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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 06:06
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Registriert seit: 29.12.2007
Beiträge: 4
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Hallo,

da ich die nächsten 2 Jahre nicht länger als 5 Monate in Deutschland verweilen werde, um mal was von der Welt zu sehen, frage ich mich, ob es keine Möglichkeiten der Steuerersparnis für die 2 Jahre gibt, da ich die tolle Infrastruktur in diesem Land ja sowieso nicht nutzen kann.

Ich bin selbständig. Alles was ich zum Arbeiten brauche ist ein Notebook und die Verbindung zum Internet, deswegen bin ich bezüglich meiner Unternehmung nicht ortsgebunden.

Ich habe eigentlich nur einen Kunden. Ein multinationales Unternehmen, mit verschiedenen Sitzen in verschiedenen Länder (aktuell unter "Deutschland" verwaltet).

Ich werde mich auch in keinem weiteren Land länger als 6 Monate aufhalten, werde mich dann natürlich auch korrekt Abmelden (FA und Meldeamt), Auto abmelden und Wohnung (leider, ausser wenn es sich vermeiden lassen würde -> Untermieter? da ich ja wieder nach 3 Jahren zurück will).

Wo muß ich dann überhaupt meine Steuern zahlen?
Wer könnte was von mir wollen?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 10:24
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Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 1.007
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Zitat:
.... (aktuell unter "Deutschland" verwaltet). ...
Hallo Hubert,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Was darf ich GENAU unter dem obigen Zitat verstehen ?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 17:21
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Hallo Hubert,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Was darf ich GENAU unter dem obigen Zitat verstehen ?
Das ich meine Auszahlungen von der deutschen Firma erhalte, ich aber auch einen Account (AccountManager) wohl in einem anderen Land haben könnte, in dem die Firma auch ansaessig ist (wenns was bringen sollte).

Viele Grüße!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 21:02
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Beiträge: 1.007
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Das "multinationale Unternehmen" wird von Deutschland aus "verwaltet"; das heißt ja wohl, daß dieses Unternehmen in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält (und damit der Kontrolle der deutschen Finanzverwaltung unterliegt). Gehen Sie dann davon aus, daß füher oder später (eher früher als später) dieser Fragenkatalog auf Ihren Geschäftspartner zukommt: http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)

DANN müssen Sie schon davon ausgehen, daß Ihr Name fällt.

Wenn Ihr Geschäftspartner diesen Fragenkatalog für die deutsche Finanzverwaltung zufriedenstellend beantworten kann, kann Ihr Vorhaben ohne weiteres realisiert werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 22:02
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Wenn Ihr Geschäftspartner diesen Fragenkatalog für die deutsche Finanzverwaltung zufriedenstellend beantworten kann, kann Ihr Vorhaben ohne weiteres realisiert werden.
Ich hab doch kein Problem damit, dass meine Name fällt, wenn ich alles richtig mache. Ich bin doch im Ausland! Ich möchte nichts zu verbergen haben. Oder sehe ich da was falsches?

Ggf. kann ich mich aber auch unter amerikanische Verwaltung führen lassen, wenns was bringen sollte.

Trotzallem möchte ich für das Vorhaben eine Firma gründen. Diese soll dann nach Möglichkeit, wenn ich wieder in Deutschland bin, auch ganz normal der Steuer unterzogen werden (nach 3 Jahren).
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  #6 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 22:06
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Beiträge: 4
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Ich dachte im übrigen an eine LLC, da sie steuerfrei ist, und es keine Buchhaltungspflicht gibt, was mir natürlich eine Menge Erleichterungen verschaffen würde, wenn ich auf Reisen bin.

Für die LLC würde ich meinem Geschäftspartner dann gerne ein Konto auf Zypern zur Verfügung stellen, um die Transaktionen einfach abzuwickelt´n (keine Überweisungsgebühren, EU Konto, etc).

Wenn ich mich also jetzt in keinem Land die nächsten 2 Jahre länger als 6 Monate aufhalte, wo muss ich dann meine Einnahmen aus der LLC versteuern (wenn überhaupt?). Oder brauche ich gar kein Konto auf Zypern, und kann gleich mein deutsches nehmen?
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