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| Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA |
| Tags: affiliate marketing, llc, online, online business |
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Hallo Forum,
ich suche hier professionellen Rat fuer mein Vorhaben. Bisher konnte ich mir lediglich gefaehrliches[1] Google-Halbwissen aneignen, daher bitte ich um Nachsicht, falls hier meine Ueberlegungen etwas aus der Bahn geraten.[2] Derzeit bin ich in AT selbstaendig taetig und arbeite zu ca. 70% fuer ein Unternehmen, das hier auch ansaessig ist. Die restlichen 30% generiere ich teils aus Webhosting- und Programmiereinnahmen fuer Kunden aus AT und vor allem aus Einnahmen ueber Webportale in AT und den USA, wobei hier unregelmaessig Schecks eintreffen, die ich hier in AT einloese und auch versteuere. Ab August werde ich von meinem groessten Kunden in AT in ein Dienstverhaeltnis uebernommen (zusaetzlich bin ich auch Eigentuemer mit 25%), wobei ich auch die Webhosting- und Programmiereinnahmen in das Unternehmen mitnehmen werde. Ich bin hier in AT also nach wie vor ansaessig und zahle hier meine Steuern. Zusaetzlich endet hier meine Selbstaendigkeit offiziell und begruendbar. Fuer die Einnahmen aus den Webportalen und den Affiliateprogrammen, die derzeit alle pausiert sind, wuerde ich aber gerne ein eigenes Konstrukt schaffen. Einerseits moechte ich es von meiner Taetigkeit hier in AT abgrenzen, andererseits werden zukuenftig weitere Portale hinzukommen. Weiters vertrauen viele meiner Erfahrung nach einem Onlineshop, der einen "Sitz" in den USA hat, vor allem bei Kunden aus den USA und Japan. Hier mein "Plan": Gruendung einer LLC (oder aehnlichem) mit Bankkonto in [irgendwo]. Die Gesellschaft mietet eigene Server in [irgendwo], Abrechnung mit Endkunden erfolgt ueber clickbank.com (o.ae.), Einnahmen gehen auf das Bankkonto der LLC und bleiben im Prinzip auch dort. Programmierer fuer die LLC werden auch ueber dieses Bankkonto bezahlt. Geld wuerde ich - in kleinen Mengen - unregelmaessig via Kreditkarte in AT beheben, mir aber natuerlich keine Autos oder sonst etwas kaufen. Langfristig moechte ich auch gerne Geld in den USA bunkern, um mir spaeter vielleicht die Moeglichkeit eines laengeren Aufenthaltes dort mehr oder weniger unkompliziert zu ermoeglichen.[3] Fuer das FA in AT waere ich nach wie vor hier voll steuerpflichtig (als Dienstnehmer), die Onlinezusatzeinnahmen wuerde ich auch in den USA versteuern. Ein Bekannter von mir hat ein aehnliches Konstrukt, der schreibt der Inc. Rechnungen aus AT fuer Personalkosten, die in AT anfallen. Sein AT-Unternehmen macht hier quasi das Marketing fuer die Inc., Umsatz wird nur in den USA generiert. Wuerde mich ueber einen Rat sehr freuen, moeglicherweise haben viele hier ein aehnliches Problem/Vorhaben.[4] [1] Bin derzeit im Ausland auf Urlaub, hier fehlen leider die Umlaute. [2] Ich bin natuerlich bereit, fuer einen professionellen Rat Geld zu investieren, keine Frage. [3] Achtung: Gefaehrliches Visum-Halbwissen. [4] Selbstverstaendlich habe ich das Forum zuvor durchsucht, wobei mir kein gleichwertiger Fall untergekommen waere. |
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Hier habe ich eine ähnliche Ausgangssituation entdeckt:
http://www.business-podium.com/board...sterreich.html (IT Offshore Gründung - Wohnsitz Österreich) Leider wurde hier nicht zu Ende diskutiert, daher bleibt meine Frage nach einer Optimallösung weiterhin offen. In meinem Fall würde sich eine reine Offshorelösung natürlich anbieten denke ich. Die Frage ist: Wie klug ist das FA? Und wie schaufelt mal das Geld nach Österreich? Legal im Optimalfall, damit ich mir hier zur Not auch was kaufen kann. ![]() |
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Nun gut, so einfach ist das ganze nun wirklich nicht, vor allem, wenn man dem Finanzamt nicht gleich offen in die Hände spielen möchte.
