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Offshore für Internetmarketing Firma

in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Guten Tag, Ich besitze eine kleine Internetmarketing-Agentur mit Sitz in der Schweiz (Wo wir auch als Einzelfirma angemeldet sind). Ziemlich ...

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  #1  
Alt 06.04.2012, 16:47
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Standard Offshore für Internetmarketing Firma



Guten Tag,

Ich besitze eine kleine Internetmarketing-Agentur mit Sitz in der Schweiz (Wo wir auch als Einzelfirma angemeldet sind). Ziemlich hohe Gewinne und die damit verbundene Steuerbelastung hat mich dazu gebracht, mich näher mit dem Thema Offshore Company zu befassen.

Den Zahlungsverkehr managen wir zurzeit mit Banküberweisungen und CC, das sind auch die Voraussetzungen für die Offshore Firma bzw. deren Finanzinstitut.

Ich habe zwei (grundlegende) Fragen:

1. Bezüglich Transaktionen / "Gewinnausschüttung" von der Offshore hier zu uns zurück in die Schweiz, was muss man da beachten?

2. Bei der Eröffnung der Offshore Firma bzw. deren Bankkonti/CC's wird oft ein Bankreferenzschreiben verlangt. Ich möchte auf jenes verzichten, da mit einer Anfrage eines sochen Dokuments bei der einheimischen Bank sofort alle Alarmglocken schrillen. Was kann man hier unternehmen?

Viele Grüsse und herzlichen Dank bereits im Voraus,

dude

  #2  
Alt 08.04.2012, 01:28
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.361
Standard heute einzelfirma - morgen steuergünstige firmenlösung?

Guten Tag,
_____ guedds däägeli 8-)


Ich besitze eine kleine Internetmarketing-Agentur mit Sitz in der Schweiz (Wo wir auch als Einzelfirma angemeldet sind). Ziemlich hohe Gewinne und die damit verbundene Steuerbelastung hat mich dazu gebracht, mich näher mit dem Thema Offshore Company zu befassen
_____ wenn sie an ihrer Grundstruktur, die den Finanzbehörden ja wegen ihrer "Öffentlichkeit" durch Eintragung einer einzelfirma im zuständigen Handelsregister bekannt ist, nichts ändern - die geschäftlichen ENTSCHEIDE also immer noch von ihrem Küchentisch in bad bubendorf aus treffen, nützt ihnen der Transfer ihrer Aktivitäten resp. die künftige Abwicklung über eine auslandsfirma überhaupt rein gar nichts
_____ apropos einzelfirma: in welchem Kanton sind sie denn eingetragen? gegebenenfalls bringt ein wohnortswechsel - resp., falls sie künftig über eine juristische person "gschäften", die Eintragung dieser Gesellschaft in einem steuergünstigen Kanton - die gewünschten Einsparungen... mit Wohnsitz im südtessin und Firmensitz in basel können sie allerdings nicht argumentieren, ihre entscheide würden nun neu am Firmensitz getroffen und sie würden täglich zwischen chiasso und der kleinhüningerstrasse pendeln... glaubt ihnen kein mensch (analoges gibt natürlich noch viel mehr, wenn sie urplötzlich über eine auslandsfirma abrechnen!)


Den Zahlungsverkehr managen wir zurzeit mit Banküberweisungen und CC, das sind auch die Voraussetzungen für die Offshore Firma bzw. deren Finanzinstitut.
_____ sie wissen, dass der "Zahlungsverkehr" bei offshorebank so um die 50 us$/gbp PRO TRANSAKTION kosten kann... die jeweiligen Banken sind keinen internationalen Beschränkungen unterworfen und auch gar nicht interessiert, für sie kleinbeträge hin und her zu schieben... darum diese prohibitiven gebühren
_____ aus diesem Grund denke ich an eine AUSLANDSFIRMA mit EINTRAGUNG EINER SCHWEIZER ZWEIGNIEDERLASSUNG - sie können dann Transaktionen über die Schweiz abwickeln und von den kostengünstigen Spesen profitieren... und gleichwohl (Prinzipal place of business-akzeptanz wie oben beschrieben vorbehalten!) von tiefen Schweizer steuertarifen profitieren resp. die minimaltarife für GEMISCHTE GESELLSCHAFTEN (gelten bei ausschliesslicher Aktivitäten ausserhalb der Schweiz) nutzen

Ich habe zwei (grundlegende) Fragen:

1. Bezüglich Transaktionen / "Gewinnausschüttung" von der Offshore hier zu uns zurück in die Schweiz, was muss man da beachten?
_____ sie müssen nichts beachten, bei Offenlegung - siehe obige hinweise zu dieser Problematik - können sie in der auslandsfirma die Zahlung einer Dividende beschliessen, den entsprechenden betrag an sich in der Schweiz überweisen und brav in helvetien als einkommen versteuern - profit: Zero zur aktuellen situation!

