BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

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Meistertitel, Meisterprüfungen & Meisterkurse Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung an den zuständigen Fachschulen, mögliche Fachrichtungen, Lerninhalte, Dauer, Prüfungsablauf, Kursangebote

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:16
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Standard Parkettlegermeisterin, Parkettlegermeister werden, Ausbildungsdauer, Kursangebote usw

Parkettlegermeisterin, Parkettlegermeister werden, Ausbildungsdauer, Kursangebote usw

Aufgaben und Tätigkeiten

Meister/innen im Parkettlegerhandwerk können, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Fach- und Führungsaufgaben beim Verlegen von Parkett, elastischen und textilen Fußbodenbelägen sowie von Holzpflasterungen übernehmen. Das sind zunächst Aufgaben in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, der Betriebsorganisation, der Personalplanung und des Personaleinsatzes, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Ausbildung, des Qualitätsmanagements, der Haftung sowie des Arbeits- und Umweltschutzes. Sie beraten Kunden, ermitteln Kundenwünsche, führen Auftragsverhandlungen, legen Auftragsziele fest, kalkulieren Leistungen und erstellen Angebote, Rechnungen und Nachkalkulationen. Organisation, Planung und Überwachung der Auftragsbearbeitung und -abwicklung gehören ebenfalls dazu.

Eine der Hauptaufgaben von Parkettlegermeistern/-meisterinnen besteht in Planungs- und Entwurfsarbeiten im Fußbodenbereich bei Neubauten oder in der Renovierung von Altbauten. Dazu gehören das Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Parkettfußböden (Stab-, Mosaik- oder Intarsienparkett), das Verlegen elastischer (z.B. Linoleum, Kork, Kunststoff, Gummi) und textiler Bodenbeläge sowie die Ausführung von Holzpflasterungen. Auch für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Materialien) sind sie zuständig. Weiterhin übernehmen sie bauleitende Funktionen, unterweisen die unterstellten Fachkräfte, verteilen die anfallenden Arbeiten auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Qualität der ausgeführten Arbeiten. Kaufmännische und Verwaltungstätigkeiten führen sie zunehmend auch EDV-gestützt durch. Komplizierte Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen, übernehmen sie häufig selbst, beispielsweise die Restaurierung des Parketts in einem denkmalgeschützten Gebäude.

In der Regel sind sie für die Ausbildung des Berufsnachwuchses verantwortlich, üblicherweise im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze.

Als selbstständige Inhaber/in eines Handwerksbetriebes entwickeln Parkettlegermeister/innen die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang von Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.
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Benjamin R. Walker
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:18
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Tätigkeitsbezeichnungen

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme
Bodenlegermeister/in (Parkett)

Fußbodenlegermeister/in (Parkett)

Handwerksmeister/in (Parkett)

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR
Meister/in - Bau- und Möbeltischlerhandwerk (in BERUFENET)

Meister/in - Holzverarbeitendes Handwerk (in BERUFENET)

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache
Master parquet (floor) layer (m/f)

Master parquet recliner (m/f)

Parquet (floor) layer (m/f) with master craftsman's diploma

Parquet (floor) layer (m/f) with master tradesman's diploma

Parquet recliner (m/f) with master craftsman's diploma

Parquet recliner (m/f) with master tradesman's diploma

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache
Maître parqueteur/Maîtresse parqueteuse

Maître poseur/Maîtresse poseuse de parquets

Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar.
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Benjamin R. Walker
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:19
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Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Parkettlegermeister/innen übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben vor allem in Betrieben des Parkettlegerhandwerks, aber auch in Baubetrieben, die auf Ausbau spezialisiert sind. Sie planen und leiten das Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Parkettfußböden, das Verlegen elastischer und textiler Bodenbeläge sowie von Holzpflasterungen. Auch Pflege, Reparatur und Neuverlegung von Parkettfußböden bei der Renovierung von Altbauten gehören dazu. Häufig arbeiten sie selbst praktisch mit. Ferner sind sie für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die betriebliche Ausbildung zuständig. Dabei können sie in leitender Funktion in einem Bauunternehmen angestellt sein oder einen eigenen Handwerksbetrieb führen.

