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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 12:19
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Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 2
Standard Suche Offshorelösung ohne Treuhänder

Guten Morgen.

Ich bin auf der Suche nach einer sicheren und qualitativ hochwertigen Offshore-Lösung - das darf gerne auch etwas mehr kosten. Von dubiosen Gründungsagenturen habe ich bisher verständlicherweise abgesehen. Am liebsten wäre es mir, mit der Hilfe eines Spezialisten selbst vor Ort zu gründen. Aber zunächst möchte ich euch den Sachverhalt näher bringen:

Die zu gründende Offshore Firma wird regelmäßig Zahlungen von einer Hand voll Firmen, die ebenfalls im nicht-europäischen Ausland sitzen, erhalten. Das dürfte sicherlich schon einmal ein wesentlicher Vorteil sein. Die Erträge sollen vorerst in der Gesellschaft gehalten werden. Nach einiger Zeit möchte ich im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthalts das Geld günstig ausschütten. Ein Teil soll regelmäßig an meine GmbH überwiesen werden. Dies dürfte unproblematisch sein, da meine GmbH seit Jahren den Großteil ihre Erträge aus dem Ausland erhält.

Nun gibt es ja bekanntlich sehr viele Offshore-Destinationen. Jedoch ist mir völlig unklar, welche davon wirklich geeignet sind. So sind sicherlich bei den meisten Standorten keinerlei Steuern fällig - das ist klar. Aber es gibt bekanntlich noch weitere Faktoren, die nicht weniger wichtig sind. Beispielsweise Bankgeheimnis, politische Sicherheit etc. Was mir speziell wichtig ist, dass völlige Anonymität gewährleistet wird, ohne dass ein Treuhänder eingesetzt werden müsste (Anonymität von Geschäftsführer und Gesellschafter; anonym zumindest gegenüber der deutschen Finanzverwaltung). Mit dem Gedanken, dass sich ein Treuhänder mit meinem Geld absetzen könnte (was durchaus nicht abwegig ist), könnte ich keinesfalls leben.

Wenn also jemand einen Tipp für mich hat oder sogar eine geeignete Dienstleistung anbieten kann, würde ich mich über eine Antwort freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 12:37
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 1.007
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Das geht ...

Sehr geehrter user,

Ihr Vorhaben ist durchaus zielgerichtet realisierbar, insbesondere - wie Sie schreiben - deshalb, weil Ihre Einnahmequellen im nicht-europäischen Ausland angesiedelt sind.
Soweit, so gut.

Ob es bei Zahlungen/ Ausschüttungen an Ihre GmbH in Deutschland zu Kollisionen mit der dortigen Finanzverwaltung kommen könnte, kann ich so nicht beurteilen. Was ich aber beurteilen kann, ist: wenn Sie bei einer Betriebsprüfung für eine Zahlung vom Ausland keine adäquate Gegenleistung Ihrerseits dokumentieren können, kann die Finanzverwaltung eine Ausschüttung aus Beteiligungen an einer ausländischen Körperschaft (§ 8b KStG) unterstellen. Als Nächstes sind Sie dann auf dem Weg, den hier im Forum vorzufindenden Fragenkatalog beantworten zu müssen ...
Wenn Sie mit Ihrer GmbH in eine solche Situation kommen sollten, wird es ohne Treuhand-Verhältnisse auf seiten der Offshorefirma schon sehr bedenklich.
Wenn es keinerlei Komplikationen mit Ihrem Finanzamt geben sollte, stellt sich das obige Thema natürlich nicht. Wie gesagt, so pauschal kann man hierzu keine Aussage treffen.

Soweit es Offshorestandorte betrifft, bevorzugen wir aus den Gründen, die für Sie maßgeblich sind, das Land Belize. Einzelheiten hierüber finden Sie allenthalben im Forum.

Das Thema "Treuhänder und Bankkonto" muß sich gar nicht als Problem stellen, da es durchaus üblich ist, daß NUR und AUSSCHLIEßLICH der wirtschaftlich Berechtige an der Kontoinhaberin (also an der Offshorefirma) Verfügungsbefugnis über das Firmenkonto hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 13:06
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 578
Standard anonym oder nicht-anonym?

sie schreiben:


"... Was mir speziell wichtig ist, dass völlige Anonymität gewährleistet wird, ohne dass ein Treuhänder eingesetzt werden müsste ..."


sehen sie den widerspruch?