2. Bei der Eröffnung der Offshore Firma bzw. deren Bankkonti/CC's wird oft ein Bankreferenzschreiben verlangt. Ich möchte auf jenes verzichten, da mit einer Anfrage eines sochen Dokuments bei der einheimischen Bank sofort alle Alarmglocken schrillen. Was kann man hier unternehmen?
_____ auf die "bank reference" wird keine ausländische bank mit reputation verzichten, das ist heute internationaler standard
_____ mit der oben skizzierten möglichen Struktur können sie gegen Vorweisung der Eintragung der zn im Schweizer Handelsregister problemlos ein firmenbankkonto eröffnen und unterhalten... ohne dass die Alarmglocken starten 8-)

Viele Grüsse und herzlichen Dank bereits im Voraus,
dude
_____ viel erfolg für ihr Projekt... wenn's denn nicht wegen der aktuellen situation nicht zu spät dafür ist, erfolgversprechend zu "switchen"


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #3  
Alt 08.04.2012, 13:56
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Standard

http://www.steueramt.zh.ch/internet/...uersystemD.pdf

Laut obenstehendem Dokument:

"1.5.7 Besteuerung von Domizil- und gemischten Gesellschaften
Kapitalgesellschaften die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit, sondern nur eine Verwaltungstätigkeit ausüben, sowie Gesellschaften deren Geschäftstätigkeit überwiegend auslandsbezogen ist und die in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben, werden bei den Staats- und Gemeinde- steuern reduziert besteuert.
Beteiligungserträge und Kapitalgewinne auf Beteiligungen sind steuerfrei. Erträge aus ausländischen Quellen werden je nach der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit nur mit einer Quote zum steuerbaren Gewinn gerechnet. In der Regel liegt diese Quote im Bereich von 5 - 20 %.
Für Finanzgesellschaften gilt zum Beispiel in der Regel eine Quote von 10 %, für Captive Versicherungs- gesellschaften eine solche von 15 %. Somit sind bis zu 90 % der Erträge aus ausländischer Quelle bei der Staats- und Gemeindesteuer nicht steuerbar. Die Kapitalsteuer wird zum ermässigten Tarif von
0,15 ‰ berechnet (einfache Staatssteuer). Damit verfügt der Kanton Zürich über ein attraktives Steuer- system für Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland abwickeln."




Nehmen wir folgendes Szenario:

Sie empfehlen die Eröffnung von einer Auslandsfirma (sagen wir Dominica IBC) namens "Muster AG". Jene wird eine Zweigstelle in der Schweiz eröffnen (z.B. Stadt Zürich) und ins HR eintragen lassen. Dann hätten wir die "Muster AG Schweiz", welche bei der UBS mithilfe des HR Auszugs ein Firmenkonto eröffnet. Soweit so gut.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich überhaupt (nach obenstehendem Besipiel) als gemischte Gesellschaft agieren; wenn ich wie weiterhin von meinem "Küchentisch in bad bubendorf" arbeite? Alle geschäftliche Aktivitäten sind jedoch ausländischer Art (z.B. Werbungen werde ich wie bisher in den USA, Kanada, EU etc... kaufen/schalten).

"Somit sind bis zu 90 % der Erträge aus ausländischer Quelle bei der Staats- und Gemeindesteuer nicht steuerbar."

2. Beispiel

Kapital der Auslandsfirma: 200'000 Franken
Kapitalsteuersatz: 0.015% / 0,15 ‰
Total Kapitalsteuer: 30 Franken ()

Reingewinn der Auslandsfirma: 200'000 Franken
Nicht steuerbar: 80-90% -> 160-180'000 Franken
Steuerbar: 10-20% -> 20-40'000 Franken
Totale Steuerbelastung auf Erträge: ca. 5'300-10'600 Franken
(-> http://www.steueramt.zh.ch/internet/...uerbetrag.html)

Stimmt dies so?