Ein einheitliches Berufsbild für Parkettlegermeister/innen gibt es nicht. Je nachdem, ob sie als Selbstständige/r einen eigenen Handwerksbetrieb leiten oder in einem Ausbauunternehmen als abhängig Beschäftigte Fach- und Führungsaufgaben übernehmen, gestalten sich ihre Aufgaben und Tätigkeiten unterschiedlich. In allen Funktionen ist die Tätigkeit gekennzeichnet durch die Verbindung fachlicher Aufgaben mit solchen der Organisation von Betriebsabläufen und der Mitarbeiterführung. Im Folgenden werden Beispiele aufgeführt:

Parkettlegermeister/innen sind zuständig für die Kontrolle der im Betrieb bestellten und eingegangenen Rohmaterialien, beispielsweise Holzpflasterteile, verlegefähiges Fertigparkett, Parketthölzer, -tafeln, elastische und textile Bodenbeläge sowie diverse Hilfsmittel wie Leisten, Leime, Öle, Wachse, Krallen und Schrauben. Sie fertigen Skizzen an als Vorgaben für die im Betrieb tätigen Fachkräfte, vor allem Parkettleger/innen, sowie die Aushilfskräfte. Darüber hinaus sind sie verantwortlich für die korrekte Verlegung unterschiedlicher Bodenbeläge, in erster Linie von Parketten, sowie den jeweils geeigneten Maschineneinsatz. Parkettlegermeister/innen sind danach für Umfang und Art der Weiterverarbeitung, vor allem Öl-, Wachs- und Versiegelungsarbeiten, zuständig. Parkettlegermeister/innen bestimmen die Arbeitsabläufe und kontrollieren das Ergebnis. Weitere typische Tätigkeiten sind unter anderem auch von der jeweiligen Spezialisierung der Betriebe abhängig.

Parkettlegermeister/innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen im jeweiligen Verantwortungsbereich. Sie überprüfen die eingesetzten Geräte und Maschinen und veranlassen die Wartung und Instandhaltung.

Parkettlegermeister/innen sorgen für die Einhaltung von Terminen und Kosten. Sie planen, organisieren und überwachen den Arbeitsablauf, verteilen anfallende Arbeiten auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und kontrollieren Arbeitsausführung und -qualität.

Neben der fachlichen Arbeit führen Parkettlegermeister/innen auch den betrieblichen Teil der Berufsausbildung von Auszubildenden durch. Sie kümmern sich außerdem um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Verantwortungsbereich.

Außerdem erledigen Parkettlegermeister/innen noch planerische, organisatorische, kaufmännische und verwaltende Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, leiten ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an und beurteilen sie, sie treffen Personalentscheidungen oder wirken dabei mit. Sie führen den betriebsbezogenen Schriftverkehr sowie unter Umständen Anwesenheits- und Urlaubslisten. Parkettlegermeister/innen beraten die Betriebsleitung bezüglich der Anschaffung neuer Maschinen und Geräte oder der Ausweitung der Leistungspalette. Je nach Arbeitsaufgabe halten sie Kontakt zu ihren Kunden und verhandeln mit ihren Lieferanten, unter anderem aus der Holzwirtschaft.
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Benjamin R. Walker
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:21
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Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)
  • Parkettlegerei-Betrieb verantwortlich leiten
  • Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten
  • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern
  • über Beschaffung und Auswahl von Parketthölzern, -tafeln, Fertigparkett, Holzpflastern, elastischen und textilen Bodenbelägen sowie diversen Hilfsmitteln wie beispielsweise Leisten, Leime, Öle, Wachse, Krallen und Schrauben entscheiden; Kostenfaktoren analysieren und beeinflussbare Kosten minimieren
  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten
  • Fach- und Führungsaufgaben in Parkettlegerei-Betrieben übernehmen
  • je nach Vorhaben erforderliche Parameter (Kennzahlen), wie beispielsweise Holzbedarf und Fertigungszeiten, berechnen sowie im Rahmen der Materialdisposition sicherstellen, dass ausreichend Betriebs- und Hilfsmittel gelagert sind
  • Parketthölzer, -tafeln, Fertigparkett, Holzpflasterteile, elastische und textile Bodenbeläge, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und, gegebenenfalls gemeinsam mit dem/der Einkäufer/in oder der Betriebsleitung, einkaufen
  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebs- und Hilfsmittel und Anlagen sicherstellen
  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben
  • Entwurfsskizzen erstellen
  • Einstellungen von Maschinen und Geräten wie Säge-, Hobel- und Schleifmaschinen überprüfen und kontrollieren
  • Vermessung von Räumen veranlassen
  • Verlegemuster festlegen
  • Behandlungen des Untergrunds bestimmen, insbesondere Schleifarbeiten am Estrich, Bau von Parkettunterkonstruktionen oder Schwingbodenkonstruktionen
  • Verlegung von Parketthölzern, -tafeln, Fertigparkett in verschiedenen Muster- und Verlegearten, zum Beispiel als Dielen-, Langriemen, Mosaik-, Stab- oder Tafelparkett, oder von Holzpflastern sowie elastischen und textilen Bodenbelägen überprüfen und kontrollieren
  • Arbeitsabläufe in der Oberflächenbehandlung festlegen, wie Wachsen, Ölen und Versiegeln
  • Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen, schwierige oder neue Arbeiten gegebenenfalls selbst ausführen
  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
  • Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken
  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze, psychologische und physiologische Grundlagen berücksichtigen
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Benjamin R. Walker
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:22
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Arbeitsbedingungen

