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Geschäftsprozess - Steuerpflicht?in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo, Beispiel: Die in Belize gegründete Firma X betreibt einen Onlineshop für Kosmetika. Diese Kosmetika lässt sie von der chinesischen ... |
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#1
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Hallo, Beispiel: Die in Belize gegründete Firma X betreibt einen Onlineshop für Kosmetika. Diese Kosmetika lässt sie von der chinesischen Herstellerfirma Y produzieren und an das deutsche Fulfillment Unternehmen Z schicken, welches auch für die Einfuhrumsatzsteuer aufkommt. Unternehmen Z übernimmt die Lagerung, Verpackung und den Versand an die Endkunden im EU Raum. Fragen: Die Inhaber der Firma X sind in Österreich wohnhaft, das ein DBA mit Belize unterhält. In Österreich wird von Firma X weder ein Büro noch ein Warenlager oder sonst eine feste Geschäftseinrichtung betrieben. Stattdessen kümmert sich diese um den Einkauf (per Videokonferenz) und die Verwaltung und Vermarktung des Onlineshops, was gerade einmal einen Laptop und ein Handy erfordert. Reicht dies bereits aus, um in Österreich steuerpflichtig zu sein? Warum (nicht)? Würde mich über jeden Input zu diesem Beispiel freuen! |
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#2
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Die in Belize gegründete Firma X betreibt einen Onlineshop für Kosmetika
_____ stimmt nicht, die belizefirma betreibt überhaupt nichts... auf ihren namen sind wahrscheinlich eine domain eingetragen und hostingkapazitäten - und zwar AUSSERHALB von belize (i assume) angemietet _____ also nichts von "physischer präsenz" - ist für eine ibd auch gesetzlich vorgeschrieben gar nicht möglich (lesen sie die einschlägigen "vorschriften" für international business companies) Diese Kosmetika lässt sie von der chinesischen Herstellerfirma Y produzieren und an das deutsche Fulfillment Unternehmen Z schicken, welches auch für die Einfuhrumsatzsteuer aufkommt _____ z fungiert also ausschliesslich als leistungserbringer, nicht als ENTSCHEIDUNGSTRÄGER... und DARAUF kommt es an Unternehmen Z übernimmt die Lagerung, Verpackung und den Versand an die Endkunden im EU Raum. _____ begründet - so offensichtlich am sitz der eintragung der firma KEINE WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT ERFOLGT - ganz klar physische präsenz mit entsprechenden konsequenzen _____ im übrigen: wie läuft denn beispielsweise die abgeltung der umsatzsteuer beim VERKAUF ab (selbstredend unter nutzung des vorsteuerabzuges auf den einkäufen) - passen sie auf: strafrechtlich relevant! Die Inhaber der Firma X sind in Österreich wohnhaft, das ein DBA mit Belize unterhält. In Österreich wird von Firma X weder ein Büro noch ein Warenlager oder sonst eine feste Geschäftseinrichtung betrieben. _____ inhaber müssen nicht zwingend in die entscheidungsfindung einer firma eingebunden/involviert sein... die direktion der deutschen bank fragt ja bei ihren geschäftlichen tagesentscheidungen auch nicht ihre aktionäre Stattdessen kümmert sich diese um den Einkauf (per Videokonferenz) und die Verwaltung und Vermarktung des Onlineshops, was gerade einmal einen Laptop und ein Handy erfordert. Reicht dies bereits aus, um in Österreich steuerpflichtig zu sein? Warum (nicht)? _____ mit sicherheit... siehe obige erläuterungen - und ihr eigener hinweis auf "videokonferenzen" ist ja das eingeständnis, dass auf belize "nichts geschäftlich relevantes" entschieden wird Würde mich über jeden Input zu diesem Beispiel freuen! _____ sie müssten das "problem" beispielsweise über die schweizer zweigniederlassung einer auslandsfirma "lösen", die entscheidungsfindung dorthin verlagern... um dann von "preisgünstigen" steuerlichtarifen für firmen mit ausschliesslicher aktivität ausserhalb helvetiens profitieren zu können... aber mit "offshore pur" geraten sie mit sicherheit auf die falsche bahn wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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#3
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Vielen Dank für die rasche und kompetente Antwort!
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