Auf jeden Fall Danke schon mal für die freundliche Hilfe David!
  #4  
Alt 09.04.2012, 11:12
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.361
Standard ch-besteuerung gemischter gesellschaften

http://www.steueramt.zh.ch/internet/...uersystemD.pdf

Laut obenstehendem Dokument:

"1.5.7 Besteuerung von Domizil- und gemischten Gesellschaften
Kapitalgesellschaften die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit, sondern nur eine Verwaltungstätigkeit ausüben, sowie Gesellschaften deren Geschäftstätigkeit überwiegend auslandsbezogen ist und die in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben, werden bei den Staats- und Gemeinde- steuern reduziert besteuert.
Beteiligungserträge und Kapitalgewinne auf Beteiligungen sind steuerfrei. Erträge aus ausländischen Quellen werden je nach der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit nur mit einer Quote zum steuerbaren Gewinn gerechnet. In der Regel liegt diese Quote im Bereich von 5 - 20 %.
Für Finanzgesellschaften gilt zum Beispiel in der Regel eine Quote von 10 %, für Captive Versicherungs- gesellschaften eine solche von 15 %. Somit sind bis zu 90 % der Erträge aus ausländischer Quelle bei der Staats- und Gemeindesteuer nicht steuerbar. Die Kapitalsteuer wird zum ermässigten Tarif von
0,15 ‰ berechnet (einfache Staatssteuer). Damit verfügt der Kanton Zürich über ein attraktives Steuer- system für Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland abwickeln."




Nehmen wir folgendes Szenario:

Sie empfehlen die Eröffnung von einer Auslandsfirma (sagen wir Dominica IBC) namens "Muster AG". Jene wird eine Zweigstelle in der Schweiz eröffnen (z.B. Stadt Zürich) und ins HR eintragen lassen. Dann hätten wir die "Muster AG Schweiz", welche bei der UBS mithilfe des HR Auszugs ein Firmenkonto eröffnet. Soweit so gut.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich überhaupt (nach obenstehendem Besipiel) als gemischte Gesellschaft agieren; wenn ich wie weiterhin von meinem "Küchentisch in bad bubendorf" arbeite? Alle geschäftliche Aktivitäten sind jedoch ausländischer Art (z.B. Werbungen werde ich wie bisher in den USA, Kanada, EU etc... kaufen/schalten).

"Somit sind bis zu 90 % der Erträge aus ausländischer Quelle bei der Staats- und Gemeindesteuer nicht steuerbar."

2. Beispiel

Kapital der Auslandsfirma: 200'000 Franken
Kapitalsteuersatz: 0.015% / 0,15 ‰
Total Kapitalsteuer: 30 Franken ()
_____ nicht ganz korrekt - dies ist die EINFACHE Staatssteuer, je nach sitz der Gesellschaft im Kanton kann die Staatssteuer EIN MEHRFACHES der einfachen Staatssteuer betragen!
_____ ... das "hundertfache" allerdings nicht 8-) - rechnen sie 'mal mit einem Ansatz von 2,0 - 3,0 der einfachen Staatssteuer

Reingewinn der Auslandsfirma: 200'000 Franken
Nicht steuerbar: 80-90% -> 160-180'000 Franken
Steuerbar: 10-20% -> 20-40'000 Franken
Totale Steuerbelastung auf Erträge: ca. 5'300-10'600 Franken
(-> http://www.steueramt.zh.ch/internet/...uerbetrag.html)
_____ zusätzlich wird die BUNDESSTEUER fällig - diese beträgt 8,5% des GESAMTEN Reingewinns und ist an die eidgenössische steuerverwaltung in bern zu überweisen!
_____ ZUSAMMEN kommen sie auf eine GESAMTsteuerbelastung von etwa 10-15%... was in etwa den "werbephrasen" entspricht, mit denen einschlägig bekannte Anbieter für eine Präsenz in helvetien werben
_____ ... wie wenn die Steuerbelastung das einzige argument für eine Tätigkeit im land der Bauern und Hirten wäre 8-)

Stimmt dies so?
_____ korrigiert in den jeweiligen Bereichen

Auf jeden Fall Danke schon mal für die freundliche Hilfe David!
_____ kein problem


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  #5  
Alt 10.04.2012, 00:21
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Standard

Demzufolge kann ich mit der Offshore-Zweigniederlassung-Methode OHNE Standortveränderung

1. Ca. 50% Steuern sparen
2. Zusätzlich mein Geld auf einer helvetischen Bank um die Ecke wissen?

Traumhaft!

Ich werde im Zeitraum von ein paar Monaten auf Sie zukommen.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Unterstützung schon mal, ich bin mir fast schon sicher wir werden noch voneinander hören.
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