Parkettlegermeister/innen arbeiten vor allem in Betrieben des Parkettleger-Handwerks. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben übernehmen sie oft selbst. Die Tätigkeit ist körperlich mittelschwer bis schwer, teilweise mit schwerem Heben und Tragen verbunden. Bei der Arbeit kommt es zu Zwangshaltungen wie Bücken, Hocken und Knien. Arbeit unter Zeitdruck, zum Beispiel durch Fertigstellungstermine, ist häufig.

Um dabei ein zufriedenstellendes Arbeitsergebnis erreichen zu können, müssen sie über einen längeren Zeitraum ein Werkstück präzise und konzentriert bearbeiten. Bei ihrer Arbeit sind sie Maschinenlärm, Holzstaub und Gerüchen, beispielsweise durch Leim, Öle und Wachse, ausgesetzt.


Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten richten sich nach den im Innenausbau üblichen Gepflogenheiten. Bei engen Fertigstellungsterminen fallen auch Überstunden an.


Zusammenarbeit und Kontakte

Im Betrieb arbeiten Parkettlegermeister/innen mit Parkettleger/innen zusammen, gegebenenfalls mit Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen, Gruppenführern/Gruppenführerinnen, mit Auszubildenden und Hilfskräften, in großen Betrieben gegebenenfalls auch mit anderen Meistern und Meisterinnen, mit Abteilungsleitung und Betriebsleitung.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben sie Kontakte zu Lieferanten, beispielsweise von Fertigparkett, zu Architekten/Architektinnen, zu Innenarchitekten/Innenarchitektinnen sowie zu Auftraggebern bzw. Kunden.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:23
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Arbeitsorte/Branchen

Sie üben ihr Handwerk vorwiegend in Parkett- und Fußbodenverlegebetrieben oder in Fachbetrieben für Raumausstattung aus. Darüber hinaus können sie in Fachgeschäften für Bodenbeläge beschäftigt sein oder im Vertrieb von Parkettelementen.

Die Zusammenstellung der benötigten Materialien überwachen sie im Lagerraum, das Zuschneiden in der Werkstatt. Verlegearbeiten leiten sie beim Kunden in Wohn- und Geschäftsräumen bzw. auf Baustellen. In Verkaufsräumen beraten sie Kunden bei der Auswahl geeigneter Parkettarten und über die fachgerechte Pflege der Böden. Im Büro erledigen sie z.B. betriebliche Abrechnungen, erstellen Skizzen und technische Unterlagen, kalkulieren Kosten und planen die Arbeitsabläufe.


