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  #16 (permalink)  
Alt 05.09.2006, 00:31
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von ffbkdavid
1)

wollen sie uns eigentlich ver... hier... nachdem SIE mit insbrunst und exakt auf dem "firmensitz" las vegas bestanden hatten (richtig... reno kam nicht in frage... ihre worte!) und ausdrücklich davon redeten, dass sie nicht offshore tätig sein möchten - stellen sie jetzt urplötzlich den firmenstandort in frage
David, lese bitte genau... dann verstehst du mich auch nicht falsch.
Zitat aus meinem ersten Beitrag:

"Hat jemand eine bessere/optimalere Lösung für dieses Problem? Wenn nicht, hat eventuell jemand schon Erfahrung mit Registrierungsunternehmen in Las Vegas?"

Ja, ich favorisiere augenblicklich Las Vegas, das will aber nicht heissen, dass ich für keine anderen Lösungen offen bin.
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  #17 (permalink)  
Alt 05.09.2006, 15:22
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von tropico
... wenn die FRAGE der Repräsentanz nach ungarischem Recht (soweit diese - wie ich es bereits angedeutet habe - der deutschen unselbständigen Zweigstelle iSv § 14 GewO entspricht) geklärt ist ! ...
Worauf ich hinaus will ist, was sich möglicherweise im spanischen Steuerrecht, und dort zum Thema:

... Gewerbliche Gewinne einer ansässigen Gesellschaft durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte sind steuerfrei, wenn das durch die Betriebsstätte erzielte Einkommen tatsächlich einer der spanischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Steuer unterliegt, die Betriebsstätte nicht in einem Niedrigsteuergebiet liegt und derzeit mindestens 85 % des Einkommens der Betriebsstätte aus der Durchführung gewerblicher Tätigkeiten im Ausland stammt. Sind die Bedingungen für die Befreiung nicht erfüllt, wird die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung vermieden. ...

wiederfindet.

Dieser Aspekt scheint mir ausserordentlich interessant zu sein.

.
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  #18 (permalink)  
Alt 05.09.2006, 15:41
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Registriert seit: 28.04.2006
Beiträge: 63
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Ich würde vorschlagen, dass Sie, der Einfachheit halber, ungarisches Recht außen vor lassen. So wies aussieht kann der ganze Geschäftsbetrieb ja ohne eine eigene Betriebsstätte realisiert werden. Dass das Unternehmen folglich nicht in Ungarn gegründet wird (aus von Andrew genannten Gründen) liegt auf der Hand. Somit geht es halt nur noch um die Wahl wo die Gesellschaft zu Gründen ist. Scheint ja als wäre eine US LLC nicht schlecht, aber wie sieht es aus wenn die Gesellschaft in den USA tätig werden will? Vielleicht ist für Sie eine EU - Gesellschaft interessant, die von Ihrer Struktur her wenig Steuern bezahlen muss. Ich denke da gibt es die ein oder andere Alternative.
Wie auch immer, ich schlag halt vor, dass Ungarn mal komplett ausgeklammert wird.

.never lose sight.
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  #19 (permalink)  
Alt 05.09.2006, 16:04
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Naja, warten wir einmal ab, was Andrew von dem FA für Steuerrecht berichtet.

Ansonsten rede ich gerade NICHT von einer Betriebsstätte (!!!) in Ungarn, wenn ich die unselbständige Zweigstelle/ Repräsentanz im deutschrechtlichen Sinne anspreche.
Zwischen dieser und einer Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne liegen Lichtjahre, wobei auch hier durchaus nach den Gesetzen eines Landes steuerrechtlich keine Betriebsstätte, nach den Gesetzen des anderen Landes durchaus eine Betriebsstätte vorliegen kann !
Daher hatte ich ja betont, daß die Sach- und Rechtslage aus ungarischer Sicht vorrangig zu prüfen ist.

Da dieses Thema ("Betriebsstätte nach spanischem Steuerrecht") von allgemeinem Interesse sein könnte, lasse ich das einmal in Spanien prüfen und berichte über das Ergebnis in dem passenden Forumsbereich.

.
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