Ich habe bei meiner weiteren Recherche einen interessanten Text gefunden, der für viele hier interessant sein dürfte, die sich mit einer "schnellen" US-Firmengründung von der Stange begnügen wollen. Firmengründung im Ausland vs Finanzamt oder warum gerade Ihre Firma auffällt… Spätestens seit der Einführung des “Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes” (- wann gibt es endlich mal ein “Abgeordnetenverschwendungsbekämpfungsgesetz” gilt der Generalverdacht des Finanzamtes, dass alle Unternehmer Steuerhinterzieher sind. Mit Hilfe einer Checkliste werden Scheinfirmen und so genannte “Gründungstäter” frühzeitig aufgedeckt. Treffen nämlich mehrere Kriterien zu, landet die Steuerakte mit dem Vermerk “Risikounternehmen” sofort bei der Betriebsprüfung. Wichtige Einzelheiten aus der Checkliste (erstellt von der OFD Magdeburg), die eigentlich nur für Inlandsfirmen gedacht ist, sind unter anderem Nichts sagende Firmenbezeichnungen z.B. so genannte “Buchstaben-Firmen”. Zugehörigkeit zu “Risiko-Branche” z.B. Autohandel, EDV, Software-Entwickler, usw. Auffälligkeiten bei Firmenadressen z.B. Firmenanschrift in einer Wohngegend oder Nutzung einer dem Finanzamt bekannten Büroservice-Adresse, wie US-Maildrops und US-Corporation-Anbieter, die unter einer Anschrift hunderte oder tausende Firmen domizilieren. Kein Festnetz-Telefonanschluß z.B. nur Handy- oder Faxnummer, ggf. sogar in einem anderen Land oder Ortsvorwahl stimmt nicht mit der Vorwahl des Firmensitzes überein. Bankkonto weit weg vom Firmensitz oder überhaupt kein Bankkonto (!) Wer, wie viele Auslandsfirmen, entweder kein Bankkonto oder ein Konto in einem anderen Land hat, bekommt Schwierigkeiten. Es gibt unzählige US-Corporationen usw., die kein Konto haben! Großspurig werbende US-Anwälte, die vom deutschen und EU-Steuerrecht NULL AHNUNG haben, verklickern falsch installierte US-Corporationen, die dem gutgläubigen deutschen Gründer Kopf und Kragen kosten. Ich kenne Fälle, da hat man es nach mehreren Anläufen nicht geschafft, dass der tatsächliche deutsche Firmeninhaber ein Konto bekam. Warum, weil bei anonymen Firmen bzw. Firmen mit “Strohpräsidenten” der Generalbevöllmächtigte, der ja in Wirklichkeit der Inhaber der Firma ist, kein Bankkonto mehr bekommt. So einfach kann das Finanzamt den deutschen Inhaber entlarven! Der neueste Trick ist, dass der amerikanische Treuhänder (Rechtsanwalt) das Konto unter seinem Namen führt. Doch damit kontrolliert er erstens alle Geschäfte. Zweitens kenne ich mehrere Fälle, da hat sich ein Treuhänder einfach mit dem Geld seiner Mandanten bereichert. Die Mandanten konnten nichts dagegen unternehmen, da er sie dann bei ihrem Finanzamt verpfeift. Und drittens ist auch dies bei der Kooperationswilligkeit der US-Steuerbehörde IRS kein Problem, diesen Trick aufzudecken. Es gibt nur einen einzigen Weg, legal ein US-Firmenkonto und ein US-Privatkonto zu erhalten, für das sich das deutsche oder irgendein EU-Finanzamt nicht interessiert … ... und, Hand auf’s Herz, nur so sind Sie auf der sicheren Seite. Sie werden aber verstehen, dass ich das an dieser Stelle nicht veröffentliche. Nur eines sei gesagt: Kein US-Rechtsanwalt hat hierfür die nötige “Infrastruktur”, weil mit NULL AHNUNG im Steuerrecht der relevanten EU-Länder der Weg in den Knast programmiert ist! Hier ein Beispiel, das sowohl die Firmenstruktur vieler US-Corporationen von deutschen Gründern