Arbeitsbereiche/Branchen
  • Ausbau
  • Parkettlegerei, z.B. handwerkliche Parkettleger-Betriebe
  • sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei, z.B. Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen
  • Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen:
  • Einzelhandel
  • Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen, z.B. Boden- und Tapetenfachgeschäfte, Bodenstudios, Fußbodenbaugeschäfte mit Parkettverlegeservice
  • Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf, z.B. Bau- und Heimwerkermärkte, Heimwerkerabteilungen in Warenhäusern mit Parkettverlegeservice
  • Holzverarbeitung (ohne Möbel)
  • Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz, z.B. Vertrieb in Parkettherstellungsbetrieben
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  #7 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 13:26
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Kompetenzen

Das hier dargestellte berufliche Grundprofil / Standardprofil ist eine Auswahl an bedeutsamen Fertigkeiten und Kenntnissen, die den vorliegenden Beruf charakterisieren. Die Auswahl dieser Kompetenzen erfolgt auf der Basis von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Studienordnungen sowie der Auswertung von Bewerber- und Stellenangeboten. Das Grundprofil der Kompetenzen und Aufgabenbereiche dient als Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitssuchende und unterstützt den automatischen Abgleich (Matching-Prozess) von Bewerber- und Stellenangeboten. Dabei werden die Anforderungen eines Arbeitgebers an neue Mitarbeiter/innen mit den Angaben der Arbeitssuchenden über ihre Qualifikationen und Erfahrungen abgeglichen. Durch Löschungen und Ergänzungen von Kompetenzen kann jedes Grundprofil individuell angepasst werden.

Das Grundprofil wird unterteilt in:

Fachliche Kompetenzen (Hard Skills)
Fertigkeiten und Kenntnisse, die man üblicherweise in der Ausbildung und/oder in der Berufstätigkeit erwirbt. Ausbildungsbestandteile sind durch den Zusatz (Ausbildung) gekennzeichnet.

Soziale Kompetenzen (Soft Skills)
Persönliche und soziale Eigenschaften, die für den beruflichen Erfolg ebenso ausschlaggebend sein können wie fundierte Fachkompetenz.

Arbeitsbereiche/Funktionen
Typische Einsatz- und Aufgabenbereiche. In der Aufstellung gekennzeichnet mit (Arbeitsbereich).

Sonstige spezielle und übergreifende Kompetenzen
Kompetenzen, die speziell auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. den/die Bewerber/in abgestimmt sind, die nur für ganz bestimmte Aufgaben oder nur in einem bestimmten Betrieb benötigt werden wie zum Beispiel: Fremdsprachen, EDV-Kenntnisse, die Bedienung bestimmter Software-Produkte, besondere Techniken oder Führerscheine. Diese "besonderen" Kompetenzen können hier nicht aufgeführt werden, obwohl sie oft für eine spezielle Tätigkeit von großer Bedeutung sind.

Kompetenzen
  • Arbeitsvorbereitung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Aufmaß (Ausbildung)
  • Aus- und Fortbildung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Baustelleneinrichtung (Ausbildung)
  • Betriebsmitteleinsatz planen (Ausbildung)
  • Bodenbeläge verlegen (Ausbildung)
  • Dämmen (Ausbildung)
  • Entwurf (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Holzkunde (Ausbildung)
  • Kalkulation (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Kostenrechnung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Kundenberatung, -betreuung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Parkettlegen (Ausbildung)
  • Personaleinsatz planen (Ausbildung)
  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Rechnungswesen (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Versiegeln (Ausbildung)

Weitere Kompetenzen
  • Aufsicht, Leitung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Ausbildereignungsprüfung (Ausbildung)
  • Bauabrechnung (Ausbildung)
  • Betriebsleitung, Betriebsführung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion)
  • Bodenschleifen (Ausbildung)
  • Buchführung, Buchhaltung (Ausbildung)
  • Gestaltung (Ausbildung)
  • Holzlagern (Ausbildung)
  • Holzpflaster
  • Holzschutz (Ausbildung)
  • Holzwerkstoffe (Ausbildung)
  • Kleben (Ausbildung)
  • Korkböden verlegen
  • Kunststoffböden verlegen (Ausbildung)
  • Oberflächenbehandeln (Ausbildung)
  • Oberflächenbeschichten (Ausbildung)
  • Raumgestaltung
  • REFA
  • Restaurierungsarbeiten (Ausbildung)
  • Schalldämmung (Ausbildung)
  • Textile Böden verlegen (Ausbildung)
  • Untergrundbehandeln (Ausbildung)
  • Unterkonstruktionen (Ausbildung)
  • Wartung, Reparatur, Instandhaltung (Ausbildung)

