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| Tags: dba, steuern |
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Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, bzw. ab welcher Größenordnung sich die Einschaltung einer Zwischengesellschaft lohnt. Die Ausgangssituation ist die, dass ein deutsches Unternehmen Waren importiert. Diese werden z.T. von einer Firma des selben Inhabers produziert. Zwischen dem Produktionsland und Deutschland besteht aktuell kein DBA. Die Produktionsfirma soll dabei keineswegs "versteckt" werden, sondern Teil der Werbestrategie im Bezug auf Qualität etc. sein. Gibt es eine ungefähre Größenordnung für den Gewinn der Gesellschaft im Produktionsland, der ja vermutlich in Deutschland ein zweites Mal versteuert werden müßte, die den Einsatz einer Zwischengesellschaft sinnvoll erscheinen lässt? Länder, die mit beiden Staaten DBA geschlossen haben, wären Österreich und Mauritius. Freundliche Grüße! |
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Guten Tag,
_____ ebenfalls schönen tag, meine Frage bezieht sich auf die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, bzw. ab welcher Größenordnung sich die Einschaltung einer Zwischengesellschaft lohnt. _____ ein dba regelt steuerliche angelegenheiten zwischen STAAT A und STAAT B - in ihrem geschilderten fall also zwischen dem HERSTELLUNGSLAND (der beispielsweise auch ursprungszeugnisse ausstellen kann) und dem DESTINATIONSLAND Die Ausgangssituation ist die, dass ein deutsches Unternehmen Waren importiert. Diese werden z.T. von einer Firma des selben Inhabers produziert. Zwischen dem Produktionsland und Deutschland besteht aktuell kein DBA. Die Produktionsfirma soll dabei keineswegs "versteckt" werden, sondern Teil der Werbestrategie im Bezug auf Qualität etc. sein. _____ in diesem abschnitt werden begriffe munter miteinander vermischt, die der im obigen abschnitt dargelegten, ZWINGEND NOTWENDIGEN ausgangslage vollumfänglich widersprechen _____ was heisst genau "waren importiert"... nur ALS HÄNDLER/VERMITTLER importiert oder als HERSTELLER auftritt _____ was heisst "z.t. von einer firma desselben inhabers produziert" - warum nur "z.t." - ich kann die sachlage nicht festhalten, sorry! _____ aus ihrem weiteren satz geht als neues element hervor, dass die ware in einem land hergestellt wird, das mit d kein dba unterhält _____ und in diesem "dschungel der gegebenheiten" wollen sie nun eine zwischenfirma einsetzen, die die ganzen knoten auflösen soll? _____ das exakte gegenteil wird geschehen... sie geraten in teufel's küche _____ denn... Gibt es eine ungefähre Größenordnung für den Gewinn der Gesellschaft im Produktionsland, der ja vermutlich in Deutschland ein zweites Mal versteuert werden müßte, die den Einsatz einer Zwischengesellschaft sinnvoll erscheinen lässt? Länder, die mit beiden Staaten DBA geschlossen haben, wären Österreich und Mauritius. _____ ... bei der EINFUHR NACH DEUTSCHLAND werden sie die waren mit ursprungszeugnissen dokumentieren müssen... es nützt ihnen also überhaupt rein gar nichts, wenn eine mauritiusgesellschaft als "importeur" auftritt, wenn die ware in djibouti fabriziert wurde... ihre struktur wird mit einem streich ersichtlich... mit allen folgen _____ und warum um alles in der welt wird der gewinn "ein zweites mal" besteuert - ich verstehe rein gar nichts... im äussersten unglücksfall bezahlt der PRODUZENT doch steuern auf SEINEM gewinn (aus dem EXPORT) und die handelsfirma in deutschland auf DEREN gewinn aus dem HANDEL... also bei auf DEREN SPANNEN... und nicht 2x aus dem gleichen grund sie müssten uns schon etwas klarer und verständlicher darlegen - und auch bezüglich der länder die hosen runterlassen (stichwort: importquoten!) - sie können aufgrund ihrer rudimentären und weitestgehend unverständlichen angaben keine professionelle antwort erwarten wohl bekomm's - viel erfolg für ihr projekt ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services Freundliche Grüße! |
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Zitat:
Ich habe den Sachverhalt wohl etwas zu kompliziert dargestellt. Also:
Und, falls dem so ist, ließe sich dieses zumindest prinzipiell durch eine zwischengeschaltete Gesellschaft lösen, die dann Eigentümerin der Produktionsgesellschaft ist? |
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die in fachkreisen bestens eingeführte und bekannte firma GYANENDRA CRAFTS AND ART INTERNATIONAL, LLC - eine us-llc mit verwaltung ausserhalb der vereinigte staaten - bietet in ihrem katalog eine breite palette an kunstobjekten, gebrauchsgegenständen und textilien aus asien an...
... wenn sie wissen, was ich meine 8-) die firma könnte nun beispielsweise güter aus nepal KAUFEN, diese via ihre internetpräsenz verkaufen... und auch lieferungen nach deutschland abwickeln einkaufs- und verkaufspreise nach ergebnis von intensiven verhandlungen... wenn sie wissen, was ich meine 8-) die nochmalige frage nach der BE- UND VERSTEUERUNG hatte ich ihnen schon beantwortet... es gibt keine ZWEIFACHE besteuerung EIN UND DESSELBEN VORGANGES... n bezahlt gegebenenfalls steuern aus SEINEM GEWINN, d aus dem SEINIGEN... totalbelastung je nach gewählter struktur unter einschluss der hier skizzierten llc-lösung die sachlage ist etwas komplex und bedarf einer - wie in jedem fall - individuellen beratung, um sicherzustellen, dass der ablauf ohne probleme vor sich gehen kann - 08/15-lösungen mit "erfolgsgarantie" gibt's nur auf den internetseiten von billiggründern, die ihren schrott bei irgendwelchen mehr oder weniger obskuren agenten einkaufen und ihnen alles versprechen, was sie hören möchten... nach verkauf aber in den seltensten fällen sich überhaupt an sie erinnern können wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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