aufzeigt, als auch viele Versäumnisse aufdeckt, die für das Finanzamt “ein gefundenes Fressen” sind: Vor kurzem erhielt ich einen so genannten Businessplan (in Wirklichkeit war es etwa ein Zentimeter hoher Pack Fotokopien in schlechter Qualität, (auch inhaltlich), mit dem Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Der deutsche Inhaber wirbt mit seiner US-Corporation, die angeblich in Hollywood sitzt, agiert aber von einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt-Adresse aus. Aufgefallen ist mir auch, dass er für Telefon und Fax die gleiche Nummer hat. Die Infrastruktur seiner US-Firma kenne ich deshalb so genau, weil ich im Kundenauftrag vor Ort in den USA alles zur Gründung einer US-Corporation überprüft und dabei auch die hier Beteiligten kennen gelernt habe. Seine Firma, die vom in Deutschland bekanntesten Corporation-Service der USA gegründet wurde, ist wie folgt aufgebaut: Offizieller Firmensitz ist nicht etwa in Hollywood, sondern in einer Kleinstadt eines etwa 1500 km entfernten US-Bundesstaates. Dort hat er einen Strohpräsidenten installiert, der hunderte solcher Firmen “betreut”. Problem ist, dass der Strohpräsident lt. Vertrag keinerlei Geschäfte tätigt und das Amt automatisch abgibt, sobald der deutsche Inhaber seine Geschäftstätigkeit beginnt. Aber nur, wenn er davon weiß;. In Wirklichkeit unterschreibt der Strohpräsident nur Aufsichtsratsbeschlüsse. Damit ist er praktisch völlig überflüssig. Zu allem überfluss ist er, wie wir annehmen können, inzwischen namentlich beim Bundesamt für Finanzen als “Strohpräsident” bekannt. Der deutsche Inhaber selbst kann sich aber nicht als Präsident eingetragen lassen, weil er ja auch von einer deutschen Adresse aus agiert und sonst sofort auffliegen würde. Also werden Geschäfte getätigt, von denen der Strohpräsident nichts wissen darf. Und so wird auch der Anleger schon von vornherein über die wahren Eigentumsverhältnisse getäuscht. Vom Finanzamt will ich in diesem Zusammenhang noch nicht sprechen. Verwaltungssitz ist also weder in Hollywood, noch am offiziellen Firmensitz, sondern in einer anderen kalifornischen Kleinstadt, etwa 1000 km vom offiziellen Firmensitz entfernt. Dort sitzt auch der mir persönlich bekannte US-Anwalt, der ihm die Firma für teures Geld verkauft hat. Im Endeffekt ist dies aber nur die Sammelstelle für die Firmenpost, die dann nachgesendet wird. Telefonanschlußist eine Sammelnummer, unter der sich eine Dame mit “Corporation Headquarters” meldet. So wie bei hunderten von Firmen, die unter dieser Nummer angeblich erreichbar sind. Die Telefonnummer ist ebenfalls längst beim Bundesamt für Finanzen erfasst. US-Landessteuern sparen? Um 2% Landessteuern vom Gewinn sparen zu können, hat sich der deutsche Inhaber auch eine Nevada-Adresse in einem mit Holz verkleidetem, kleinen Wohnhaus am Stadtrand von Carson City für teures Geld andrehen lassen. Ich war persönlich dort, kenne das Haus und habe festgestellt, dass hier zwar jede Menge Firmen registriert sind, aber kein Geschäftsbetrieb stattfindet. Auch diese Adresse ist bekannt, nicht nur dem Bundesamt für Finanzen, auch dem IRS, der amerikanischen Steuerbehörde. Tolle Steuermodelle sind das, die das Herz eines jeden Finanzbeamten höher schlagen lassen. Man kann wirklich nur lachen über soviel Naivität. Wo ist das “Zentrum der Willensbildung”? Wo werden die geschäftlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen? Am