und: ob mit oder ohne treuhand-direktor/-sekretär... spätestens beim eröffnen eines bankkontos muss ja der "final beneficial owner" (also der SCHLUSSENDLICH wirtschaftlich berechtigte) offengelegt werden... und - auch wenn dies in "ihrer" gmbh an der tagesordnung ist - ich sehe grösste gefahren nach einleitung eines verfahrens GEGEN IHRE DEUTSCHE GMBH... analog der der von mir vollumfänglich geteilten meinung von tropico


grundsätzlich gilt: sobald in irgendeiner form ein "paper trail" mit link zu ihnen vorhanden ist (mich lässt auch ihr plan der "späteren verwendung entstandener gewinne im ausland" leicht erschaudern... aber da könnte die von ihnen gegebenfalls vertretene ansicht helfen, zu diesem zeitpunkt seien sie ja längst "weg vom schuss"... naja - let's hope it works!), wird's brandgefährlich


mit einer hundskomunen ibc sind sie jedenfalls alleine schon wegen der gewählten gesellschaftsform in stürmischen gewässern


viel erfolg anyway


ffbkdavid@creatrustconsult.com


www.creatrustconsult.com
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 13:43
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Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für eure Antworten - insbesondere für die wertvollen Hinweise.

Die möglichen Probleme mit der Finanzverwaltung scheinen durchaus realistisch.

Zitat:
sehen sie den widerspruch?
lieber ffbkdavid, nein ehrlichgesagt, ich sehe den widerspruch nicht. vielleicht haben wir uns einfach nur missverstanden. Mit anonym meine ich, dass die mit der Gesellschaft in Verbindung stehenden Personen nicht in irgendwelchen Handelsregistern oder ähnlichen geführt werden und dass die Behörden diese Informationen unter Verschluss halten. Es dürfte klar sein, dass mein Name irgendwo auftaucht. Doch solange diese Daten geschützt sind, kann mir dies doch guten Gewissens egal sein? Oder denke ich falsch?

Zitat:
Das Thema "Treuhänder und Bankkonto" muß sich gar nicht als Problem stellen, da es durchaus üblich ist, daß NUR und AUSSCHLIEßLICH der wirtschaftlich Berechtige an der Kontoinhaberin (also an der Offshorefirma) Verfügungsbefugnis über das Firmenkonto hat.
Zitat:
spätestens beim eröffnen eines bankkontos muss ja der "final beneficial owner" (also der SCHLUSSENDLICH wirtschaftlich berechtigte) offengelegt werden
das war mir so nicht bewusst. wichtig in erster linie ist mir, dass der treuhänder keinen zugriff auf das bankkonto hat. Nichtsdestotrotz, wenn ich bedenke, welche Möglichkeiten der Geschäftsführer einer deutschen GmbH hat, läuft es mir schon kalt den Rücken herunter. Kann man denn die Möglichkeiten des Treuhänders derart beschränken, dass er quasi handlungsunfähig gemacht wird?

Mir fällt da spontan so ein Beispiel ein: Der Treuhänder schließt in Namen meiner Gesellschaft einen Vertrag zu wucherhaften Konditionen mit einer anderen Gesellschaft, die über Umwege ihm angehört. Als vertretungsberechtigter Geschäftsführer war dieses Geschäft - zumindest nach außen - unzweifelhaft. Selbst wenn der Treuhänder keinen Kontozugriff hat, wäre es doch trotzdem möglich, dass die begünstigte Gesellschaft die Forderung einklagt.

Zitat:
mit einer hundskomunen ibc sind sie jedenfalls alleine schon wegen der gewählten gesellschaftsform in stürmischen gewässern
gibt es denn bessere alternativen warum halten sie von einer ibc nichts?

Liebe Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 14:06
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 578
Standard grundsatzgedanken:

sie erwähnen:


"... das war mir so nicht bewusst. wichtig in erster linie ist mir, dass der treuhänder keinen zugriff auf das bankkonto hat ..."


ich unterstelle, dass sie einen SERIÖSEN partner suchen... und damit, dass sie diesem ZUGESTEHEN, dass ER sich mindestens EBENSO WIE S I E absichert gegen jeglichen MISSBRAUCH... für den ER ALS IN DEN AKTEN ERSCHEINENDER KONTAKT ja schlussendlich geradestehen müsste!


o.k. - also:


jetzt posten sie die grausliche geschichte mit einem "kollegen", der mit seiner eigenen firma in ihre taschen greift, sie abzockt, besch...t und hinter's licht führt... wünschen jedoch zum schutz vor solchen verabscheuenswürdigen machenschaften, dass ihr "partner" als simpler löli vom dienst wohl im register eingetragen (und damit gegebenenfalls nach aussen als einziger rechtlich fassbar wäre!) wird, die EFFEKTIVE führung der gesellschaft jedoch nach wie vor in IHREN HÄNDEN liegt (ich zähle die verfügungsgewalt über bankkonten dazu!)


verkehrte welt... also wenn sie jemanden finden, der DAZU hand bietet, wäre ICH PERSÖNLICH SEHR ZURÜCKHALTEND... ins gleiche kapitel gehört die unterzeichnung einer "unlimited power of attorney" (generalvollmacht), die immer noch von gewissen mitbewerbern angeboten wird... grauslich, wenn ich an die risiken denke (exakt SO, wie sie sie AUS IHRER SICHT bezüglich der von ihnen befürchteten gefahren durch bestellung eines nominees entstehen können)


weiteres moment: sie erwarten von ihrem "partner" doch sicherlich die "lieferung" eines firmenbankkontos... möglichst bei einer international reputierten bank... oder? - o.k. - nun stellen sie sich 'mal vor, wir würden AUFGRUND IHRER ZWINGENDEN VORGABEN bei einer AAA-bank ein konto für ihre auslandsfirma eröffnen können, auf dem SIE ausschliesslich tun und lassen können, was sie eben gerne möchten...


