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| Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA |
| Tags: auslandsfirma, haftung, inland |
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Hallo,
ich bin über Google auf diese Forum gestoßen und sehr erfreut über die fachmännische Art, wie hier auf doch recht komplizierte Fragen geantwortet wird. Momentan steh ich vor dem Schritt erneut selbstständig eine Firma zu betreiben. Mein erstes Projekt habe ich als s.g. Kleinunternehmer geführt, was aber leider den faden Beigeschmack der Haftbarkeit der Privatperson mit sich geführt hat. Wie das in Deutschland nun mal so ist wird man hier (z.B. wegen Fehler im Impressum, AGB oder ähnliches) abgemahnt was gerade in der Aufbauzeit einem doch recht große Steine in den Weg legt, wenn man sich neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit mit den Anwälten rumärgern darf. Nunja, nun möchte ich eine Geschäftsform wählen, die mich vor solchen Sachen schützt. Das wichtigste ist mir für mich, dass ich nicht mit meinem Privatkapital haften muss. Sollte durch die neue Geschäftsform beispielsweise die Impressumspflicht und andere Sachen gelockert werden wäre das natürlich ein sehr willkommener Nebeneffekt. Zuvor hatte ich Umsatz- und Einkommenssteuer gezahlt, und das nicht zu knapp, aber mir geht es hier nicht darum mich vor den Steuern zu drücken. Aber es interessiert mich natürlich wie sich das dann bei der neuen Geschäftsform mit den Zahllasten verhält. Wir werden ein virtuelles Produkt als Reseller vertreiben (vergleichbar mit Webspace aus dem Ausland) und sind somit zumindest von irgendwelchen Maschinen ortsungebunden, was aber nicht heißen soll das wir das Land (Deutschland) verlassen wollen. Da die Kunden aber (zumindest am Anfang) größtenteils aus Deutschland kommen, wäre die Nutzung eines deutschen Bankkontos von Vorteil. Welche Geschäftsform ist für dieses Vorhaben die sinnigste? Ist eine UK Ltd. ausreichend oder doch eine Südseefirma von größerem Vorteil? |
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sie weisen darauf hin, dass
"... Zuvor hatte ich Umsatz- und Einkommenssteuer gezahlt, und das nicht zu knapp ..." was verstehen sie denn - bitte konkret in ZAHLEN - unter "nicht zu knapp"... ich habe nämlich ein verständnisproblem dergestalt, als sie in ihrem beitrag darauf hinweisen, dass die nicht über das notwendige kapital verfügen, um eine "ordinäre" brd-gmbh auszustatten danke für die klarstellung... macht es einfach, ihnen fachmännische ratschläge zu erteilen - professionelle strukturen sind nämlich mit KOSTEN verbunden... und ich habe offen gestanden zweifel, ob sie sich über die höhe derselben im klaren sind wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Danke für die schnelle Antwort ffbkdavid.
Das "nicht zu knapp" war gemessen an den Umsätzen die im 5stelligen Bereich (das wird für Sie vermutlich sehr wenig sein) lagen. Das Einkommen im unteren 5stelligen Bereich. Konkrete Zahlen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen. Nur jetzt beginnt eine neue Runde und da ich nicht weiß wie das Geschäftsmodell anschlägt suche ich zunächst natürlich eine Lösung mit bestmöglicher Preis/Leistung. Das könnte sehr gut sein, dass ich die Kosten unterschätze, da ich mich wahrscheinlich durch Werbeversprechen (Bsp: "Mit nur 260.- EURO zur eigenen Gesellschaft.") täuschen lasse. Deswegen suche ich hier nach Informationen, die mir einen realistischen Eindruck der Alternativen der GmbH bezogen auf meine Ausgangssituation deutlich machen. |
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Zitat:
Zitat:
Mit einer Ein-Pfund-Briefkastenfirma geht das jedoch keineswegs; auch bei einer englischen Ltd. müssen Sie über eine angemessene Einlage verfügen, damit die Haftung ernsthaft beschränkt werden kann - aber das mögen Ihnen die Experten tropico und ffbkdavid näher ausführen.