Scheinsitz Hollywood? Am offiziellen Sitz? Am Verwaltungssitz? Am Sitz der Postsammelstelle mit Nachsendedienst? Alles spricht augenscheinlich dafür, dass die geschäftlichen Entscheidungen in Deutschland getroffen werden, da ja eine schleswig-holsteinische Anschrift existiert und der Generalbevollmächtigte Deutscher ist. Die Finanzbeamten sind bestens geschult, dem guten Mann zu beweisen, dass am Hauptsitz (in den USA) keinerlei Geschäftstätigkeit erfolgt und der deutsche Gründer ist wegen Steuerhinterziehung dran! Alle Rechtsgeschäfte werden dem handelnden “Generalbevollmächtigten”, also in Wirklichkeit dem deutschen Unternehmer zugerechnet. Es gilt nämlich das Außensteuerrecht und damit die “Beweislastumkehr”. Nicht das Finanzamt muss beweisen, dass ihm die US-Corporation gehört, sondern er muss beweisen, dass ihm seine eigene US-Corporation nicht gehört. Das ist praktisch nicht möglich, in diesem Fall sogar unmöglich. Was Ihr Finanzamt noch unternimmt, um Ihnen ein Bein zu stellen? § 138 Abs. 2 AO verpflichtet unbeschränkt Steuerpflichtige, die Gründung oder Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das wird natürlich von den Anbietern ausländischer Gesellschaften meistens verschwiegen, doch damit steht der Gründer bereits mit einem Bein im “Knast”. Schließlich hilft ihm ja die Auslandsfirma nichts, wenn er sie gleich dem deutschen Finanzamt meldet … Quelle: http://www.finanzblog24.net/finanzam...ng-im-ausland/ |
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DylanS,
Ägypten oder was? Selten soviel gequirlten geistigen Dünnschiss gelesen wie in dieser "Pressemeldung". War das jetzt ein Wurf mit Sch... oder sollte das ein ernsthafter Diskussionsbeitrag sein? Gruß Matrjoschka |
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Austria79,
mir ist zumindest aufgefallen, dass die meisten US Corp Gründungen von den "üblichen Verdächtigen" angeboten werden, um angeblich den einzig möglichen Weg der Kapitalakquisition von US-amerikanischen Investoren zu "ebnen". Da wird dann so ein Müll verzapft wie SEC-Regularien undsoweiter. Meistens steckt Vorkostenabzocke dahinter: Die Gründung an sich kostet nicht viel, aber dann muss ja der berühmt-berüchtigte Geschäftsplan aufgestellt werden. Und wie es sich für leistungsfähige Gründungsagenten gehört, haben die sofort auch den dafür passenden "Fachmann" an der Hand. DER rechnet dann ab - und hintenrum wird "Kippe" gemacht. Aber gut, Sie kennen ja meine Präferenz, die geographisch doch eher im "Feindesland" aus US-Sicht besteht. Gruß Matrjoschka |
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Vielen Dank für Ihre konstruktiven Beiträge. Leider bin ich noch immer auf keinem grünen Zweig. Aktuell ist die Situation folgende:
* Ich bin derzeit in einer GmbH (an der ich auch beteiligt bin) angestellt (40h, ASVG) * Einkommen aus Gewinnausschüttungen der GmbH wird über die Einkommenssteuererklärung in AT ganz normal versteuert * Selbständige Tätigkeit in AT (mit Kunden in AT/DE) ist niedergelegt * Durch die Webportale (Server in den USA, anonyme Domains, ...) wird unregelmäßig Geld generiert, auf mein Konto in AT überwiesen (Betreff "Provisionsausschüttung Affiliate") und am Jahresende bei der ESt. berücksichtigt. Jetzt meine (aktuelle) Frage: Ich möchte im Impressum der Webseiten als "Company" mit Firmensitz in XY aufscheinen, um die Seriösität zu wahren (und um beim erstbesten