... und jetzt "passiert 'was" - muss ja nichts kriminelles sein... aber aufgrund der gesetzlichen vorschriften in ihren heimatländern verlangen seriöse banken heute DETAILLIERTE ANGABEN bezüglich

- der herkunft eingehender zahlungen
- deren zahl pro zeiteinheit (monat/jahr)
- deren durschschnittliche höhe
- ... und deren WEITERVERWENDUNG

zuwiderhandlungen werden dieser tage relative kurzfristig und mit vehemenz mit einer auflösung der konten "beantwortet"... mit entsprechendem reputationsschaden für - und damit komme ich zum anfang meiner ausführungen - ihren "partner", aufgrund dessen know-how sie überhaupt ein konto bei einer angesehenen bank gekommen sind


würden SIE als "anbieter/vermittler" sich solchen gefahren aussetzen? - was denken SIE von mitbewerbern, die ohne ansehen der person und wissen um die geplanten tätigkeiten IM VORAUS eine generalvollmacht ausstellen, die ihnen tür und tor für jedwelche transaktionen öffnen? - und: haben sie die illusion, irgendeiner IHRER partner, der seriös arbeitet, würde aufgrund einer solchen "generalvollmacht" mit ihnen eine längerfristig ausgerichtete geschäftsbeziehung eingehen?


ich sag's ihnen aus mehr als 25 jahren erfahrung... erfolg werden sie mit ihrem projekt nur dann haben, wenn sie sich mit ihrem potentiellen "leistungserbringer" zusammenraufen, diesen so gut wie's eben geht durchchecken, bevor sie irgendeine verpflichtungen eingehen... und dann eine auf vertrauen basierende zusammenarbeit im auge behalten


das thema "ibc" ist auf diesen boards des langen und breiten erörtert worden... ich wäre gespannt, wie sie gegenüber dem HIESIGEN FINANZAMT argumentieren, wenn dieses aufgrund seiner zugriffsmöglichkeiten erkennt, dass deutschland-relevante transaktionen über eine ibc abgewickelt werden... tropico hat ihnen den link zum entsprechenden, mit sicherheit bei ihnen eintrudelnden "fragenkatalog" ja bereits vermittelt


interessant wäre noch, zu vernehmen, in welcher/welchen branche/n sie denn tätig sind resp. aus welchen quellen ihre d-gmbh-einnahmen stammen... würde gewisse antworten leichter machen 8-)


einen angenehmen und erfolgreichen nachmittag


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 14:50
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Ort: Belize City
Beiträge: 1.007
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Standard

Zitat:
Zitat von daniel27597 Beitrag anzeigen
... Mir fällt da spontan so ein Beispiel ein: Der Treuhänder schließt in Namen meiner Gesellschaft einen Vertrag zu wucherhaften Konditionen mit einer anderen Gesellschaft, die über Umwege ihm angehört. Als vertretungsberechtigter Geschäftsführer war dieses Geschäft - zumindest nach außen - unzweifelhaft. Selbst wenn der Treuhänder keinen Kontozugriff hat, wäre es doch trotzdem möglich, dass die begünstigte Gesellschaft die Forderung einklagt. ...
... und dann ????

Wo soll die "Gläubigerin" klagen ? Wo ist denn der Gerichtsstand ? Und vor allem: WIE soll denn eine angebliche Forderung nach einem Urteil vollstreckt werden können ? Wird ein Urteil eines fremden Landes im Land der kontoführenden Bank anerkannt ? Welche Länder (außer ein paar EU-Länder untereinander) haben denn ansonsten Vollstreckungsabkommen ... ... ????

Ihr obiges Beispiel paßt auf vieles, nicht aber auf eine saubere Auslandsstruktur.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 12:02
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Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 35
Standard Warum ein Treuhänder?

In vielen Fällen kann es auch schon reichen, wenn man Inhaberaktien verwendet...

Und als Direktor einer Firma, welche sowieso keine Geschäfte im EU-Raum macht kann man sich ja selber ein Mini-Gehalt zahlen und das versteuern.

Ihre GmbH könnte auch der Offshore-Firma ganz normal eine Rechnung für irgendeine Dienstleistung zahlen...

Dies sollt man jedoch mit seinem Steuerberater besprechen....

Belize ist ein guter Tipp. Ich persönlich würde mir auch die Seychellen mal ansehen.
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