Soft Skills
  • Denkvermögen
  • Flexibilität
  • Führungsfähigkeit
  • Kontaktfähigkeit
  • Lernbereitschaft
  • Organisationsfähigkeit
  • Unternehmerisches Denken
  • Verantwortungsbewusstsein
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Alt 19.10.2007, 14:15
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Ausbildungsinhalte

Im fachpraktischen Teil I der Ausbildung lernen die Prüfungsanwärter/innen:
  • wie man eine Holzverbindung herstellt, Profile ausarbeitet und Gehrungen und Nuten fertigt
  • wie man die Unterkonstruktion für eine Trockenverlegung anfertigt und ein Teilstück eines Schwingbodens und dessen Unterkonstruktion erstellt
  • wie man verschiedene Parkettarten verlegt und anschließend die Oberflächen behandelt
  • wie man Holzverarbeitungsmaschinen unter rationellem Einsatz von Arbeits- und Schutzbestimmungen bedient und die gebräuchlichen Werkzeuge anwendet
  • wie man einen Unterboden zur Verlegung von Platten- und Bahnenbelägen überprüft und vorbereitet und Platten- und Bahnenbeläge verlegt

Im fachtheoretischen Teil II der Ausbildung werden beispielsweise folgende Kenntnisse vermittelt:
  • Werkstoffkunde: Holzkunde in- und ausländischer Hölzer, physikalische und chemische Eigenschaften der Lacke, Klebstoffe, PVC-Beläge in Platten und Bahnen, Eigenschaften und Einstufung textiler Beläge nach dem Verwendungszweck
  • Fertigungskunde: Kenntnisse über die gebräuchlichsten Verlegearten und Verlegungstechniken bei Stab-, Mosaik- und Fertigparkett
  • Oberflächenbehandlung: richtige Auswahl der Grundierungs- und Versiegelungsmittel, kalt und heiß wachsen und Pflege von Parkett- und Bodenbelägen
  • Beratung: Architekten-Beratung, Verkaufsgespräch und Marketing
  • VOB- und Haftungsfragen: gesetzliche Vorschriften, Ausschreibungen, Werk- und Arbeitsvertrag
  • Fachzeichnen und Fachkunde: Entwurfszeichnen, Stilkunde, Farb- und Formenlehre
  • fachbezogene Betriebsführung: Ermittlung produktiver und unproduktiver Löhne und Gehälter, Betriebsabrechnung und Erstellen von Angeboten
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Berufsfachorganisation: Entwicklung der Innung, des Bundesverbandes und deren Kooperation

Im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil III der Prüfungsvorbereitung werden folgende Inhalte vermittelt:
  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • rechtliche und steuerliche Grundlagen

Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil IV werden folgende Inhalte vermittelt:
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Ausbildung in der Gruppe
  • allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung von Auszubildenden
  • Förderung des Lernprozesses
  • Abschluss der Ausbildung
Rechtsgrundlagen:

Bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Teile I und II der Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk

Bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk (Teil III)

Bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk (Teil IV)
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  #9 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 14:19
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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss
Fortbildungsprüfung nach der Handwerksordnung

Die Prüfung wird auf Grundlage der Parkettlegermeister-Verordnung und der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk durchgeführt.

Erforderliche Nachweise
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die in der Verordnung vorgeschriebene berufliche Vorbildung nachweisen kann.

Meisterprüfung

Mit der Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden.

Die Meisterprüfung besteht aus praktischen, schriftlichen und mündlichen Teilen.

Der Prüfling soll in der fachpraktischen Prüfung (Teil I) eine Meisterprüfungsarbeit anfertigen und eine Arbeitsprobe ausführen.

