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Lotterie Plattform - Konstruktion / Offshore

in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Guten Tag die Herren Lese schon seit einem Weilchen hier mit. Kurz zu mir: Komme aus der Schweiz, mittelmässig Kapital ...

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  #1  
Alt 26.07.2012, 17:55
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Beiträge: 2
Standard Lotterie Plattform - Konstruktion / Offshore



Guten Tag die Herren

Lese schon seit einem Weilchen hier mit.
Kurz zu mir: Komme aus der Schweiz, mittelmässig Kapital vorhanden, Unternehmerische Kenntnisse vorhanden.

Zu meinem Projekt:
Ich habe eine Online Plattform (Website) entwickelt welche verschiedene Wettbewerbe, Gewinnspiele, Lotterien und Möglichkeiten zum "Geld verdienen" anbietet. Diese Plattform wurde bereits fertig entwickelt, getestet und ein Businessplan entwickelt.

Zum Problem:
1. Ein grossteil meiner Angebote würde nach CH- und EU-Recht unter das Lotteriegesetz fallen. Bräuchte also eine (unbezahlbare) Lizenz dazu.
2. Müsste ich die Gewinne versteuern, eine Buchhaltung führen, wäre rechtlich und finanziell nicht abgesichert.
3. Weitere (rechtliche und finanzielle) Probleme würden unittelbar folgen, können Sie sich sicherlich gut vorstellen...

Die Lösung:
1. Ich gründe eine Offshore Gesellschaft welche anonym bzw. über einen Treuhänder registriert wird
2. Über die Firma wird ein Bankkonto eröffnet welches dadurch ebenfalls "anonym" ist.
3. Weiterhin hole ich über die Firma die nötigen Lizenzen zur Kreditkartenabwicklung etc. ein.

Nun, so weit so gut, allerdings habe ich noch ein paar offene Fragen:

1. Die Firma
- Laut meinen Recherchen ist Costa Rica das einzige Land, in welchem man für online Glücksspiele keine Lizenz benötigt, sofern die Website aus Costa Rica nicht zugänglich ist. Ist das korrekt?

2. Das Bankkonto
- Sollte wie ich gehört habe nicht im gleichen Land, also Costa Rica, eröffnet werden. Ist hier Zypern eine gute Lösung?
- Ist es möglich, auf Zypern ein Bankkonto problemlos über die Firma zu eröffnen?

3. Kapitalrückzug / Gewinnausschüttung
- Der einfachste Weg - einfach in der CH via Debitkarte des Firmenkontos Geld abheben? Müsste ja möglich sein, da keine Buchhaltung nötig ist...
- Gibt es hier bessere Wege?

3. Allgemeine Fragen
- Welche Agentur hat hier Erfahrung, auch im Bereich Gambling?
- Wie verhindere ich, dass die Schweizer Behörden erfahren, dass ich in genannte Firma involviert bin?
- Muss ich die Plattform in Costa Rica hosten um rechtliche Probleme zu verhindern?
- Darf ich eine .com Domain zu diesem Zweck verwenden?
- Welche Schwachstellen könnten in diesem Konstrukt auftauchen?

Vielen Dank & Gruss

  #2  
Alt 27.07.2012, 01:41
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.359
Standard möglichkeiten "zum geld verdienen" 8-)

Zu meinem Projekt:
Ich habe eine Online Plattform (Website) entwickelt welche verschiedene Wettbewerbe, Gewinnspiele, Lotterien und Möglichkeiten zum "Geld verdienen" anbietet. Diese Plattform wurde bereits fertig entwickelt, getestet und ein Businessplan entwickelt
_____ das ehrt sie, wüsste allerdings gerne
_____ unter welchem paragraphen in ihrem gewiss beeindruckenden businessplan sie die rechtliche grauzone/die ungesetzliche basis, auf der sich das ganze projekt bewegt, abgehandelt haben


Zum Problem:
1. Ein grossteil meiner Angebote würde nach CH- und EU-Recht unter das Lotteriegesetz fallen. Bräuchte also eine (unbezahlbare) Lizenz dazu.
_____ einsicht ist der erste schritt zur besserung, wenn sie sich eine unbezahlbare lizenz und damit eine realisierung auf fundierter grundlage nicht leisten können, ist an ihrer plattform auch kein fleisch dran!

