BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Offshore- und Steuer-Standorte weltweit > Standorte in Asien und im Pazifik > Hongkong
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren Tags

Hongkong Informationen rund um den Steuer-Standort Hongkong.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2006, 12:16
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 970
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Unternehmensformen in Hongkong

Unternehmensformen in Hongkong

Hongkongs Gesellschaftsrecht bietet vier Hauptgesellschaftsformen an: Unlimited und Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited by Shares, vergleichbar den deutschen Kapitalgesellschaften GmbH und AG. Ebenfalls möglich ist die Errichtung eines Branch Office oder eines Representative Offices, welche rechtlich und finanziell vom Mutterhaus abhängige Niederlassungen darstellen.
Vorrangig verwendete Gesellschaftsform ist die Private Limited Company by Shares, die seit 2004 auch als Ein-Mann-Gesellschaft errichtet werden kann.
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hongkong haben muss.
Anstelle der Neugründung der Gesellschaft kommt auch der Ankauf einer Mantelgesellschaft oder schlafenden Gesellschaft in Betracht. Dies ermöglicht einen besonders zügigen Erwerb einer funktionsfähigen Gesellschaft. Durch Ankauf einer Hongkong-Gesellschaft besteht im übrigen die Möglichkeit, sich die Vorzüge des CEPA-Abkommens zwischen der VR China und Hongkong zu sichern. So stehen die Begünstigungen und Förderungen des CEPA-Abkommens ausschließlich Hongkong-Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren existieren, zur Verfügung.

Geändert von tropico (08.01.2007 um 10:31 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are An
Pingbacks are An
Refbacks are An



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.0.0