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Eine Fragen zu einer Offshore Firmain Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo liebe Forummitglieder, ich werd ab 01.07. Deutschland verlassen und auf eine mehr jährige Reise gehen. Ich werd mich in ... |
| Tags: offshore firma |
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#1
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Hallo liebe Forummitglieder, ich werd ab 01.07. Deutschland verlassen und auf eine mehr jährige Reise gehen. Ich werd mich in Deutschland abmelden und ohne festen Wohnsitz im Ausland (nicht EU) leben. So weit zumindestens der Plan. Meine Arbeit (Softwareentwicklung) wollte ich über das Internet erledigen und die Aufträge würde ich über Freunde und Kontakte in Firmen aus Deutschland und der Schweiz bekommen. Lösung wäre so weit ich das verstanden hab eine Offshore Firma. Die meisten Informationen hab ich mittlerweile aus dieses (Wohin auswandern - Internetmarketing Firma) Betrag entnommen. Mein Plan bisher schaut so aus: - Offshore Firma gründen mit Konto im Ausland - Arbeiten für Firmen in Deutschland und Schweiz - Abmelden aus Deutschland und aus PT leben - für eine Krankenversicherung ist besorgt Einige Fragen hab ich aber nun doch noch. 1. Wird es Probleme mit dem Finanzamt für die Firmen geben für die ich über die Offshore Firma arbeite? Muss ich da irgendwas nachweisen oder belegen? (Ich will einfach das die Firmen die mir Arbeiten geben würden keinen Ärger bekommen) 2. Wie schaut es aus wenn ich für 1-2 Monate in Deutschland Vorort arbeiten würde? Bin ich dann Steuerpflichtig oder kann ich das trotzdem über die Offshore Firma abwickeln? 3. Darf ich im Ausland über die Offshore Firma auch für einen Freelancer arbeiten bzw. umgekehrt er für mich? 4. Was ist die Unterschied zwischen den Standorten von der Offshore Firma? Gibs da Vorteile oder Nachteile die auf mich betreffen würden? 5. Hab ich irgendwas wichtiges vergessen oder gibt es etwas was diesem Plan im Wege steht? mfg Antic |
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#2
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1. Ja - Rechnungen von Offshore werden nicht vom FA anerkannt. Da gibt's auch nix zu belegen, denn sie müssten erstmal erklären, warum sie nicht in DE versteuern (oder eine Zweigstelle gründen).
2. "Könnten" Sie wenn Ihr Lebensmittelpunkt nicht in DE ist .. oder besser: Wenn er nachweislich woanders ist. (Dann sind sie dort steuerpflichtig, dass muss auch kein Offshore sein) .. nur werden sie dann auch im Offshore steuerpflichtig, IBCs gelten ja nur, wenn man nicht selbst in diesem Land arbeitet. 3. Sie sind Geschäftsführer (in Ihrer Konstellation). Sie können Ihre Kunden haben wo sie wollen. 4. Das kommt auf die Kriterien an (siehe auch vorherige Punkte) 5. Eventuell haben sie die Transaktionskosten für ein Offshore-Konto vergessen .. Da sie ohnehin viel reisen suchen Sie einfach ein schönes Land (mit DBA, vorzugsweise EU) welches steuerlich interessant ist und richten sie dort Ihren Lebensmittelpunkt ein. Die meisten Länder in denen sie brav Steuern zahlen werden nicht kontrollieren ob sie wirklich da sind ;-) |
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#3
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die Ausführungen von "Spanier" bedürfen einiger Kommentare... einfach so aus "lamäng" darf man nicht posten mit dem ziel, einfach so 'mal eben "Präsenz" zu zeigen... Substanz bewerte ich persönlich um einiges höher:
