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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 00:13
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Beiträge: 1
Standard Offshorefirma gegen Abmahnungen

Wir haben ein Paket C/N/O und DE/CH/AT Domains erworben und unsere deutsche Anschrift als Inhaber eingetragen. Seither kommen Abmahnungen von deutschen Anwälten teils mit ausländischen Auftraggebern sogar Institutionen die alle möglichen Rechte geltend machen wollen, meist jedoch mit Vergleichsvorschlägen die wir annehmen und bezahlen sollen, weil sonst wesentlich höherer Beträge eingeklagt werden würden.

Da soll mal gegen das Markenrecht verstoßen worden sein, ein anderer beklagt eine Adwords Anzeige bei Google die seine Mandantin gesehen haben will, die mit einer im Paket enthaltenen Domain in Verbindung steht, der nächste entdeckt ein Bild an dem er meint Rechte zu haben usw. Klagen vor deutschen Gerichten fallen hier höchst unterschiedlich aus, die Richter kennen die Materie oft nicht und entscheiden selbst auf OLG Ebene mal so mal so. Strafrechtliche Sachen waren nicht dabei, es geht wie immer nur um aufwendige Zivilverfahren und dann ums liebe Geld.

Nun rät unser Anwalt das Domain Portfolio auf eine deutsche GmbH zu übertragen um das nicht abzuschätzende Risiko zu begrenzen. Jedoch würde sich auch die GmbH gegen eine Scharr von Wald- und Wiesenanwälte verteidigen müssen, so dass jährlich 4 bis 5 stellige Summen für Rechtsstreitigkeiten budgetiert werden müssen. Da die Domains nicht zum Verkauf stehen und wir nur den noch vorhanden Traffic nutzen kam uns folgende alternative Idee:

Eine Offshoregesellschaft gründen und die Domains auf diese Gesellschaft übertragen. Dann müssten eventuelle Forderungen am Sitz der Gesellschaft angebracht werden. Wer kann hier eine Juristikation empfehlen unter der Berücksichtigung, dass wir keinerlei Umsätze tätigen bzw. es keinerlei Einnahmen gibt und wir in Deutschland ohnehin nicht auftreten, was die Sache steuerlich neutral stellt.

Außerdem sollten die Kosten von Anfang an fest kalkulierbar sein und der Verwaltungsaufwand muss sehr überschaubar sein! (Deutlich geringer sein als in D, auf jeden Fall keine Buchhaltung wie bei einer englischen Limited, pauschale Steuer, keine Zwangsabgaben oder Pflichtsitzungen).

Und nicht das uns der Anbieter erstmal eine Firma andient, dann alle paar Wochen Nachschuss anfordert, weil dies und das noch fehlt oder passiert ist und am Ende die Gesellschaft teurer ist, als eine ordentliche GmbH.

A) Die Gesellschaft soll das wirtschaftliche Risiko aus dem Halten der Domains/Webseiten tragen wie es auch eine deutsche Kapitalgesellschaft müsste. Wer kann hier eine Juristikation empfehlen, vielleicht eine die auch nicht gleich voll nach Sand-/Briefkasten klingt wie „Cooked Island“?

B) Wer kennt einen zuverlässigen Anbieter mit dem man das komplett im Web durchführt oder der ein Büro in PL, CZ, CH, NL oder U.K. hat um die Dinge persönlich zu erledigen?

C) Hat jemand Erfahrungen mit dem Webanbieter „Coddan CPM Limited“ ukincorp.co.uk (Online Company Formation UK & One-Day Limited Company Incorporation Agent - Private Company Registration in England, Scotland or Ireland - Business Start-Up Agents Provides Set-Up Private Limited Company) gemacht?

D) Laufen die bestellten Nominee Direktoren nervös auf und ab, wenn sich dort ein Anwalt telefonisch, per Fax oder postalisch meldet?

E) Leiten die solche Post, adressiert an die Firma eventuell noch mit Namen eines Nominee Direktors wenigstens ordentlich an uns weiter und bleiben vor Ort gut gelaunt?

F) Was kostet so eine Firma mindestens im 1. Jahr und dann je Folgejahr?