2. Müsste ich die Gewinne versteuern, eine Buchhaltung führen, wäre rechtlich und finanziell nicht abgesichert.
_____ was die führung einer buchhaltung und/oder die (optimierte!) besteuerung mit ihrer finanziellen absicherung zu tun hat, ist mir schleierhaft... tönt offen gesagt nicht sehr kreditwürdig und vertrauenserweckend

3. Weitere (rechtliche und finanzielle) Probleme würden unittelbar folgen, können Sie sich sicherlich gut vorstellen...
_____ nein, können wir uns ohne ergänzende informationen - vor allem zum "finanziellen" teil ihrer problemdarstellung - nicht vorstellen

Die Lösung:
1. Ich gründe eine Offshore Gesellschaft welche anonym bzw. über einen Treuhänder registriert wird
_____ das können sie - hat ja mit ihrem projekt direkt nichts zu tun, sondern erwähnt nur die struktur/das gefäss

2. Über die Firma wird ein Bankkonto eröffnet welches dadurch ebenfalls "anonym" ist
_____ und sie sind sicher, dass sie eine einigermassen reputierte bank finden, die ihnen für ein projekt mit der von ihnen dargestellten "zweckbestimmung" ein konto eröffnet und unterhält?
_____ ich weiss es: nein, werden sie nicht
_____ schlagworte wie "anonyme bankkonten" gehören nun wirklich ins reich der denker aus einem vorigen jahrhundert... mit der unterzeichnung der "declaration of final beneficial owners", das heute von JEDER bank (auch von einer wenig reputierten!) verlangt wird (und auf deren falsche darstellung ganz heftige strafrechtliche konsequenzen drohen), werden der/die endgültig wirtschaftlich berechtigten im innenverhältnis zwischen der firma und denselbigen offengelegt... da hilft ihnen ein nominee wenig bis rein gar nichts

3. Weiterhin hole ich über die Firma die nötigen Lizenzen zur Kreditkartenabwicklung etc. ein.
_____ siehe obige bemerkungen zum bankkonto... falls sie kreditkartenabwickler kennen, die für derartige projekte ihre infrastruktur zur verfügung stellen, wären wir froh, wenn sie diese hier nennen und vorstellen würden - es gibt durchaus einen markt für derartige "anbieter" von seiten windiger nachfrager

Nun, so weit so gut, allerdings habe ich noch ein paar offene Fragen:

1. Die Firma
- Laut meinen Recherchen ist Costa Rica das einzige Land, in welchem man für online Glücksspiele keine Lizenz benötigt, sofern die Website aus Costa Rica nicht zugänglich ist. Ist das korrekt?
_____ keine ahnung - auch kein interesse auf grund der hoffnungslosigkeit, mich intensiv mit dieser problematik auseinanderzusetzen

2. Das Bankkonto
- Sollte wie ich gehört habe nicht im gleichen Land, also Costa Rica, eröffnet werden. Ist hier Zypern eine gute Lösung?
_____ grundsätzlich gute idee, ob sie eine bank auf zypern finden werden... schauen sie 'mal

- Ist es möglich, auf Zypern ein Bankkonto problemlos über die Firma zu eröffnen?
_____ unter seriösen voraussetzungen nicht

3. Kapitalrückzug / Gewinnausschüttung
- Der einfachste Weg - einfach in der CH via Debitkarte des Firmenkontos Geld abheben? Müsste ja möglich sein, da keine Buchhaltung nötig ist...
- Gibt es hier bessere Wege?
_____ debitkarte gute lösung
_____ ihr erneuter hinweis auf die nichtnotwendigkeit einer aussagekräftigen buchhaltung weniger

3. Allgemeine Fragen
- Welche Agentur hat hier Erfahrung, auch im Bereich Gambling?
_____ via google unter "gambling licences" - anbieter in gibraltat und auf malta könnten ihnen unter anderen voraussetzungen als von ihnen hier vorgegeben als ansprechsstelle nützlich sein