Als Meisterprüfungsarbeit soll der Prüfling eine der nachstehenden Arbeiten zeigen:
  • wie man Parkettstäbe oder Parketttafeln mit Oberflächenbehandlung verlegt
  • wie man eine Tafelparkettplatte mit Bordüre ohne Verwendung von Parketthalb- und -fertigfabrikaten auf einer Spanplatte anfertigt
  • wie man einen Schwingboden nach vorgegebenen Daten konstruiert

Für den Entwurf sind anzufertigen: Entwurfsskizzen und eine Werkzeichnung, die Vorkalkulation, die Leistungsbeschreibung und die Nachkalkulation.

Als Arbeitsprobe soll der Prüfling in einer der nachstehend genannten Aufgaben zeigen:
  • wie man aus vorgefertigten Stäben eine Tafel nach Zeichnung anfertigt
  • wie man einen geschweift verlaufenden Fries anfertigt
  • wie man eine trapezförmige Tafel mit einem auf Gehrung geschnittenen Umrandungsfries und Zwischenfries anfertigt
  • wie man eine rechteckige Tafel mit Außenfries, ausgelegt mit einem Würfel, und in den Parkettstäben eingearbeiteten Adern anfertigt
  • wie man einen mineralischen Untergrund auf Feuchtigkeit und Ebenheit prüft und die Ausgleichsarbeiten durchführt, um Fertigparkett zu verlegen

Prüfungsdauer:

Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit nicht länger als fünf Arbeitstage, Ausführung der Arbeitsprobe nicht länger als 16 Stunden.

Mindestvoraussetzungen für das Bestehen des Teils I sind jeweils ausreichende Leistungen in der Meisterprüfungsarbeit und in der Arbeitsprobe.

Der Prüfling soll in der fachtheoretischen Prüfung (Teil II) Kenntnisse in den fünf Prüfungsfächern nachweisen:
  • Wärmedämm- und Schallschutzberechnungen für Fußbodenkonstruktionen
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Farben- und Formenlehre, Stilformen und Verlegemuster
  • Kalkulation
Prüfungsdauer:

Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als 15 Stunden, die mündliche Prüfung nicht länger als eine halbe Stunde dauern.

Der Prüfling ist auf Antrag von der mündlichen Prüfung zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.

Der Prüfling soll in der Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) die zur selbstständigen Führung eines Handwerksbetriebes erforderlichen Kenntnisse in den folgenden Handlungsfeldern nachweisen:
  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Die Prüfung erfolgt schriftlich und soll insgesamt nicht länger als fünf Stunden dauern. In jedem Handlungsfeld sind mehrere Aufgaben zu bearbeiten.

Die schriftliche Prüfung ist in einem Handlungsfeld auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Meisterprüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese das Bestehen des Teils der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils III der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung.

Der Prüfling soll in der Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) die zur ordnungsgemäßen Ausbildung von Lehrlingen erforderlichen Kenntnisse in den folgenden Handlungsfeldern nachweisen:
  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung
Die Prüfung erfolgt schriftlich und praktisch. Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als drei Stunden dauern. Dabei sind Aufgaben aus mehreren Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder der praktischen Durchführung einer vom Prüfling auszuwählenden Ausbildungseinheit und aus einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

Die schriftliche Prüfung ist in einem Handlungsfeld auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Meisterprüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese das Bestehen des Teils der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils IV der Meisterprüfung ist eine jeweils ausreichende Leistung im schriftlichen und praktischen Teil.

Prüfungswiederholung
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können dreimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle
Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern für ihren Bezirk eingerichtet sind.

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.


Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Parkettlegermeister/Parkettlegermeisterin.
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Ausbildungsdauer

Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit 2 bis 3 Monate. Bei Teilzeitlehrgängen wird die Kursdauer wesentlich von der Art der Teilzeitmaßnahme (z.B. mit oder ohne Wochenendveranstaltungen) sowie vom Umfang des wöchentlichen Unterrichtsangebotes bestimmt. Im Schnitt dauern die Vorbereitungskurse in Teilzeitform circa 1 Jahr.


Verkürzung aufgrund der Vorbildung

Von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung wird befreit, wer eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat, z.B. eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder eine Abschlussprüfung eines Fortbildungslehrganges vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.

