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Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 17:53
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Frage US-Gesellschaften zur Steuerminderung ??

Hallo,

wenn man eine US Corp. oder LLC offiziell (also auch für dt. Behörden) gegründet hat, ohne Strohmann, ohne Treuhänder, wie schwierig wäre es zu einem späteren Zeitpunkt (ca. 1 Jahr) sich steuermindernd wieder in D dem FA etwas zu entziehen?

Um es klarer zu sagen, weniger geht es mir um Steuerflucht als um Minderung. Vor allem um den Aufwand bei der Gründung zu minimieren, denn aus dem Bekannten- oder Familienkreis drängt sich nicht gerade jemand auf in die USA zu ziehen oder daß sich dort jemand vertrauensvoll Unbekanntes als Presidente zur Verfügung stellen wollte.

In das HR würde ich demnach keine Eintragung machen lassen, wenigstens eine Gewerbeanmeldung wären eh Pflichtlektüre, denke ich zumindest. Nebenbei fiele dann auch die Zwangs-Pflicht-Mitgliedschaft (dto. Gebühren) bei der IHK weg oder?

Ist es gegenüber dem dt. FA nach beschriebenem Zeitraum von ca. einem Jahr überhaupt möglich bzw. würde es anerkannt, wenn sich zu Versteuerndes verringerte (z.B. Corp. oder Holding als Zwischenver, -käufer) oder müßte man dann wirklich seine physische Präsenz im Ausland beweisen müssen?

Die Überschrift, fällt mir gerade auf, liegt etwas quer zum Thema. Etwas prägnanteres drängt sich mir gerade nicht auf und hoffe dennoch für eine Eingabe.

Beste Grüße.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 14:16
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
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Eine Ergänzung:

In einem anderen Thema dieses Forums wurde, diplomatisch ausgedrückt, mein obiger Beitrag als äußerst kläglich beschrieben. Selbstverständlich liegt mir anderes im Sinn und für den Eindruck Lesender brauche ich mich natürlich nicht zu entschuldigen.

Für jemand, der kein BWL studiert hat oder relativ neu in der Materie Offshore und spezieller Rechtsformkonstrukte für Unternehmen ist, bleibt nunmal nur der Rückgriff auf die Terminologie und Formulierungsstruktur, welche einen Fachmann (auch die Selbsternannten) nicht zufriedenstellt oder in seinem Wissen um die Faktenmacht zufrieden in sich hineinlächeln läßt.

Primär geht es mir thematisch um einen einfachsten aller Unternehmensgründungen in Deutschland, optional einer US-Unternehmensrechtform, und dem sukzessiven Aufbau steuermindernder Srukturen, bis hin zur Verlagerung des Geschäftssitzes ins Ausland. Das ist schon kompliziert genug.

Also wer mir etwas dazu sagen kann, dann freue ich mich sehr, wäre sehr dankbar und wenn nicht, dann ist es einfach der falsche Ort und die falsche Zeit. Danke für die Aufmerksamkeit.

Beste Grüße.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 17:09
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 997
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
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Ruhig und langsam jede Sache angehen und sich nicht irritieren lassen ...

ich habe gestern schon Ihren ersten Beitrag in diesem Thema gelesen und muß gestehen, daß ich aus diesem Inhalt nicht schlau werde. Warum schreiben Sie nicht einfach, was Sie benötigen und überlassen es anderen, hierzu auszuführen.

Ob man mit einer US-Gesellschaft steuerliche Verpflichtungen minimieren kann oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.

Ein solcher EINZELFALL besteht darain, daß man/user möglichst ausführlich (aber immerhin noch diskret) darlegt (darlegen=erläutern), welches Geschäft wie mit wem über welche Strukturen nebst Kontakten und Zahlungsverkehr wohin usw. gewünscht oder beabsichtigt ist.

Wie soll ein Fachmann aus spärlichen Informationen (siehe Eingangsposting) irgendetwas herauslesen können ?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 17:18
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
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Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit US-Firmen o.ä. gemacht, aber soviel weiß ich:
Die Einkommensteuer, die Du auf dein Einkommen zahlen musst und die Gewerbe- und Umsatzsteuern, die eine Firma zahlen muss, sind bei Kapitalgesellschaften wie einer US-Corporation (oder einer deutschen GmbH) streng voneinander getrennt. (Bei einem Einzelgewerbe - also wenn Du als Privatperson einfach ein Gewerbe anmeldest - ist es etwas anders.) Die Firma zahlt ihre Steuern dort, wo sie geschäftlich aktiv ist. Du zahlst deine Einkommensteuern dort, wo Du ansässig bist (was das genau bedeutet, darüber gibt es hier schon ein paar Beiträge) oder wo Du Einkommen hast. Wenn deine US-Firma in den USA keine Erträge erwirtschaftet, muss sie dort meines Wissens keine Steuern sondern nur feste jährliche Gebühren zahlen. Solange Du aber in Deutschland ansässig bist, musst Du hier Einkommensteuern auf die Gewinne zahlen, die Du aus deiner Firma erhältst (egal wo diese sich befindet, wo sie registriert ist und wo die Umsätze erwirtschaftet wurden). Daher ist es eine gerne angewandte Praxis, einen Treuhänder, der in den USA wohnt, als director deiner Firma zwischenzuschalten, damit die heimischen Steuerbehörden nicht erfahren, wer hinter der Firma steckt. Das aber kann - je nachdem wie es angewandt wird - Steuerhinterziehung sein...
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 23:25
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard us corporations / us limited liability companies

well, acqua:


"... Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit US-Firmen ..."


in aller freundschaft - man merkt's


was sie mit "nicht in den usa erwirtschaftetem einkommen" auf die user loslassen - die steuerbefreiung nämlich - gilt AUSSCHLIESSLICH für llc-strukturen


corporations sind in den usa VOLL steuerpflichtig... wobei nicht auszuschliessen ist, dass aufgrund von DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN im konkreten fall das erwirtschaftete steuersubstrat am ort besteuert wird, wo's auch herkommt


... sicher ist dies allerdings nicht... DIE dänische holdinggesellschaft, die ihre ch-verrechnungssteuer mit verweis auf ein entsprechendes dba zurückfordern wollte, hat vom höchsten ch-gericht ganz gewaltig einen auf den deckel bekommen... aber: that's another story!


einfach so losposten... lassen sie das besser sein... bringt nichts und sie lediglich in eine einstufung, die ihnen nicht angemessen ist


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 09:59
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
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Guten Morgen tropico, Aqua, ffbkdavid,
Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
... Ob man mit einer US-Gesellschaft steuerliche Verpflichtungen minimieren kann oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.
...
Wie soll ein Fachmann aus spärlichen Informationen (siehe Eingangsposting) irgendetwas herauslesen können ?
Der Drang mich hier meiner geschäftlichen Absichten zu entleeren ist nicht so vorhanden, weil man ja nicht weiß, wer denn so alles hinter den Netzseiten steckt. Sie haben natürlich recht, ohne konkrete Informationen, die man auch diskret verpacken kann, geht es überhaupt nicht.

Mein Einzelfall sieht etwas deutlicher so aus, daß ich diesen bis nächsten Monat noch ein Gewerbe anmelden möchte/muß, ganz simpel angedacht ohne Rechtsform wie bspw. Gbr, GmbH, Ltd. o.ä. und diese nach meinem bisher bescheidenen Wissen im Laufe des Jahres in eine LLC oder Corp. umwandeln möchte. Ich stehe etwas unter Zeitdruck und ich muß gestehen, daß mir bis dato noch nie jemand anriet an eine US-Rechtsform zu denken.

Daß ich mich hierbei der dt. Gesetzgebung erstmal vollends ausliefere ist mir klar und es ist sehr unangenehm. Deswegen auch die initiale Fragestellung, ob diese strukturelle Veränderung in D speziell gegenüber dem FA auf größere Widerstände stoßen kann. Es ist ja nicht so, daß ich in D keine Steuern zahlen möchte, nur eben nicht in diesem exorbitantem Ausmaß und ebenso mit dem Gedanken spiele langfristig (frühestens ab 2010) die bis dahin hoffentlich weltweiten Geschäftstätigkeiten aus dem Ausland regeln kann. Wohn- und Betriebsstätte also nicht mehr in D.

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
... Wenn deine US-Firma in den USA keine Erträge erwirtschaftet, muss sie dort meines Wissens keine Steuern sondern nur feste jährliche Gebühren zahlen. Solange Du aber in Deutschland ansässig bist, ...... einen Treuhänder, der in den USA wohnt, als director deiner Firma zwischenzuschalten, ...
In Anbetracht des Obigen wäre die nächste Frage bzw. Ruf nach einem Steuerberater, der sich mit der US-Versteuerung auskennt (das kostet!), wenn eben nicht alle Abrechnungen, die hier in D getätigt sind, gemacht werden und solch einen muß man erstmal kennenlernen. Hier kenne ich noch keinen.

Vermutlich gelingt es nicht, sich mit einem Treuhänder in den USA das FA in D vom Leib zu halten, so las ich zumindest an anderer Stelle. Ich weiß noch nicht konkret, wie das Geschäftsvorhaben (Handel mit Kunst, Handwerklichem; Gebrauchtem) von Anfang an aufgeteilt werden kann, sodaß es hier keine Probleme gibt. Würde es auffallen, wenn parallel zur Gewerbeanmeldung in D gleichzeitig in den US eine LLC gegründet würde?

Beste Grüße.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 11:06
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard unterschiedliche betrachtungsweise der risikosituation

"... das kostet! ..."
_____ ja!