- Wie verhindere ich, dass die Schweizer Behörden erfahren, dass ich in genannte Firma involviert bin?
_____ durch schweigen und unauffälligen lebenswandel

- Muss ich die Plattform in Costa Rica hosten um rechtliche Probleme zu verhindern?
_____ kein kommentar

- Darf ich eine .com Domain zu diesem Zweck verwenden?
_____ mit der REGISTRIERUNG einer domain ist nichts ausgesagt über deren nutzung - also grundsätzlich unproblematisch

- Welche Schwachstellen könnten in diesem Konstrukt auftauchen?
_____ die hier dargestellten

Vielen Dank & Gruss
_____ wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #3  
Alt 27.07.2012, 09:55
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Zu dem anderen Kram will ich mich schon gar nicht äußern, aber;

Zitat:
...Laut meinen Recherchen ist Costa Rica das einzige Land, in welchem man für online Glücksspiele keine Lizenz benötigt, sofern die Website aus Costa Rica nicht zugänglich ist. Ist das korrekt? ...
NEIN, das ist grundsätzlich nicht richtig. Tatsache ist: Costa Rica erteilt generell KEINE Glückspiellizenzen (weder inländisch noch ausländisch), da es derartiges nach dortigem Recht gar nicht gibt. Was erteilt werden kann, sind sogenannte "Data Processing Lizences", die unbeanstandet IM Lande für Glückspiel akzeptiert werden (naja, Mittelamerika eben ...). Dies hat nichts mit internationalem Verkehr zu tun ... Costa Rica kontrolliert in dieser Hinsicht nichts. KAUFEN Sie also für Tausende von Euronen, was Sie von den "Platzhirschen" wohlformuliert untergejubelt bekommen werden; ... henusode .... wie mein geschätzter Helvetier sagen würde ... !


"Glücksspiel Lizenz - Wettlizenz: Costa Rica (Gambling License Costa Rica)

Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie

Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)

Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland

Exposee Glücksspiel-Lizenzen international

Index Glücksspiel-Lizenz

Glücksspiel Lizenz Costa Rica

Online -Glücksspiel in Form der "exempt Company" ist in Costa Rica legalisiert, der Mandant benötigt nur:

eine in Costa Rica registrierte Firma
Registrierung der Firma beim Finanzamt Costa Rica
Landbenutzungsgenehmigung
Genehmigung vom Gesundheitsministeriums
Eine Gewerbe-Lizenz
Der Nachweis, dass sich das Glücksspielangebot nicht an in Costa Rica Ansässige richtet (Offshore Gambling License Costa Rica)

In der Praxis wird eine Lizenz für Onlinewetten-/Glücksspiel nicht benötigt, man braucht nur eine Gewerbe-Lizenz und obige Voraussetzungen.

Costaricas Legislation bezieht sich auf im Land basierte Wetten/Glücksspiel und ist nicht auf Online Gambling anwendbar.

ETC registriert Ihre Firma und beschafft alle notwendigen Genehmigungen von den zuständigen Behörden. Danach erwirken wir die Gewerbe- Lizenz und die Erlaubnis auf den Namen der Firma.

Um eine Gewerbe- Lizenz zu bekommen muss die Firma eine Netzwerk- oder Internetverwaltung vorweisen können, da alle Internetadressen- die ihren Sitz in Costa Rica haben- blockiert werden müssen. Es ist Costaricas strikte Politik seine Einwohner nicht an Internetwetten teilhaben zu lassen. Ausserdem muss ein Offshore-Bankkonto für die finanziellen Abwicklungen der Firma eingerichtet werden.

Erforderlich für die Erteilung einer Online Glücksspiel-Erlaubnis auf Costa Rica sind:

Eine Vollmacht dass ETC im Namen des Klienten eine Offshore Glücksspiel-Lizenz (Erlaubnis) beantragen darf
Mietvertag eines Büros (Büro wird von unserer Kooperationskanzlei auf Costa Rica gestellt)
Genehmigung vom Gesundheitsamt
Arbeitersozialversicherung
Eine in Costa Rica registrierte Firma
Der Nachweis, dass sich das Glücksspielangebot nicht an in Costa Rica Ansässige richtet (Offshore Gambling License-/Erlaubnis Costa Rica)

Durch die fehlende Gesetzgebung und Kontrolle sind solche Online Glücksspiel-Firmen nicht den gleichen Kontrollen oder Regulierung unterworfen wie die normalen Offshorefirmen. Dieses bedeutet dass die Online-Glücksspiel-Firmen eine Selbstregulierung ausüben und weder Wett- noch Spielsteuern zahlen müssen.