Google-Result nicht gleich aufzuscheinen). Dieses Unternehmen soll auch keine Gewinne machen und hat auch keine Kunden. Alle Payments werden über einen Affiliate Provider abgerechnet und in AT auch versteuert. Gibt es hier eine "einfache" Lösung? Sinn ist, mich selbst als Person und die GmbH möglichst rauszuhalten. Einer Steuerprüfung sehe ich gelassen entgegen, da ich ja nichts verheimliche. Ich brauche somit auch kein Bankkonto im Ausland oder Treuhänder. Wäre hier nicht eine (Billig-)-LLC geeignet (als Personengesellschaft)? Oder sogar eine Ltd. (dormant)? |
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sie erwähnen:
* Ich bin derzeit in einer GmbH (an der ich auch beteiligt bin) angestellt (40h, ASVG) * Einkommen aus Gewinnausschüttungen der GmbH wird über die Einkommenssteuererklärung in AT ganz normal versteuert * Selbständige Tätigkeit in AT (mit Kunden in AT/DE) ist niedergelegt * Durch die Webportale (Server in den USA, anonyme Domains, ...) wird unregelmäßig Geld generiert, auf mein Konto in AT überwiesen (Betreff "Provisionsausschüttung Affiliate") und am Jahresende bei der ESt. berücksichtigt. _____ was möchten sie denn an dieser idealen situation ändern... klappt doch prima... vor allem die sache mit den webportalen und der überweisung der entsprechenden einnahmen "auf ihr konto in at"... supperlösung - und vor allem sehr flexibel! Jetzt meine (aktuelle) Frage: Ich möchte im Impressum der Webseiten als "Company" mit Firmensitz in XY aufscheinen, um die Seriösität zu wahren (und um beim erstbesten Google-Result nicht gleich aufzuscheinen). Dieses Unternehmen soll auch keine Gewinne machen und hat auch keine Kunden. Alle Payments werden über einen Affiliate Provider abgerechnet und in AT auch versteuert. _____ ja, funktioniert - mit einer llc verfügen sie ja gegebenenfalls sowieso über einen "durchlauferhitzer", ist doch diese gesellschaftsform ideal für den simplen transfer von einnahmen auf wirtschaftlich berechtigte unter dem schutz eines mantels einer iuristischen person Gibt es hier eine "einfache" Lösung? Sinn ist, mich selbst als Person und die GmbH möglichst rauszuhalten. Einer Steuerprüfung sehe ich gelassen entgegen, da ich ja nichts verheimliche. Ich brauche somit auch kein Bankkonto im Ausland oder Treuhänder. _____ ja, gibt es - siehe oben Wäre hier nicht eine (Billig-)-LLC geeignet (als Personengesellschaft)? Oder sogar eine Ltd. (dormant)? _____ eine ltd, die im impressum als "betreiber" (oder was sonst?) erscheint, dürfte kaum unter die strengen bestimmungen der "dormant"-regelung fallen? _____ llc ist immer gut _____ "billig" auch! also denn... warum warten sie seit nunmehr 5 monaten, studieren sich einen wolf, liegen schweisgebadet und schlaflos im bett... klappt doch alles prima! viel erfolg ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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![]() Zusammengefasst: Gründung LLC (wie auch immer), Einkünfte in AT bei der Einkommenssteuer angeben, restliche Zeit unauffällig in der GmbH arbeiten? Was wäre ein guter Ansatz für Ausgaben, die für die LLC anfallen (Hosting etc.)? Ganz normal als Privatperson bezahlen und bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen? Oder doch Gewerbeschein als Einzelunternehmer beibehalten und in der Ein-/Ausgabenrechnung miteinbeziehen? Oder US-Bankkonto und in den USA bezahlen? |