Wer eine Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat, wird von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung befreit.

Der Prüfling ist von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern zu befreien, wenn er eine vergleichbare Prüfung (z.B. Meisterprüfung) erfolgreich abgelegt hat.


Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage finden Sie in Rechtliche Regelungen.


Verkürzung aufgrund der Leistung

Eine Verkürzungsmöglichkeit aufgrund guter Leistungen ist rechtlich nicht vorgesehen und wird auch nicht praktiziert.
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Alt 19.10.2007, 14:21
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Ausbildungssituation/-bedingungen

Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung finden in den Räumen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung statt. Der Unterricht wird entweder als Vollzeitunterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen Dauer oder auch in Teilzeitform abgehalten. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt. Das kann nach Jahren der Berufstätigkeit zunächst ungewohnt sein. Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel überregional statt, das heißt, die Meisterschüler/innen müssen mobil sein.

Vor allem beim Unterricht in Teilzeitform sehen sich Lehrgangsteilnehmer/innen mit einem weiteren Problem konfrontiert: Über einen längeren Zeitraum hinweg müssen sie neben Beruf und vielfach bereits auch Familie Zeit für Abendkurse aufbringen und sich zusätzlich zur üblichen Alltagsbelastung noch mit der Aufarbeitung des Lernstoffes befassen.

Da angehende Meister/innen in der Regel weiter im normalen Arbeitsalltag eines Betriebes mitarbeiten, gibt es keine Unterschiede im betrieblichen Umfeld zur späteren Meistertätigkeit.


Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Lernen in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit
Wer einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung in Vollzeit besucht, folgt dem Unterricht ganztags. Berufsbegleitende Lehrgänge in Teilzeitform finden am Abend, am Samstag oder auch an einem Wochentag ganztägig statt. Manchmal beinhalten Teilzeitmaßnahmen auch mehrere Wochen Ganztagsunterricht (Blockunterricht).

Neben der Arbeit im Betrieb und dem Lehrgangsbesuch müssen die Meisterschüler/innen den Unterrichtsstoff noch aufarbeiten. Hierfür stehen oft nur die Abendstunden oder das Wochenende zur Verfügung.

Lernen ONLINE
Neben den bislang praktizierten Formen der Vorbereitung auf die Meisterprüfung setzt sich mehr und mehr das E-Learning, auch Blended Learning genannt, durch.

Bereiten sich die Teilnehmer/innen der Vorbereitungslehrgänge per E-Learning auf Teile der Meisterprüfung vor, so können sie sich weitgehend frei einteilen, wann sie lernen möchten. Ganz ohne Terminplan geht es jedoch auch während der Online-Phasen nicht: Zu festgelegten Zeiten stehen die Lernenden in Kontakt zu ihrem Fachtutor und den anderen Teilnehmern der Lerngruppe. Der Präsenzunterricht wird beispielsweise an mehreren Samstagen durchgeführt. Die Arbeit im Betrieb muss bei dieser Ausbildungsform nicht unterbrochen werden, sondern läuft parallel.


Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung

Für den theoretischen Unterricht benötigen Meisterschüler/innen die in der Schule üblichen Arbeitsmittel.

Zu Hause nimmt der Computer mit Internetanschluss einen wichtigen Stellenwert ein. Nicht nur beim E-Learning ist er unverzichtbar. Er gewinnt auch für Recherchen und die Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes, beispielsweise mit Hilfe von CD- bzw. DVD-ROMs, immer mehr an Bedeutung.


Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung

In der Bildungseinrichtung
Die Meisterschüler/innen lernen während der Vorbereitungskurse auf die Teile III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) und IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) der Meisterprüfung gemeinsam mit Teilnehmern, die sich auf ganz unterschiedliche Meisterprüfungen vorbereiten. Den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht für die Teile I und II der Prüfung teilen sie mit Fachkräften, deren Ziel das Bestehen der gleichen Meisterprüfung ist.

Darüber hinaus stehen sie in Kontakt zu den verschiedenen Lehrkräften und Dozenten, die sie auf die unterschiedlichen Teile der Meisterprüfung vorbereiten.

