevant, entscheidend ist die gestaltung der rechnung (briefbogen, adresse, telefon- und faxnummern, e-mail-kontakt etc.)


nun die STANDARDANTWORT: MULTIJURISDICTION-LÖSUNG... wie schon erwähnt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #10 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 20:11
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Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Daumen hoch

Danke ich denke das eine IBC in Belize eine gute Alternative ist.

Es geht mir darum ohne TMG und Altersprüfung mit einem Online Projekt in der EU geschäftig zu werden, sollte es Steuerliche Vorteile nun auch noch mitbringen ist dieses natürlich ein netter Nebenefekt.
Wichtig ist das Firmen aus der EU auch mit mir bzw. uns zusammenarbeiten ( Geldfluss).

Ich werde dieses überdenken und abwiegen.

gibt es noch weitere Informationen zur IBC/Offshore in Form von Büchern/Ebooks

Desweiteren möchte ich mich hier schon einmal für die Informationen bedanken, die wirklich schnell da waren..
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  #11 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 20:15
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 997
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Standard

Zitat:
Zitat von davincy Beitrag anzeigen
... gibt es noch weitere Informationen zur IBC/Offshore in Form von Büchern/Ebooks ...
Nein, nicht nach meiner Kenntnis.

Ehrlich gesagt, brauchen Sie derartiges auch nicht, denn - ohne daß wir Eigenwerbung betreiben - in ffbkdavid und tropico sollten Sie seriöse Partner finden können !
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  #12 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 20:22
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Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
1 problemkomplex:

Wenn eine IBC Einnahmen aus Onlinewerbung z.B bezieht von Unternehmen aus der EU sowie USA und diese Firmen nun an die IBC überweisen, gibt dieses Probleme bzw
_____ antwort: wenn es "nachvollziehbar" ist, dass eine beispielsweise in der schweiz registrierte firma leistungen zur erfüllung ihres geschäftszweckes bei ebendieser x-company bestellen MUSS, gibt's keine probleme
_____ ihre partner werden ihnen mit sicherheit mitteilen, was sie von ihrer art der abrechnung halten 8-)


2. problemkomplex:

was halten Firmen davon und oder machen die dieses ungern da sie Probleme mit Ihren FA bekommen könnten oder Steuerprüfung?
_____ siehe oben


3. bemerkung

das Konto wäre in der EU
_____ antwort: ist irrelevant, entscheidend ist die gestaltung der rechnung (briefbogen, adresse, telefon- und faxnummern, e-mail-kontakt etc.)


nun die STANDARDANTWORT: MULTIJURISDICTION-LÖSUNG... wie schon erwähnt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Bestellen bei x-company MUSS SIE NICHT


um einen weiteren Eindruck zu geben, nehmen wir das große goggle Adsense, es würden dann Werbeblöcke von Fremdfirmen auf der Seite geschaltet werden, wodurch die Seite Ihre Einnahmen bekommt, die dann z.B monatlich von einer Agentur wie eben Adsense wo diese Einnahmen gesammelt werden, auf dieses Konto der IBC fließen würde.

MULTIJURISDICTION-LÖSUNG? geben Sie mir Zeit um mich damit zu befassen dieses ist mir neu wenn ich erlich bin.....

mfg
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  #13 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 23:01
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard Ibc

eine IBC ist n i e eine gute idee, liegt der konstruktion doch die abwicklung von transaktionen AUSSERHALB des registrierungsortes einer derartigek struktur zugrunde - eine IBC darf kraft der gesetzlichen bestimmungen, die dieser gesellschaftsform eigen sind, nur AUSSERHALB ihres eintragungsortes aktiv sein... ob sie anguilla, belize, die british virgin islands, die bahamas, nauru, liberia oder wasauchimmer wählen... sie haben immer probleme mit dem nachweis des PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS (wurde auf diesen boards des langen und breiten erläutert)


ibc's sind ideale vehikel zur PLATZIERUNG von vermögenswerten ohne aktive wirtschaftliche tätigkeit... für reges treiben eignen sie sich definitiv nicht


um auf ihre - grundsätzlich richtigen - bedenken bezüglich der ABZUGSFÄHIGKEIT von rechnungen, die ihre auslandsfirma an deren kunden versendet, zurückzukommen... DA KOMMEN PROBLEME AUF IHRE KLIENTEN ZU, wenn irgendeine stelle nachweisen kann, beim aussteller von rechnungen, die als aufwand geltend gemacht werden, handle es sich um eine ibc... und mindestens dieser grundsätzliche nachweis ist sehr wohl möglich (ich unterstelle, dass ihnen die grundsätzlichen fragebogen "interessierter kreise" bezüglich der geschäftsfähigkeit von lieferanten bekannt sind!!!)


man kann ihnen effektiv nur viel glück wünschen... dabei werden ihnen 08/15-"fachbücher" nicht gross weiterhelfen (google hilft ihnen zu einem eindrücklichen palmares einschlägiger literatur... wenigstens werden da einige versandbuchhändler einiges an euros an ihnen verdienen!!!) - was SIE dringend brauchen, ist eine fachkundige beratung, die ALLE aspekte ihrer pläne umfasst und für sie nachvollziehbar aufzeigt, wo ihre chancen liegen


... für lau und auf öffentlichen boards gibt's so was natürlich schwerlich 8-)


take care


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #14 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 12
Standard Ibc

vielen Dank,

Genau diesen Aspekt meinte ich, habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt.

Die IBC, in meinen Fall würde geschäftig werden in der EU sowie anderswo und somit auch Rechnungen stellen sowie fordern.

Nun war mir nicht klar welche Gesellschaftsform das richtige wäre da dieses Unternehmen wahrscheinlich in Spanien entstehen wird. Dort gibt es ja weitere Gesellschaftsformen jedoch findet man nirgends Informationen (passende), ob nun spanische ltd., sa etc.

Wichtig wäre der Aspekt das man weitestgehend Anonym bleibt.
Ob man nun Steuern spart steht ersteinmal hinten an.

Berater, die mir geläufig sind kennen dieses Land nicht durch und durch, Berater die dieses tuen (meint man zumindest, meist im internet zu finden) beanschlagen ein Honorar das ich frech finde. Bei einer vernüftigen und abgesicherten hilfestellung sowie ggf. Gründungshilfe wäre ich natürlich bereit diese Zeit zu entschädigen.

Vielen Dank........
DaVincy
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  #15 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 18:18
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard freche berater:

"... Berater die dieses tuen (meint man zumindest, meist im internet zu finden) beanschlagen ein Honorar das ich frech finde ..."


nachdem sie ja nun "hier" jedwelche erläuternden kommentare, tipps und anregungen für lau bekommen, würde es mich als aktiv tätiger "berater" 'mal interessieren, ab welcher höhe denn für sie ein honorar zur frechheit mutiert


... nur so aus interesse 8-)


schönen abend


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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