Rechnungen von Offshore werden nicht vom FA anerkannt. Da gibt's auch nix zu belegen, denn sie müssten erstmal erklären, warum sie nicht in DE versteuern (oder eine Zweigstelle gründen) _____ selbstverständlich werden Rechnungen ausländischer Herkunft (ich vermeide wann immer möglich den Ausdruck "offshore") als steuerlicher aufwand anerkannt, WENN SIE AUF EINER STABILEN STRUKTUR basieren - bei einer ibc-lösung - Spanier zeigt dies durchaus korrekt auf - können Transaktionen ja ausschliesslich AUSSERHALB der Landesgrenzen der eintragungs-jurisdiction abgewickelt werden... DA stellt sich dann, unabhängig von IHREM lebensmittelpunkt, die frage des PPB (Prinzipal place of business = Ort der Entscheidungsfindung... mein Lieblingsthema) - bereits dieser Punkt zeigt deutlich die grenzen des FRONTeinsatzes von auslandsfirmen auf, die an orten wie den bvi, grenada, Seychellen, nauru, nevis etc. eingetragen sind... zu augenfällig der Eindruck, es handle sich um sitzgesellschaften ohne wirtschaftliche Präsenz im eintragungsland "Könnten" Sie wenn Ihr Lebensmittelpunkt nicht in DE ist .. oder besser: Wenn er nachweislich woanders ist. (Dann sind sie dort steuerpflichtig, dass muss auch kein Offshore sein) .. nur werden sie dann auch im Offshore steuerpflichtig, IBCs gelten ja nur, wenn man nicht selbst in diesem Land arbeitet _____ es gibt auch Möglichkeiten, an orten wie grossbritannien oder in den usa LOKALE Strukturen aufzubauen, die in Kontakt mit den Finanzbehörden stehen 8-), aber aufgrund der lebensmittelpunkte von deren BESITZERN (wie diese bei den verschiedenen Gesellschaftsformen auch heissen mögen) nicht besteuert werden... ohne dass ein exotischer Nachgeschmack entsteht _____ google wickelt die "Vermarktung" seiner 6 namensbuchstaben über eine Gesellschaft mit sitz in Irland ab... erfolgreich und unangetastet und ohne dass Irland international besonders bekannt wäre für aussergewöhnliche corporate identity-kompetenz! Da sie ohnehin viel reisen suchen Sie einfach ein schönes Land (mit DBA, vorzugsweise EU) welches steuerlich interessant ist und richten sie dort Ihren Lebensmittelpunkt ein. Die meisten Länder in denen sie brav Steuern zahlen werden nicht kontrollieren ob sie wirklich da sind ;-) _____ also wenn die Bezahlung von steuern als Gegenleistung für sonne und ruhe ihr ziel sind, ist der effektive schlussendlich erzielte "gewinn" relativ klein im Verhältnis zum verbleib in der bekannten Heimat (beachten sie bitte die teilweise extrem hohen Lebenshaltungskosten in Zero-tax-jurisdictions... da kommt Papa Staat einfach über importgebühren, Einfuhrzölle und prohitiv hohe Mehrwertsteuersätze zu seinem obulus) _____ und abschliesslich zum Thema "wenn sie brav bezahlen, wird nicht kontrolliert, ob sie wirklich "da" sind": ein angriff auf den ehrbaren job des lampenanknipsers und badewassereinlassers in monaco... der schaut nämlich, dass allabendlich licht brennt in ihrer nicht bewohnten/genutzten Behausung... und die Wasseruhr Umsatz macht - gerade in monte Carlo sind die Behörden extrem pingelig bei der Kontrolle der minimalen Aufenthaltsdauer als Gegenleistung für steuerliche Privilegien - dat wird also nix! wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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#4
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Hi David und vielen Dank für Deine Erläuterungen/Ergänzungen. Persönlich freue ich mich ergänzt und verbessert zu werden. Bin in hohem Maße Autoditakt - was mitunter seine Nachteile hat.
