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Medizin, Gesundheitswesen, Promotionen, Promotionsmöglichkeiten, Doktorandenstellen, Doktorväter, Dr Dr. werden oder Prof. werden, Prof. h.c., Dr. h.c. - für alle, die im Bereich der Medizin, im Gesundheitswesen promovieren oder habilitieren wollen. Diskussionen zum Promotionsstudium, zu Doktorvätern, Promotionsmöglichkeiten, Promotionen, Promotionsordnungen, Dissertationen und Promotionsprüfungen, zur Disputation, zum Rigorosum, wie und wo man wissenschaftlicher Mitarbeiter wird, Möglichkeiten der Habilitierung, Habilitationen, Erlangung der Lehrberechtigung an Hochschulen, von Doktorandenstellen, Promotionsstellen, Doktorstellen, Doktorgraden, Ehrendoktorgraden, Vollprofessuren, Gastprofessuren, Juniorprofessuren und Ehrenprofessuren. Ggf. auch Erfahrungsaustausch zu ordentlichen und legalen Promotionsberatungen möglich. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Management im Gesundheitswesen, Pharmazie, Pharmatechnik, Therapien

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 17:27
Moni Moni ist offline
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Standard Durchführungsbestimmungen für eine Publikationspromotion an der Berliner Charité

Durchführungsbestimmungen für eine Publikationspromotion an der Berliner Charité

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Promotionsausschuß - Büro für akademische Grade

Durchführungsbestimmungen für eine Publikationspromotion
zur Promotion zum Dr. med./Dr. med. dent./Dr. rer. medic.
an der Charité – Universitätsmedizin Berlin


1. Die Publikationspromotion erfolgt auf der Grundlage der Promotionsordnung zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.), Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) und zum Doctor rerum medicarum (Dr. rer. medic.) vom 25.09.2002 der Charité - Universitätsmedizin Berlin

2. Die Promotionsabsicht ist im Promotionsbüro anzumelden, in dem das Promotionsvorhaben registriert wird.

3. Der Promovend/die Promovendin stellt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Durchführung einer Publikationspromotion an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Der Antrag besteht aus:
  • der Absichtserklärung
  • einem unterschriebenen Lebenslauf
  • dem Zeugnis (Hochschulabschluß)
  • einer Publikationsliste
  • mindestens drei Publikationen als Sonderdruckexemplare
  • einer vom Antragsteller und dem Betreuer/der Betreuerin unterschriebene Erklärung über den Anteil an den Publikationen
  • einer Zusammenfassung
  • dem Gutachtervorschlagbogen
  • dem Gutachten des Betreuers/der Betreuerin.
  • Elektronische Übermittlung per CD, Diskette oder als Anhang an eine E-Mail: Antrag, Lebenslauf, Publikationsliste, Anteilserklärung und Zusammenfassung
4. Die Publikationen müssen in einer peer-reviewed Zeitschrift von internationaler Bedeutung erschienen sein. Das Erscheinungsjahr der letzten Publikation sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der Promovend muß in mindestens einer der Publikationen Erstautor sein. Die Erklärung muß den Anteil des Promovenden/der Promovendin an den Publikationen ausweisen und von ihm/ihr und dem Betreuer/der Betreuerin unterschrieben sein. Die Zusammenfassung soll in deutscher Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuß auf Antrag des Betreuers/der Betreuerin. Die Zusammenfassung soll den Inhalt der Publikationen auf 8-10 Seiten adäquat wiedergeben und ist zu gliedern in: Titel, Autor/en), Abstract (1 Seite), Einleitung, Zielstellung (1 Seite), Methodik, Ergebnisse, Diskussion (max. 8 Seiten).

5. Der Promotionsausschuß entscheidet über die Zulassung zur Publikationspromotion und kann bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern. Erst dann kann der Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahren gestellt und die erforderlichen gebundenen Exemplare der Dissertationsschrift eingereicht werden.

6. Bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens bestellt der Promotionsausschuß zwei weitere Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen als Gutachter. Die Gutachten sollen innerhalb von 6 Wochen erstellt werden.

7. Die Promotionsleistung muß im Rahmen einer öffentlichen Disputation vor dem erweiterten Promotionsausschuß, dem mindestens zwei Fachvertreter/Fachvertreterinnen angehören sollen, verteidigt werden.

8. Nach erfolgreicher Disputation legt der erweiterte Promotionsausschuß die endgültige Note für die Promotionsleistung fest.
__________________
M. Wilson

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