Der BDP, Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen, leistet gute Arbeit hinsichtlich des Titelschutzes von psychologischen Berufsbezeichnungen, die nur Akademikern zustehen bzw. Bezeichnungen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
So verlief auch die Abmahnung des BDP gegen das Institut Kappel erfolgreich. Das Institut Kappel verpflichtet sich nun, es zu unterlassen, Ausbildungen zum Kinderpsychologen, Schriftpsychologen, Gesprächspsychologen und Tierpsychologen anzubieten bzw. damit zu werben, dass die Absolventen der Kurse sich angeblich so bezeichnen dürfen.
Der BDP war eingeschritten, weil das Institut zuvor behauptet hatte, dass Absolventen dieser Kurse entsprechende Titel wie Gesprächspsychologe, Kinderpsychologe, Scriftpsychologe und Tierpsychologe führen dürften. Der BDP sah darin einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, also einen Verstoß gegen das UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.