Zeit für Realisierung

Die durchschnittliche Dauer für die Realisierung beträgt 2-4 Monate. Allerdings haben wir Vorratsgesellschaften verfügbar, mit der der Mandant unmittelbar die Dienstleistungen Online-Glücksspiel anbieten kann.

Glücksspiel- Lizenz/ Erlaubnis Costa Rica und Glücksspielrechtliche Einordnung

Auf den Punkt gebracht handelt es sich bei einer Realisierung über Costa Rica um eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"- Konstellation. Denn im Kontext des Glücksspiels greift das Recht des Sitzstaates der Gambling Company und das Recht des "Anbieter-Staates". Somit ist davon auszugehen, dass ein solches Angebot nach den meisten innerstaatlichen Gesetzen der Länder rechtswidrig ist. Dieses ist auch der Grund, warum viele Mandanten eine Glücksspiel -Lizenz in der EU realisieren, also z.B. auf Malta. Aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zum Thema Gambling, kann eine Gambling Company in der EU (sofern diese die notwendige Lizenz hat) ihr Angebot an alle EU-Bürger richten. Auf der anderen Seite muss man- in Bezug auf Costa Rica- ausführen, dass Rechtshilfeersuchen oder Klagen auf Unterlassung anderer Staaten auf Costa Rica nicht durchgreifen. Dieses erst Recht nicht, wenn ein Treuhand-Direktor (auf Costa Rica ansässiger Anwalt übernimmt nach außen die Geschäftsleitung) eingesetzt wird."

ETC. ... ist hinreichend bekannt und es ist nur Geschwätz !!!!!

Wenn Sie auf diese Ebene hinabsteigen wollten, kann es doch völlig wurscht sein, ob Sie eine gültige Lizenz haben oder nicht. Drucken Sie sich selbst eine solche !!!!!!!!!!!!


Bon Chance ...
__________________
.

Beste Grüße

tropico


tropico@safe-mail.net

Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
  #4  
Alt 27.07.2012, 11:37
jam jam ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2012
Beiträge: 31
Standard

Warum dieser Business-Case NICHT funktioniert ist viel einfacher.

Wie erklären Sie der Schweizer-Behörde, wie Sie zu dem "Taschengeld" kommen ? Irgendwann kommt es raus.
  #5  
Alt 27.07.2012, 13:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2012
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antworten, werde mich gerne dazu äussern sobald ich Zeit dafür finde.

@jam, nur kurz zu Ihrer Antwort:
Variante 1: Ich kaufe verschiedene Annehmlichkeiten (Autos, etc..) über die Firma und zahle mir nur ein kleines "Taschengeld" aus welches nicht weiter auffällt.
Variante 2: Ich gebe mich als selbständiger Web Entwickler aus, welcher via Internet verschiedene Dienstleistungen für Firmen anbietet, ein guter Kunde von mir wird dann unter anderem eben auch genannte Gesellschaft sein. Selbstverständlich müsste ich diese Einnahmen dann versteuern, was aber zu vernachlässigen ist.
  #6  
Alt 28.07.2012, 03:23
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.359
Standard geldwerte leistung... keine geschäftsbedingten autokosten

nur rasch zu "alternative 1", die ja in tat und wahrheit keine söttige ist, sondern eine

GELDWERTE LEISTUNG

die gleich wie lohn und gehalt, provision, kommission, zulagen etc. etc. besteuert wird

da ist viel möchtegernluft in den plänen, gedanken und vor allem wünschen... das erwähnte überdenken kann da nur hilfreich sein - optimal wäre die konsultation eines fachlich qualifizierten steueranwaltes/-beraters


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