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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ich denke nicht, dass grundsätzlich die problematik der Haftungsbegrenzung zum gegenwärtigen zeitpunkt überhaupt zur diskussion stehen soll und kann... vielmehr geht es um GRUNDSÄTZLICHES:
sie reden von "umsatz im fünfstelligen" bereich... ja woher denn? - aus HANDELSGESCHÄFTEN (also mit GEWINNSPANNE vom erwähnten umsatz)... oder aus BERATUNGS-/DIENSTLEISTUNGSARBEITEN (somit umsatz = in etwa BRUTTOgewinn) bei ersterem können sie eigentlich jegliche lösung via "auslandsstruktur" gleich und schnell vergessen - eine saubere lösung kostet einige tausend euro PRO JAHR... und das geht ja von ihrer SPANNE weg - ICH würde dieses geld besser für eine optimale buchführungs- und steuerberatung auslegen ... aufgrund ihrer vorgaben besteht ja die grundsätliche gefahr eines sehr intensiven UNGEWOLLTEN kontaktes mit behörden aller art - wenn sie verstehen, was ich meine: wie um alles in der welt wollen sie dem finanzamt erklären, dass sie urplötzlich nicht mehr von ihrem küchentisch aus "tätig" sind, sondern für/via eine auslandsfirma arbeiten... bei gegenüber dem ist-zustand unveränderter kundenstruktur (herkunft, ort der leistungserbringung etc.)... und nicht zuletzt auch bei abwicklung über ein deutsches bankkonto schlechte aussichten - merke: FUNKTIONIERENDE STRUKTUREN - jeglicher art - baut man VOR beginn der geschäftstätigkeit auf... nicht nach dem ersten akt... da ist die protagonistin meist schon gestorben und wartet (meist vergebens) auf den kuss des helden, der sie wieder zum leben erwecken soll „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Danke für die Antwort ffbkdavid.
Ich möchte zunächst ein paar Missverständnisse aufklären. Zitat:
Zitat:
Ich hoffe ein paar Unklarheiten meinerseits beseitigt zu haben. |
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Zitat:
Wie soll Ihnen jemand helfen, wenn Sie grundlegende Informationen verschweigen?
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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Ist es möglich, dass die Firma für die Umsätze, die zwar auf dem ausländischen Server generiert wurden aber über ein deutsches Konto transferiert wurden, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen muss? |
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Zitat:
Beispielsweise ein Kunde aus Deutschland bestellt bei uns Webspace, dann erstellen wir bei dem Reseller (im Ausland) ein Paket und buchen vom Kunden das Geld ab oder gucken ob eine Überweisung oder PayPal-Zahlung eingegangen ist und schicken ihm die Zugangsdaten zu. Dies ist der Hauptaufgabenteil der Gesellschaft. Darüber hinaus natürlich noch Support per Forum, eMail und eventuell Telefon. Ich hoffe McNamara, dass Ihre Nachfrage von mir in die richtige Richtung gehend beantwortet wurde. Wir könnten theoretisch gesehen unsere Tätigkeit von der ganzen Welt ausüben möchten diese aber gerne von Deutschland ausüben mit einem deutschen Bankkonto (ein Ausländisches wäre natürlich auch möglich). Wir sind bereit, da wir ja hier Wohnen, unsere Einkommen auch hier zu versteuern. Wie das mit der Versteuerung der Ust bei einer Ltd. beispielsweise aussieht weiß ich nicht. Da wir gerne mit beschränkter Haftung arbeiten möchten und die GmbH noch nicht realisierbar ist sind wir auf der Suche nach einer kostengünstigeren Alternative. Wohlgemerkt wir haben die Tätigkeit noch nicht aufgenommen also geht es um eine Neugründung. Bei weiteren Unklarheiten bitte nachfragen. |
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Probleme wie Abmahnung und ähnliches werde ich selbst versuchen zu umgehen, indem ich meine Gewerbetätigkeit ins Ausland verlagere (wo Abmahnungen entweder nicht möglich/vorgesehen oder wenigstens beim ersten Mal kostenlos oder kostengünstiger sind), sobald es sich für mich wirtschaftlich rechnet. |
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im prinzip nicht, lieber user aqua:
"... Das gehört zwar nur teilweise hier hin: Aber ich wüsste gerne, ob für eine ausländische Firma alleine aus der Tatsache, dass sie ein Bankkonto in Deutschland hat, Umsatz- oder Gewerbesteuerpflichten oder ähnliches entstehen können (sofern es Zinsen gibt, wird natürlich automatisch Körperschaftssteuer abgeführt) ..." aus dem "hat" alleine wohl kaum... aber aus den details der "hat"-unterlagen bei der bank... SIE werden ja wohl der (einzig?) zeichnungsberechtigte auf dem konto sein, nicht wahr (man traut ja keinem ausser sich selbst... da aber grenzenlos 8-) sehen sie - damit schliesst sich der kreis... und mit grösster wahrscheinlichkeit auch die tür in eine sorgenfreie zukunft 8-) wir betreuen mehrere unternehmer, die webserver-services übers netz verkaufen... aber keinem einzigen ist es bisher in den sinn gekommen, auch nur eine kitzekleine spur hin zu seinem lebensmittelpunkt zu legen - heisst: auslandskonto, post umleiten, ausländische hotlinenummer, ausländische server nutzen etc. etc. wohl bekomm's erholsames und erfolgreiches wochenende ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Ich fürchte, meine Frage war etwas missverständlich formuliert:
Ob eine Verbindung zwischen dem deutschen Bankkonto, der ausländischen Firma und mir festgestellt werden kann, ist für mich unerheblich, da weder die Umsätze meiner Firma noch mein eigenes Einkommen irgendeiner Finanzbehörde verheimlicht werden sollen. Es geht mir nicht darum, keine Steuern zu zahlen. Es geht nur darum, IN DEUTSCHLAND keine Steuern zahlen zu müssen (Gründe dafür sind das Steuersystem im Allgemeinen und die Gewerbesteuer im Speziellen). Und es geht darum, meinen Kunden den Zahlungsverkehr zu erleichtern. Mein Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz befinden sich zwar momentan noch in Deutschland, aber das wird sich baldmöglichst ändern - unter anderem aufgrund teilweise einfacher zu befolgenden gewerberechtlichen Bestimmung in einigen anderen Ländern und natürlich aus simplen steuerlichen Gründen. Und gemeinsam mit mir wird auch mein Gewerbe ins Ausland umziehen. Wenn ich meine Kunden hier in Deutschland allerdings behalten möchte, ist es von Vorteil, wenn ich hier auch ein Bankkonto unterhalte, damit meinen Kunden keine hohen Überweisungsgebühren entstehen, wenn sie mich für meine (im Ausland erbrachten) Dienstleistungen bezahlen. Da weder ich selbst als Geschäftsführer (Wohnsitz) noch meine Firma (Betriebsstätte=Server) in Deutschland tätig sein werden, sind die Kunden und das Bankkonto die einzigen Verbindungen meiner Firma zu Deutschland - jegliche Geschäftsabschlüsse finden nur über den Server im Ausland statt. In Deutschland hätte die Firma weder einen Sitz oder eine Kontaktadresse noch eine Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag oder ähnliches. Auch wäre die Geschäftsführung nicht in Deutschland ansässig (Hauptwohnsitz im Ausland). Die Frage besteht nun nur noch darin, ob der Aufenthaltsort der Kunden (in Deutschland) oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein deutsches Konto dazu führen, dass die Firma in Deutschland Umsatz- und/oder Gewerbesteuern zahlen muss? Immerhin ist es möglich, dass ein deutsches Finanzamt auf die (meiner Ansicht nach bescheuerte) Idee kommt, dass Gelder, die auf einem deutschen Konto einer Firma eingehen, automatisch als Umsätze eingestuft werden müssen - auch wenn das eigentliche Geschäft im Ausland abgeschlossen wurde. Die Einkommensteuerpflicht, die mir als Inhaber der Firma entstünde, ist ein ganz anderes Problem. Mir ist natürlich klar, dass ich nach deutschem Einkommensteuerrecht auch Einkommen aus einer ausländischen Firma versteuern muss. Aber dieses Problem wird dadurch gelöst, dass ich ebenfalls umziehen werde, wenn meine Firma umzieht. Zwar muss ich dann im Ausland Einkommensteuer zahlen - aber ich habe überhaupt nichts dagegen, solange der Steuersatz fair und sinnvoll bemessen ist. |
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Zitat:
Wie sieht denn das Modell des Firmensitzes im Ausland und einer Niederlassung in Deutschland aus? Die sieht man ja auch in vielen Impressums stehen. |