Wusste bspw. jetzt auch nicht, dass in Monaco eine minimale Aufenthaltsdauer vorzuweisen ist um Steuervorteile zu erhalten. Womit wir mitunter wieder bei dem Irrtum wären, dass viele denken Offshore = 1,2,3, steuerfrei |
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#5
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spanier: danke - ihre Beiträge sind durchaus werthaltig... wenn sie sich als Autodidakt orten, möchte ich sogar sagen: KOMPETENZ
8-) weitermachen, wir brauchen aktive poster wie sie! ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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#6
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spanier:
zuerst gibt's eine EINJÄHRIGE CARTE DE RESIDENCE, die 3x alljährlich erneuert werden muss... danach steigt man in die Liga der DREIJÄHRIGEN CARTE DE RESIDENCE-besitzer auf, die ebenfalls 3x alljährlich erneuert Werden muss... ... beide karten bedingen mindestens DREI MONATE effektiven Aufenthalt im fürstentum pro Jahr nach also insgesamt 12 Jahren im Wartezimmer gibt's die CARTE DE RESIDENCE mit einer Laufzeit von 10 Jahren... bedingt dann allerdings "ständigen und effektiven" Wohnsitz - mit SECHS MONATEN pro Jahr kommt man dieser Verpflichtung nach interessant ist, dass für Ausländer das ganze Prozedere über FRANZÖSISCHE BOTSCHAFTEN abgewickelt wird... die haben nämlich ein wachsames Auge auf das fürstentum, das in Augen der Pariser Behörden ein "Fremdkörper" an der Südküste ist... es gibt sogar eine vertragliche Vereinbarung, wonach monaco an Frankreich fällt, wenn die fürstliche nachfolge nicht mehr gegeben ist (müsste ich allerdings nachlesen, die haben als folge wohl die theoretische Inthronisierung von Frauen auf den grimaldithron in die Verfassung geschrieben... mit dem gegenwärtigen Regenten albert scheint's ja bezüglich nachwuchs nur ausserhalb der ehelichen Verpflichtungen geklappt zu haben... und "nichteheliche" nachkommen sind explizit von der Thronfolge ausgeschlossen... ... ja, da herrschen noch Sitte und Ordnung 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com AUSZUG AUS REGIERUNGSPAPIEREN BEZÜGLICH IMMIGRATION NACH MONACO: Becoming a resident of Monaco Monaco welcomes foreigners wishing to become resident although, given its physical size, some degree of control is exercised. For any individual over sixteen years old who wishes to spend more than three months in Monaco, a Monegasque residence card must be obtained. The procedure to become a resident will depend upon whether or not the individual is a national of a state in the European Economic Area (the “EEA”) which covers the European Union states, Liechtenstein, Norway and Iceland. A non-EEA national is obliged to obtain a long stay visa from the French authorities before making an application in Monaco fora Monaco residence card. An application for a long stay visa is generally lodged with the French Consulate in the territory where the individual resides and will take about three months to obtain. EEA nationals do not need to apply for a French long stay visa, and they make an application for a residence card directly in Monaco. The process takes approximately one and a half months. In order to obtain a long stay visa (where necessary) and/or a Monegasque residence card, the appropriate authorities will request various documents: Proof of civil status and identity (in the form of a birth certificate and passport); Documents relating to the type of accommodation to be occupied in Monaco (a lease, title deeds, or certificate of accommodation (in certain cases)); Proof that the applicant has sufficient income to live in Monaco (for example a work contract or a Monaco bank attestation); Proof that the applicant has never been convicted of any criminal offence (by way of a certificate from a police authority). The first residence card (carte de séjour) obtained is valid for one year and is renewed twice, after which it is replaced by a card valid for three years. This is also generally replaced twice at intervals of three years, after which a ten-year residence card is issued. If a person holds a one-year or a three-year residence card, they are expected to spend at least three months in each year in the Principality for the purpose of renewing their residence card. Where a person seeks a ten-year residence card, they will have to show that their “usual and effective” place of residence is Monaco, which generally means six months’ residence a year is required. It may be important for holders of a residence card to seek formal proof of residence (e.g. in discussions with a foreign revenue authority). For these purposes a certificate of residence (certificat de résidence) may be available but care has to be taken within the original residence application at the outset if this certificate is to be available subsequently. |
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#7
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absolut interessante Information, an welche man aus anfänglichem Interesse wohl erstmal gar nicht denken würde.
Wobei das durchaus ein interessantes Szenario wäre, wenn denn Monaco mit seinen teilweise gut betuchten Einwohner plötzlich unter die totale Jurisdikation von Frankreich fallen würde. |
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#8
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Zu diesem Thema wurde bereits vieles zutreffend ausgeführt. Ergänzen will ich daher nur folgendes:
Zitat:
Probleme mit dem Finanzamt des Rechnungsempfängers wird es dann keine geben, wenn 1. für die Zahlung der Betriebsausgabe nachweislich eine ordnungsgemäße Gegenleistung erbracht wurde, 2. im Vergleich zu marktüblichen Vergütungen für Leistungen jener Art keine nennenswerten Abweichungen nach unten oder oben erkennbar sind und 3. der Rechnungsempfänger plausibel und sofort mitteilen kann (Beweisvorsorge), warum er ausgerechnet mit einer Sitzgesellschaft in ein Vertragsverhältnis eingetreten ist (wenn es doch in Deutschland oder anderswo gleiche Leistungen von wirtschaftlich aktiven Unternehmungen gibt). Kommen bei dem FA hinsichtlich eines der obigen Punkte Zweifelsfragen auf, kann es zu weitergehenden Prüfungen kommen (siehe hier: http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)), mit dem ("günstigsten") Ergebnis, daß die Betriebsausgabe vom FA nicht anerkannt wird ! Zitat:
__________________
. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services |
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