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Hypothetisch: Offshore Firma Gewinnin Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo, Ich bin ganz neu und ich finde die Welt des Offshore-Bankings und Offshore Firmengründung sehr interessant. Eventuell bin ich ... |
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#1
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Hallo, Ich bin ganz neu und ich finde die Welt des Offshore-Bankings und Offshore Firmengründung sehr interessant. Eventuell bin ich zu naiv oder unerfahren. Aber es gibt bei dem Thema sehr viele Sachen die mich doch etwas wundern. Dieser Beitrag ist rein gedanklich/hypothetisch zu betrachten, da ich keine Offshore Firma brauche. Jedoch interessiert mich das Thema so sehr, dass mich eure Meinung interessieren würde. Ich lese sehr oft, dass man eine Offshore Firma gründet um Steuern zu sparen. Dabei wirft die Offshore Firma einen Gewinn ab, der unversteuert in einer Offshore Bank eingezahlt wird. Darauf hat das Finanzamt keinen direkten Zugriff. Aber wovon lebt Mensch dann, wenn der Gewinn offshore ist? Ich weiß, dass einige aus Deutschland wegzeiehen, aber wenn man in Deutschland lebt und eine Offshore Firma betreibt dann kann man den Gewinn ja nicht einfach monatlich auf sein deutsches Konto einzahlen. Wie kommt man dann an seinen Gewinn ran um es auch ausgeben zu können? |
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#2
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Also DAS habe ich, trotz bald 25 Jahren in diesem Gewerbe, noch nie gehört, dass man offshoregewinnecauf eine offshorebank einbezahlt
Sie reden wohl von der AUSSCHÜTTUNG von gewinnen, die - da haben sie recht - aufgrund von Steuergesetzen am Ort der entscheidungsfindung (muss nicht zwingend Ort des "registered Office" sein) steuerbeguenstigt erzielt wurden und in folge aufgrund von gesellschafterbeschluessen (Generalversammlung, Members oder Partners Meeting oder je nach Gesellschaftsform anderes beschlussberechtigtes Gremium) an die berechtigten ausgeschüttet werden sollen der Ort der Auszahlung wird dabei natürlich vom EMPFÄNGER bestimmt, er liegt in dessen Entscheidung... Genau wie die steuerliche "Behandlung" hat der gewinnberechtigte seinen lebensmittelpunkt in einer Jurisdiktion, die WELTWEITES besteuert, hat er sich entsprechend zu verhalten... Mit der steuerlichen Stellung der ausschüttenden Firma hat das überhaupt nichts zu tun Danke für ihre interessante frage Wohl bekomm's Ffbkdavid@creatrustconsult.com Www.creatrustconsult.com |
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#3
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Hallo und Danke für Ihre Antwort. Ich versuche die Sachlage noch weiter zu erläutern.
Der Ort der Entscheidungsfindung ist streng genommen Deutschland, da die Person in Deutschland lebt und nur wegen Steuerbegünstigung beziehungsweise um anonym einer Tätigkeit die als Graubereich betrachtet werden kann nachzugehen (z.B. Pornographisches Material anbieten oder eine werbefinanzierte Warez-Link Seite anbieten, die kein urheberrechtsgeschütztes Material hostet, jedoch auf die gehostete Dateien verlinkt). Diese Person würde nun eine Offshore Firma gründen und die Gewinnausschüttung auf ein deutsches Konto erhalten wollen. Das kann er/sie doch nicht einfach machen, da das Finanzamt sicherlich näheres über die Offshore Firma und den Zugehörigkeitsstatus der Person zu dieser Firma erfahren möchte? Wenn dem Finanzamt dann bekannt wird, dass diese Person der Inhaber der Firma ist und den Ort der Entscheidungsfindung als Deutschland interpretiert, dann wird es doch sicherlich als illegal erklärt, oder? Ohje, hoffe nicht die Fragen sind all zu doof. Aber ich habe auf diesem Gebiet bisher noch keine Ahnung. Eventuell können Sie mir ja sogar Literatur in diesem Gebiet empfehlen? |
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#4
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Hallo Kaahaq,
wenn Sie Ihr Geschäft (egal ob Porno, Casino; Internet, Affiliate, Linkverkauf, Tomatenzucht oder was auch immer) von Deutschland durch IHRE PYSISCHE = KÖRPERLICHE ANWESENHEIT hier aus führen , müssen Sie auch hier in Deutschland Steuern zahlen. Es ist völlig egal , ob das Geld auf Ihr Konto auf den Marshall Islands oder in der Antarktis fliesst oder es jemand in eimem toten Briefkasten in der Karibik für deponiert deponiert. EBenso irrelevant ist die Anmietung von Büros oder noch schmlimmer "virtuellen Büros", solange Sie den Laden nicht von dort aus schmeissen UND das deutsche AUssensteuerrecht und ggf. DBA das ganze steuerlich als für Sie begünstigt anerkennt. Beste Grüsse DrGloablTaxII. Rechtsanwalt |
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