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| Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
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| Tags: internet, internet business, internet geschaeft, isle of man, llc, us firma, usa |
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Gentlemen,
Nach einigen Tagen Recherche im Netz bin ich auf Ihr Forum gestossen, das mir echt eine Oase inmitten der Wüste semi-seriöser Information überall im Internet scheint – soviel an Kudos vorab. :-) Ich hätte folgende konkrete Situation, zu der ich gerne Feedback einholen würde. Ich bin österreichischer Staatsbürger und auch hier ansässig. Ich plane eine Ausweitung meiner Geschäftstätigkeit in einem neuen Markt. Via Internet sollen Produkte (Tiernahrung) direkt an US-Konsumenten verkauft werden. Da die Abwicklung (Versand, Zoll) für einen Massenmarkt von Österreich aus zu aufwendig erscheint, planen wir die Gründung einer amerikanischen Firma, die die Verkäufe abwickelt. Die Produkte selbst werden auch in den USA als White-Label-Produkte eingekauft, von uns gebrandet und mit einem besonderen Marketingspin vermarktet. Da die Verkäufe rein übers Internet erfolgen und der Versand an einen Fulfillment-Dienstleister ausgelagert wird, der auch Betreiber des Web-Shops ist und Krediktkarten-Clearing übernimmt, ist keine physische Vertretung in den USA nötig, es sollte reichen, dass die Firma dort ihr registered office/agent hat. Diese unsere amerikanische Firma ist in keiner Weise im EU-Raum aktiv. Die Konstruktion, die ich ins Auge gefasst habe, wäre nun folgende: Vorauszuschicken wäre, dass es hierbei nicht um Anonymität geht, was hier im Forum oft das Thema ist, sondern um einfach um funktionierende Strukturen. Hauptthema sind Haftungsbeschränkungen (v.a. hinsichtlich oft absurder Schadenersatzforderungen wie das im US-Raum häufig ist, sollte unser Zulieferer fehlerhafte Produkte liefern, die Schaden verursachen.) Wir gründen eine Private LTD auf der Isle of Man, die das Markenrecht an dem Produkt hält. Ich und mein Geschäftspartner sind sowohl Shareholder wie auch Directors. Die LTD ist einziges Member einer amerikanischen LLC – mir wurden Delaware und Florida als Standorte empfohlen, aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren. Ich trete als Manager der LLC auf. Die Gewinne der LLC werden in ihrem Eintragungs-Staat versteuert und fliessen in die LTD, wo sie akkumuliert werden. Meinen Informationen nach gibt es in Österreich keine Hinzurechnungsbesteuerung wie in Deutschland, die Gewinne könnten also ganz legal in der Isle-of-Man-LTD thesauriert werden und dann nach einigen Jahren nach einer Übersiedlung auf die Kanalinsel ausgeschüttet werden. Was halten Sie von diesem Szenario? Hab ich da grobe Fehler drinnen? Ich habe gelesen, dass es für eine amerikanische LLC, die im ausländischen Besitz steht, mit nicht-resident Geschäftsführer unmöglich ist, ein Konto bei einer US-Bank zu bekommen. Stimmt das? Und, wenn ja, hätten wir Nachteile in unsrem Geschäftsleben, wenn unser Konto nicht bei einer amerikanischen Bank führen, sondern an einem Offshore-Standort? Über Feedback von kompetenter Seite würd ich mich echt freuen .. Vielen Dank, Marvin |
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Zitat:
Haben Sie sich schon mal bei US-Juristen schlau gemacht, ob nicht insoweit ebenfalls eine Haftung besteht, also eine im deutschen (und amerikanischen) Recht bekannte Produkthaftung, die nach US-Recht vielleicht auch den Vertrieb treffen kann (keine Ahnung, ob das so ist, aber bei den bestussten Amis weiß man ja nie ...) ?