8 Rockt

P.S. Aus nem Frachter mit Liberia Flagge schwabt Öl ins mehr. Greenpeace nimmts auf Video auf und will nen Anwalt beauftragen, der sagt: “Ich mach das nicht, ich hab in Deutschland genug zu tun“.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 10:07
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard vw kaufen und porsche fahren... oder?

eine offene frage: haben sie einschlägige (bittere?) erfahrungen mit "service-partnern" erlebt? - ich lese aus ihren ausführungen eine gewisse verbitterung... oder ist's der reine stress und die aufregung im zusammenhang mit den geschilderten "erlebnissen"?


interessant wäre auch, zu erfahren, wie "sensibel" denn die namen der zur diskussion stehenden domainadressen lauten... bei www.döitschebank.com, Innter.Net - Webhosting and Domainservices und/oder Innter.Net - Webhosting and Domainservices wird's schwierig 8-)


im weiteren führen sie aus:


"... wir in Deutschland ohnehin nicht auftreten ..."
"... was die Sache steuerlich neutral stellt ..."
_____ eine gewagte aussage - es gilt das gebot des "principal place of business"... und nach einschlägigen urteilen höchster eu-gerichte sind speziell brd-finanzämter sehr daran interessiert, jeweils zu erfahren, wo denn die "geschäftliche oberleitung von (auslands)firmen" wahrgenommen wird
_____ ich würde diesem punkt die ihm gebühren aufmerksamkeit widmen und ihren worten entsprechende taten folgen lassen!


"... Außerdem sollten die Kosten von Anfang an fest kalkulierbar sein und der Verwaltungsaufwand muss sehr überschaubar sein! ..."
"... (Deutlich geringer sein als in D, ..."
"... auf jeden Fall keine Buchhaltung wie bei einer englischen Limited, ..."
"... pauschale Steuer, ..."
"... keine Zwangsabgaben oder Pflichtsitzungen) ..."
_____ nach gut, dann auf die suche nach einem geeigneten "partner" - ich bezweifle allerdings, ob sie aufgrund ihrer vorgaben einen seriösen provider finden werden
_____ kosten fest kalkulierbar - also: festpreis ohne abschätzung der LEISTUNG... siehe titelhinweis... kaum machbar
_____ volle frontverantwortung... und dann: ohne jegliche kontrolle ungehinderten zugang für den/die wirtschaftlich berechtigten... kaum machbar
_____ zwangsabgaben? - habe ich nicht verstanden 8-)
_____ pflichtsitzungen... ich verweise auf mein gestriges posting bezüglich der auslandsgesellschaft, die jahre nach ihrer gründung urplötzlich (im zusammenhang mit einer immobilieninvestition im süden, die "schnäppchenweise" auf ihren namen durchführbar wurde!) äussert glücklich und dankbar war, auf testierte jahresberichte zurückgreifen zu können... ich denke/hoffe, sie verwechseln da FRONBEREICH und BACKSTAGE


ein grosses handicap für ihr projekt ist die tatsache, dass die zur diskussion stehenden "produkte" bereits auf den FALSCHEN NAMEN eingetragen sind... uraltes argument: "... hättensehaltfrüherschauenundplanenmüssen ..." - wahr wie nie - DIESE PROBLEMATIK KANN IHNEN MIT SICHERHEIT KEIN BERATER AUFLÖSEN... da bleibt ein restrisiko!!!


also, nochmals: ausgangspunkt wäre ein hinweis auf die KONKRETEN NAMEN, die da im raume stehen (nö, nicht öffentlich 8-) - dann kann "man" weitersehen!


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 10:42
Moderator
 
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Beiträge: 997
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Sich gegen wuchernde Abmahnungen schützen zu wollen, ist im deutschen Rechtskreis sicherlich legitim.
Dies über eine Offshorefirma tun zu wollen, ist auch möglich. Dabei spielt das Gründungsland wie so häufig nur eine untergeordnete Rolle.
Richtig ist, daß die Übertragung von Domainnamen, die bereits - auf wen auch immer - registriert sind, ein gewisses Restrisiko mit sich bringt.

Es darf auch nicht sein, daß der Direktor einer in Betracht kommenden Offshorefirma erkennbar sein Wohnsitz in Deutschland hätte, denn dann ginge das ganze Vorhaben zivilrechtlich nach hinten los. Folglich könnte ein Treuhanddirektor nach außen auftreten.

Da in diesem Fall keine steuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind und sämtlche Hintergründe der Gesellschaft dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden können, kann es keine Kollisionen mit dem deutschen Steuerrecht geben.
Zivilrechtlich und m Hinblick auf Abmahnungen hat dies mit der steuerrechtlichen Seite nichts zu tun, das heißt, daß sich das Finanzamt nicht dafür interessieren würde, wenn ein Treuhanddirektor nach außen auftritt, solange der wirtschaftlich Berechtigte und deutscher Steuerpflichtiger bekannt ist; derartige Kenntnisse sind für Dritte (Rechtsanwälte, Konkurrenz, etc.) nicht ermittelbar.

Wenn ich mal Belize als Beispiel nehme, müßten Abmahnwütige ihre Ansprüche dort vor Ort gerichtlich durchsetzen, was wiederum praktisch nicht machbar ist, denn die Offshorefirma verstößt nicht gegen Gesetze des Landes Belize, zumal die Firma auch nicht in Belize ihre Leistungen anbietet. Alles andere ist vielleicht noch rechtstheoretischer Natur ....
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