"... Handel mit Kunst, Handwerklichem; Gebrauchtem ..."
_____ aufgrund DIESER zweckbestimmung scheint mir die "mehrwertsteuerproblematik" entschieden grösser zu sein als die frage, ob nun eine iuristische person woauchimmer eingetragen wird/ist
_____ wie soll denn der "ablauf" von transaktionen aussehen unter einsatz einer woauchimmer domizilierten auslandsfirma?


in ihrem fall ist der sinn der scheibchenweisen übermittlung von informationen für mich sonnenklar... je mehr man "erfährt", desto unsinniger erscheinen ihre gedanken und erläuterungen


that's it


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  #8 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 14:27
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Hallo ffbkdavid,

Sie haben eine intelligente Aussage getroffen bzw. eine Frage gestellt:
Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
... _____ wie soll denn der "ablauf" von transaktionen aussehen unter einsatz einer woauchimmer domizilierten auslandsfirma?
Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, dann gäbe es die Szenarien:
  1. Unternehmen in D mit kompletter Abwicklung der Geschäftstätigkeiten
  2. Unternehmen in US mit kompletter Abwicklung der Geschäftstätigkeiten ebendort
  3. Firmen in D und US (Mutter/Tochter; 2 Mütter; 2 Töchter ohne wenigstens einer Mutter geht nicht), bspw. Einkauf bei Produzenten über US -> Ankauf und Vertrieb über D. (Ankauf und Vertrieb in D nur über D.; Weltrest über US)
Möglicherweise ergibt nichts davon einen Sinn für Sie, dann betrachten Sie oben stehendes bitte als Lektorat.

Beste Grüße.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 23:09
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
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Aus dem Anfangsbeitrag:

Zitat:
Zitat von indi Beitrag anzeigen
...
Ist es gegenüber dem dt. FA nach beschriebenem Zeitraum von ca. einem Jahr überhaupt möglich bzw. würde es anerkannt, wenn sich zu Versteuerndes verringerte (z.B. Corp. oder Holding als Zwischenver, -käufer) oder müßte man dann wirklich seine physische Präsenz im Ausland beweisen müssen?
...
Nein es würde unter bestimmten Bedinungen nicht anerkannt, siehe hier (Haftung Minimieren).

Beste Grüße.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 12:17
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
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Es ist ja interessant, welche Blüten dt. Beamtengehirne treiben und ich frage mich ernsthaft, wie noch geschädigter eine Weltwirtschaft werden kann:

http://www.business-podium.com/boards/53-post1.html

Aufgrund des kleinen Fragenkataloges aus meinem Anfangsbeitrag und dem Anspruch alles (Verweis s.o.: Fragenkatalog über Geschäftsbeziehungen im Ausland) wahrheitsgemäß zu beantworten - das sind ja schon nahezu intime Fragen - gibt es doch nur noch die Möglichkeit sich direkt und physisch ins außereuropäische Gründungsland zu begeben. Weder werden auf Lebenszeit dt. (europäische) Finanzbehörden ihre Schnüffelparagraphen kürzen oder aufweichen, noch ist das bspw. in den US zu erwarten.

Mit aller Bescheidenheit über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, eine komplette geschäftliche Präsenz in den US bei größtenteils physischer Präsenz in D halte ich für unmöglich. Da wird die Ausgangsfrage über eine "US-Geschäftsgründung zur hiesigen Steuerminderung" wahrhaftig obsolet.

Beste Grüße.
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  #11 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 12:46
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Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard ihre kenntnisse sind nicht bescheiden!

sie informieren über:


"... Mit aller Bescheidenheit über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, eine komplette geschäftliche Präsenz in den US bei größtenteils physischer Präsenz in D halte ich für unmöglich. Da wird die Ausgangsfrage über eine "US-Geschäftsgründung zur hiesigen Steuerminderung" wahrhaftig obsolet ..."


ihre folgerung hat nichts mit "bescheidenen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen kenntnissen" zu tun, sondern schlicht und einfach mit mangelndem FACHWISSEN IN EINEM SPEZIFISCHEN BEREICH... setzen sie MICH 'mal ans steuer eines personenwagens und sie werden erkennen, an was ich denke 8-)


ich denke nicht, dass hier je von der von ihnen geschilderten "kompletten geschäftlichen präsenz in den usa" auch nur ansatzweise die rede war - es ging um die KREATIVE NUTZUNG einschlägiger firmenkonstrukte aus/in den usa - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun


... wobei wir eben wieder bei den FACHTECHNISCHEN DETAILKENNTNISSEN wären, die ihnen logischerweise fehlen... sie sind sicherlich ein CRACK auf IHREM GEBIET... das reicht auch - so sie einen seriösen und professionell arbeitenden partner "für den rest" finden - vollständig aus... nobody is perfect!


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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p.s.

hinsichtlich des "füllens von wissenslücken" fällt mir auf: wir sind (eigenbeurteilung... stinkt!) sicherlich nicht knausrig mit dem angebot, projekte, die auf öffentlichen foren zugänglich gemacht worden sind, in einem INDIVIDUELLEN TELEFONGESPRÄCH im detail zu analysieren und daraus folgende anregungen zu vermitteln... wir haben dafür NOCH NIE irgendwelche kosten belastet... was uns wundert, ist lediglich die tatsache, dass ein entsprechendes ANGEBOT kaum genutzt wird...

... ob's daran liegen könnte, dass bei einem persönlichen kontakt der fehlende KONZEPTIONELLE UNTERBAU an die oberfläche kommt und gewisse PERSOENLICHE DEFIZITE auftauchen? - ICH WEISS "ES" NICHT... just my remarks 8-)
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