Per E-Learning
Meisterschüler/innen, die sich für das E-Learning entschieden haben, lernen nicht nur alleine vor ihrem Computer. Während des gesamten Lehrgangs stehen sie in Kontakt mit ihrem Dozenten, der für inhaltliche und technische Fragen zur Verfügung steht. Gelernt wird auch in Online-Konferenzen und -Gruppen und - während des Präsenzunterrichts - zusammen mit ihren Mitschülern und Mitschülerinnen. Zu Hause ermöglichen geschützte Chaträume die Kommunikation mit anderen Kursteilnehmern und Dozenten.

Im Betrieb
Hier arbeiten Meisterschüler/innen weiterhin mit ihren Arbeitskollegen und -kolleginnen zusammen. Sie beachten die Weisungen ihrer Vorgesetzten und pflegen Kontakte zu Kunden, Lieferanten und/oder Behördenmitarbeitern.
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Benjamin R. Walker
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  #12 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 14:39
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Standard Parkettlegermeisterin, Parkettlegermeister werden, Ausbildungsdauer, Kursangebote usw

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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungsfreien Parkettleger-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.


Schulische Vorbildung - rechtlich

Eine schulische Vorbildung ist nicht vorgeschrieben.


Berufliche Vorbildung - rechtlich

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist
eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.


Mindestalter

Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.


Höchstalter

Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben.


Auswahlverfahren

Teilweise bestehen für die Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen Zulassungsbeschränkungen. Die Schulen haben unterschiedliche Kriterien, häufig findet eine schriftliche Aufnahmeprüfung statt. Gebräuchlich ist auch eine Zulassung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung oder entsprechend den bei der Gesellenprüfung erzielten Noten.

Interessierte sollten sich frühzeitig mit der jeweiligen Bildungseinrichtung in Verbindung setzen und entsprechende Informationen einholen.
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Benjamin R. Walker
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  #13 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 14:41
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Perspektiven nach der Ausbildung
Nach absolvierter Prüfung arbeiten Parkettlegermeister und -meisterinnen vor allem in Fachbetrieben des Parkettlegerhandwerks und in weiteren Fachbetrieben für Fußbodenverlegearbeiten oder Raumausstattung. In der Regel übernehmen sie im Betrieb verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben, zum Beispiel in der Werkstatt- oder Betriebsleitung. Auch die Ausbildung junger Parkettleger und Parkettlegerinnen gehört zu ihrem Aufgabenbereich. Mit der Gründung eines eigenen Betriebes können sich Parkettlegermeister und -meisterinnen auch selbstständig machen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet. Aufgrund der rasch fortschreitenden technischen Entwicklungen im Bauwesen müssen Parkettlegermeister und -meisterinnen ihren Kenntnisstand immer auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens bleibt also auch mit dem Meisterabschluss weiter bestehen und wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen.

Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar mit fachspezifischen Themen aus den Bereichen Parkett- und Bodenverlegen oder baulicher Wärme- und Schallschutz, ökologische Baustoffe, CAD oder EDV, seien es Kurse über Marketing, Qualitätsmanagement oder zu Fragen der Betriebsorganisation im Handwerk: Aufbauend auf die Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen, vor allem auch im Hinblick auf die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes.

Auch eine längere Fortbildungsmaßnahme, zum Beispiel zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin des Handwerks, fördert die berufliche Entwicklung.

Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, kommt zum Beispiel auch ein Studium aus dem Bereich Architektur bzw. Innenarchitektur, Holztechnik oder Baubetriebswesen in Frage. In den meisten Bundesländern ermöglicht die Meisterqualifikation den Zugang zu einem Hochschulstudium ohne Abitur.


Ausbildungsalternativen

Sollte sich Ihr Berufsziel Parkettlegermeister/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative.

Zum Berufsziel Parkettlegermeister/in gibt es Alternativen in den Bereichen:
  • Holzbe- und -verarbeitung
  • Holztechnik
  • Innenarchitektur
Eine Gemeinsamkeit dieser Bereiche mit dem Meisterberuf besteht in der Verarbeitung des Rohstoffes Holz sowie ggf. seiner Verwendung für die Gestaltung von Innenräumen.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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