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also, vorerst 'mal... ich schreibe ihnen die 5 monate + "gut", haben sie doch immerhin dazu geführt, dass sie nicht csr-"kunde" geworden sind... und die unvergleichlichen "liquidationsangebote" der us corporation services offenbar auch an ihnen vorbeigegangen sind 8-)
aber... es gibt noch sehr viel zu tun - denn: "... Gründung LLC (wie auch immer) ..." "... Oder US-Bankkonto und in den USA bezahlen? ..." das zeigt grundsätzliche unkenntnis der unterschiedlichen systeme (DAS basismotiv für eine eingehende und professionelle beratung!) auf... denn: eine llc ist NIE UND NIMMER steuersubjekt... es liegt ja geradezu im wesen dieser gesellschaftsform, dass die steuerbelastung auf die ebene der llc-eigentümer (members genannt) verschoben ist! entscheidend bei und in einer llc ist das OPERATING AGREEMENT, in dem details der "behandlung" der einzelnen members geregelt sind... ob dieses sensible papier in den von ihnen genannten kosten von us$ 1,000.00 in professionell gestalteter art und weise eingeschlossen ist... hoffen wir's 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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wie hier auf diesen foren standarf und üblich und von ALLEN moderatoren mit immensem aufwand und einsatzfreudiger intensität "durchgezogen":
telefonberatung - kostenfrei und unverbindlich wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Mein Tips
1 suchen sie sich einen Steuerberater in den USA. 2 suchen sie sich eine Gründungsagentur in den USA 3 suchen sie die einen günstigen Übersetzer fürs Englische Eine Gründung in den USA für eine INC/LLC kostet in etwas ca. $400 ca. 280€ mit allem was sie brauchen: Company, EIN, US Büroadresse, Registered Agent etc., gegebenenfalls Gebühren für Postnachsendung. im 2 Jahr ca. $80 - $150 für die Verlängerung von: Adresse und Registered Agent. Bank Konto ca. $3-$6 im Monat und eine Einlage von ca. $100. Beispiel BoA Steuerberatung: Erstberatung bei kleineren Projekt meist Kostenlos, bei Beauftragung der Buchhaltung und Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften der Company. Kosten in etwa für Steuererklärung Erfüllung der Vorschriften in etwa $350/Jahr- plus gesetzliche Gebühren. Kommt aber auch auf den Umfang drauf an. Und jetzt brauchen sie noch einen guten Übersetzter, von DE ins Eng oder sie machen es selber. Und ein Konto für die Company zu bekommen ist kein Problem. Einfach eine nette email an ein paar Banken schicken, Beschreibung des Projekts und das sie eine Firma gründen und fragen was sie für die Eröffnung des Kontos alles für Unterlagen brauchen. Also da brauchen sie keine 500€ für eine Vermittlung ausgeben. ![]() Kosten für die Übersetzung 1/ Jahr ca.: Gründungsagentur / Steuerberater/ Bank max. 150€ und für das 2/Jahr 20€- 50€ Gründungsagentur will nur einmal im Jahr eine Gebühr für Büroadresse und Registered Agent. (bedarf keine weiteren übersetzungen) Nach erhalten des Kontos ca 4- 8 Wochen (bedarf keine weiteren übersetzungen) Und nur mit dem Steuerberater bleiben sie in regelmäßigen Kontakt, wo sie z.b weiter Kosten für die Übersetzung einplanen müssen. MfG Nur so sind sie 100% Safe ![]() |
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Zitat:
die konkreten hinweise auf den zu erwartenden KOSTENRAHMEN sind bereits sehr aufschlussreich - danke für das verständnis |
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