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  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2008, 18:03
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Beiträge: 1
Standard Betriebsausgaben und Offshore-Rechnung

hallo


wir sind zwei personen schiffbauer-techniker und schweißer arbeiten auf

schiffen international....afrika usw........stellen unsere rechnung an eine

deutsche firma......die uns den auftrag gibt jetzt meine frage kann ich

mir eine offshore firma gründen und denen eine rechnung stellen?

kann die deutsche firma das problemlos absetzen...? gibt es da probleme?

wir würden auch ins offshore land ziehen.....wenn nötig


gruss

hoppsk
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2008, 23:19
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 720
Standard offshore-struktur

eine lösung hängt von ihren LEBENSUMSTÄNDEN ab - principal place of business-prinzip gilt auch für ihren LEBENSMITTELPUNKT...


... wenn sie frau und kind in deutschland wohnhaft haben, sind sie grundsätzlich HIER ANSÄSSIG und mit ihrem welteinkommen hier steuerpflichtig... unabhängig davon, auf welchem kahn sie in der weltgeschichte herumgondeln 8-)


anders sieht's aus, wenn sie frei, unbeschwert und unabhängig sind... dann sind sie grundsätzlich immer noch an ihrem STÄNDIGEN WOHNORT steuerpflichtig, haben aber natürlich selbstredend sehr viel mehr gestaltungsmöglichkeiten...


... in DIESEM falle würde eine erfolgversprechende lösung nur noch davon abhängig sein, dass ihr auftraggeber damit einverstanden ist, dass die vermittelten (vielleicht erweitert sich der kreis der "interessierten" ja aus ihrem kollegenkreis noch, wenn bekannt wird, dass sie über die MCR LTD. "abrechnen" 8-) via eine firma verrechnen


professionelle grundberatung und laufende administrative betreuung sehr ich als wichtige voraussetzung für ein gelingen ihres "planes"


gutes gelingen!


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 10:38
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von hoppski Beitrag anzeigen
... kann die deutsche firma das problemlos absetzen...? gibt es da probleme? ...
Naja, die Probleme für eine deutsche Firma treten immer dann auf, wenn das Finanzamt nicht den Grund für eine Betriebsausgabe erkennen kann bzw. nicht erkennen kann, daß einer Betriebsausgabe eine prüffähige, nachvollziehbare/ erkennbare Gegenleistung zugrunde liegt. Dies wird regelmäßig bei Provisionszahlungen ins Ausland vermutet.

In Ihrem Fall scheint es doch so zu sein, daß Sie - im weitesten Sinne - handwerkliche Leistungen erbringen, die auch förmlich von einem Auftraggeber abgenommen werden können.
Wenn insoweit die Offshorefirma eigenes Personal beschäftigt und hierfür eine Rechnung stellt, ist das zunächst nichts ungewöhnliches.

Allerdings kann das Finanzamt von dem Auftraggeber verlangen, die Empfänger der Betriebsausgabe zu benennen. Hierzu finden mehr hier: http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)

Ob es allerdings zu dieser Fragenorgie kommen wird, kann ich von hier aus nicht beurteilen; die Wahrscheinlichkeit ist dann immer gering, wenn ein deutsches Unternehmen üblicherweise Zahlungen ins Ausland für Subunternehmer- oder ähnliche Leistungen tätigt.
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