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| Hongkong Informationen rund um den Steuer-Standort Hongkong. |
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Finanz- und Steuersystem von Hongkong
Das Steuerrecht Hongkongs ist einfach und die Steuern niedrig. Die Unternehmenssteuer beträgt 17,5 %. Die Gewinne müssen in Hongkong entstanden oder von Aktivitäten in Hongkong ableitbar sein. Die Einkommensteuer ist gestaffelt, der Höchstsatz beträgt 16%. Auf Kapitaleinkünfte, Dividenden und Zinsen fällt keine Steuer an. Eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer existiert nicht. Auf in Hongkong gelegenes Land und Gebäude wird eine Grundsteuer in Höhe von 16 % erhoben, es sei denn, das Gebäude wird zu eigenen Zwecken genutzt. Weitere Steuern sind die Stempelsteuer und Erbschaftsteuer. Am 13.1.2003 wurde ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt-Unternehmen unterzeichnet, welches am 17.2.05 in Kraft getreten ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Hongkong und der BRD existiert nicht. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA vom 10.6.1985 ist auch nach dem 1.7.1997 in Hongkong nicht anwendbar. Eine Einbeziehung Hongkongs in den Geltungsbereich des DBA China ist nicht angestrebt. Verhandlungen über ein gesondertes Abkommen mit Hongkong sind nicht geplant.
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