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RAK Offshore als Lizenzgeber

in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo Forumsmitglieder! Ich bin seit längerem stiller Leser dieses Forums und habe hier schon viele kompetente Beiträge gefunden, daher möchte ...

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  #1  
Alt 02.08.2012, 13:08
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Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 1
Standard RAK Offshore als Lizenzgeber



Hallo Forumsmitglieder!

Ich bin seit längerem stiller Leser dieses Forums und habe hier schon viele kompetente Beiträge gefunden, daher möchte ich meine Frage auch in dieses Forum einwerfen.

Oberflächlich gesehen geht es um das Konstrukt einer Firma, die als Patent sowie Lizenzinhaber fungieren soll. Der Person die Patente und Lizenzen inne hat ist österr. Staatsbürger sowie auch iranischer Staatsbürger (Doppelstaatsbürger) mit Melde und Gewerbesitz Österreich.

Nun möchte die Firma steuerschonend Lizenzrechte sowie Patentnutzungsrechte ausgeben - weltweit - die Kunden sitzen vor allem in Südostasien.

Laut meinen Recherchen eignet sich hierzu die Gründung einer RAK Offshore in Ras Al Kh. besonders. Wie geht hierbei vor ohne den Meldesitz Österreich aufzugeben.

Meine Recherchen haben selbstveständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit - daher auch meine Anfrage nach Tipps, Empfehlung und Hinweise wie man es woanders vielleicht besser machen könnte --> Orientierungstipps. Gerne auch Empfehlung zu seriösen Beratungskanzleien in diese Richtung.

Danke.

  #2  
Alt 02.08.2012, 17:05
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.359
Standard firmensitz IHRER gesellschaft nicht primär entscheidend, denn...

alleine ENTSCHEIDEND ist der ort, wo derartige zahlungen ALS AUFWAND geltend gemacht werden sollen... also vorzugsweise bei IHREN KUNDEN, die mit ihrer firma einen lizenzvertrag abschliessen

den sinn einer speziellen intellectual property-gestalteten gesellschaft, wie sie sie aus dem arabischen raum erwähnen, sehe ich (noch?) nicht... da wäre mir das risiko eines derartigen firmensitzes im vergleich zu einer doch mehr... naja, wie soll ich's ausdrücken - dem angelsächsischen recht verpflichteten jurisdiction zu gross

wie gesagt - ob eu-finanzämter lizenzzahlungen auf die bahamas als geschäftsaufwand zulassen... ich fürchte, DA sollten sie ansetzen und gegebenfalls einen wenig sonnigen gesellschaftssitz auswählen

wohl bekomm's

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