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merci bien für die prompte reply!
das könnte in der tat der fall sein (ist allerdings noch nicht mit us-anwälten abgeklärt, nein), aber in diesem fall sollte uns ja die llc schützen, die ja unsere haftung mit dem kapital der llc begrenzt. oder hab ich da was falsch verstanden? im schlimmsten fall könnte so ja nur die llc dichtgemacht werden, die mutterfirma auf der isle of man, die die markenrechte hält, würde bestehenden bleiben ... zumindest hätten wir uns das so gedacht ... dürfte ich sie zu ihrer meinung zur konto-problematik und der geschilderten steuersituation befragen? feinste grüsse, marvin |
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Ich bin österreichischer Staatsbürger und auch hier ansässig. Ich plane eine Ausweitung meiner Geschäftstätigkeit in einem neuen Markt. Via Internet sollen Produkte (Tiernahrung) direkt an US-Konsumenten verkauft werden. Da die Abwicklung (Versand, Zoll) für einen Massenmarkt von Österreich aus zu aufwendig erscheint, planen wir die Gründung einer amerikanischen Firma, die die Verkäufe abwickelt. Die Produkte selbst werden auch in den USA als White-Label-Produkte eingekauft, von uns gebrandet und mit einem besonderen Marketingspin vermarktet.
_____ mit ihrem plan verlassen sie die für nicht us-staatsbürger "eigentlich" optimale struktur der verwendung einer llc, weil sie IN DEN USA geschäftlich aktiv werden _____ sie werden also mit der irs und ähnlichen us-behörden intensiven kontakt pflegen (müssen/dürfen)... und benötigen darum ZWINGEND einen us-steueranwalt sowie einen ausgezeichneten buchhalter _____ alleine schon aus diesem grund kann ich ihnen schon jetzt verbindlich zusagen, dass sie AUS UNSEREM HAUSE kein angebot für die realisierung dieser idee erhalten werden... grauslich - alleine, wenn ich an die kosten denke... da vergeht dem bello das kläffen!!! Da die Verkäufe rein übers Internet erfolgen und der Versand an einen Fulfillment-Dienstleister ausgelagert wird, der auch Betreiber des Web-Shops ist und Krediktkarten-Clearing übernimmt, ist keine physische Vertretung in den USA nötig, es sollte reichen, dass die Firma dort ihr registered office/agent hat. Diese unsere amerikanische Firma ist in keiner Weise im EU-Raum aktiv. _____ eine us-firma (gleich welcher ART, ob corporation, llc oder llp), die INNERHALB DER USA TÄTIG IST, hat eine physische präsenz und wird damit steuerpflichtig in den usa _____ rest zu diesem themenkreis... siehe oben Die Konstruktion, die ich ins Auge gefasst habe, wäre nun folgende: Vorauszuschicken wäre, dass es hierbei nicht um Anonymität geht, was hier im Forum oft das Thema ist, sondern um einfach um funktionierende Strukturen. Hauptthema sind Haftungsbeschränkungen (v.a. hinsichtlich oft absurder Schadenersatzforderungen wie das im US-Raum häufig ist, sollte unser Zulieferer fehlerhafte Produkte liefern, die Schaden verursachen.) Wir gründen eine Private LTD auf der Isle of Man, die das Markenrecht an dem Produkt hält. Ich und mein Geschäftspartner sind sowohl Shareholder wie auch Directors. _____ wie sie auf die isle of man kommen, ist mir schleierhaft... sie begeben sich angesichts der offenlegung von firmenvertretern wie aktionären mitten in den dschungel der eu-steuergesetzgebung... einschliesslich eu-zinsabschlagssteuer FÜR AUSSCHÜTTUNGEN (ob heute, morgen oder wann immer... irgendwann soll die knete ja für irgendwas genutzt werden... oder?) Die LTD ist einziges Member einer amerikanischen LLC – mir wurden Delaware und Florida als Standorte empfohlen, aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren. Ich trete als Manager der LLC auf. _____ ja, ausgezeichnet... damit wird also der PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS ihre anschrift in österreich... und sie haben intensiven kontakt mit den dortigen (steuerbehörden)... gekoppelt mit irs-beamten: MAHLZEIT! Die Gewinne der LLC werden in ihrem Eintragungs-Staat versteuert und fliessen in die LTD, wo sie akkumuliert werden. Meinen Informationen nach gibt es in Österreich keine Hinzurechnungsbesteuerung wie in Deutschland, die Gewinne könnten also ganz legal in der Isle-of-Man-LTD thesauriert werden und dann nach einigen Jahren nach einer Übersiedlung auf die Kanalinsel ausgeschüttet werden. _____ EINE LLC HAT KEINE GEWINNE, DIE SIE IRGENDWO ZU VERSTEUERN HAT... diese gesellschaftsform ist ein "durchlauferhitzer", d.h. gewinne werden wie im operation agreement vorgesehen an die aktionäre (in einer llc MEMBERS genannt) weitergereicht... und damit beisst sich die kuh erneut in ihren eigenen schwanz, planen euer glorifizenz ja bekanntlich, nach aussen offen in einer iom-gesellschaft als direktor und shareholder aufzutreten _____ schon wieder: mahlzeit! Was halten Sie von diesem Szenario? Hab ich da grobe Fehler drinnen? _____ ja... siehe oben! Ich habe gelesen, dass es für eine amerikanische LLC, die im ausländischen Besitz steht, mit nicht-resident Geschäftsführer unmöglich ist, ein Konto bei einer US-Bank zu bekommen. Stimmt das? Und, wenn ja, hätten wir Nachteile in unsrem Geschäftsleben, wenn unser Konto nicht bei einer amerikanischen Bank führen, sondern an einem Offshore-Standort? _____ für IHRE struktur bekommen sie ohne probleme ein us-bankkonto... sie sind ja dazu verpflichtet, eine irs-steuernummer wie auch eine sozialversicherungsnummer zu beantragen... damit sind sie bei 2 äusserst bissigen amtsstellen bekannt und werden mit umsicht und persönlich "betreut" _____ bei welcher bank hätten sie denn gerne ein TRADING ACCOUNT... würde mich persönlich interessieren, rasen wir doch wie die gehetzten affen durch unser universum, um für UNSERE kunden (d.h. solche mit STABILEN und RECHTLICH GESICHERTEN STRUKTUREN) firmenkonten zu erhalten... wenn sie mir eine passende adresse beschaffen können, zeige ich mich gerne erkenntlich im übrigen - bei barclays in london ist mit einer zeitperiode von mehr als drei monaten zu rechnen, bis firmenkonten eingerichtet sind (spezielle onlinezugriffs hard- und softwarelieferung eingeschlossen)... und die kosten dafür... naja... was die banker sich eben so vorstellen!!! angesichts ihrer darstellung kann ich ihnen nur dringend anraten, professionellen rat bei einem versierten fachmann einzuholen... sonst rasen sie unter umgehung der traufen direkt in die sch..... wohl bekomm's - und: viel glück für ihr projekt ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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danke für die ausführliche auseinandersetzung mit meiner thematik!
hmm, ein bissl dezenten sarkasmus von den alten hasen muss ein newbie wohl einstecken ;-) das heisst, wenn ich sie richtig verstehe, raten sie mir hauptsächlich aus gründen der bürokratischen mühseligkeiten und der steuerlichen transparenz ab? rat bei einem fachmann will ich in der tat einholen, und einen solchen ausfindig zu machen ist auch teil meiner mission hier ... jetzt haben sie zwar leider ein entsprechendes angebot eher nicht gerade in aussicht gestellt, daher meine fragen an sie: - könnten sie eventuell einen anderen kompetenten berater für dieses szenario empfehlen? - oder: - würden sie uns zu einer anderen firmenkonstruktion raten, die uns unser vorhaben ermöglicht (einfacher vertrieb an us-kunden, haftungsbeschränkung), und uns im fall einer besseren konstruktion beraten und bei der gründung zur seite stehen? danke fürs feedback, marvin |
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