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| Meistertitel, Meisterprüfungen & Meisterkurse Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung an den zuständigen Fachschulen, mögliche Fachrichtungen, Lerninhalte, Dauer, Prüfungsablauf, Kursangebote |
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Fortbildungsprüfung zum/zur Informationstechnikermeister/in
Dauer Die Vorbereitungskurse dauern in Vollzeit etwa 1 Jahr, in Teilzeit zwischen 1,5 und 3 Jahren. Zulassungsvoraussetzungen - eine Gesellenprüfung als Informationselektroniker/in oder in einem verwandten Handwerk oder - eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf oder - eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe oder - eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige (höchstens dreijährige) Berufstätigkeit im Informationstechniker-Handwerk Ein abgeschlossener einjährige Fachschulbesuch kann mit einem Jahr, ein mehrjähriger Fachschulbesuch mit zwei Jahren bei der Berufstätigkeit angerechnet werden. Es können Auswahlverfahren hinzu kommen. Lerninhalte Teil 1 In der Weiterbildung wird vermittelt, - wie man Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, der Betriebsorganisation, der Personalplanung und des Personaleinsatzes wahrnimmt und Informationssysteme nutzt - wie Aufträge durchgeführt und die Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung organisiert, geplant und überwacht werden - wie man informationstechnische Anlagen, Geräte, Systeme und Systemkomponenten entwickelt, plant, herstellt, modifiziert, installiert, konfiguriert, programmiert, bedient, administriert, parametriert und dabei sicherheits- und gesundheitsrelevante Vorsorgemaßnahmen trifft - wie Mess- und Prüftechniken angewendet und Ergebnisse beurteilt und dokumentiert werden - wie man Schulungsmaßnahmen erarbeitet und Schulungen durchführt - wie Dokumentationen, insbesondere unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, erstellt werden - wie man Kundenwünsche ermittelt und Kunden berät, Leistungen kalkuliert und Angebote erstellt, Auftragsverhandlungen führt und Auftragsziele festlegt - wie Werkstoffeigenschaften bei Planung, Konstruktion und Ausführung berücksichtigt werden - wie das Energiemanagement im Bereich der Informationstechnik konzipiert und umgesetzt wird - wie Verträge konzipiert und Standardverträge, insbesondere Serviceverträge entwickelt und gepflegt werden - wie man die Fehler- und Störungssuche durchführt, Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern und Störungen ergreift, Ergebnisse bewertet und dokumentiert - wie Leistungen abgenommen und protokolliert werden und wie man diese abrechnet und Nachkalkulationen durchführt Teil 2: Informations- und Sicherheitstechnik - Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz - Fehleranalyse und -behebung - Konfigurieren von Anlagen - Energiemanagement Auftragsabwicklung - Aufträge planen und abwickeln - Auftragskalkulation - Technisches Zeichnen - Rechtliche Grundlagen (z.B. Genehmigungsverfahren) - Prüfungsverfahren und -dokumentation Betriebsführung und Betriebsorganisation - Angebotserstellung und -kalkulation - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Personalwesen - Qualitätsmanagement - Marketing - Logistik - Bewerten der Informations- und Kommunikationssysteme - Arbeitsrecht, Berufsrecht - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Teil 3 - Rechtliche und steuerliche Grundlagen - Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings - Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb Teil 4 - Einstellung von Auszubildenden - Ausbildung am Arbeitsplatz - Ausbildung in der Gruppe - Allgemeine Grundlagen - Planung der Ausbildung - Abschluss der Ausbildung - Förderung des Lernprozesses Befreiung von Prüfungsteilen - Von einzelnen Prüfungsteilen kann befreit werden, wer bereits eine vergleichbare anerkannte Prüfung an einer Hochschule oder sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt hat. - Wer bereits eine Meisterprüfung bestanden hat, wird von Teil 3 und 4 der Meisterprüfung befreit. Abschlussbezeichnung Informationstechnikermeister/ Informationstechnikermeisterin |
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Lehrpläne/Verordnungen
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Informationstechniker-Handwerk (Informationstechnikermeisterverordnung - InformationsTechMstrV) vom 17.06.2002 (BGBl. I S. 2328) - Rahmenlehrplan zu Teil III der Meisterprüfung im Handwerk - Wirtschaftliche und rechtliche Stoffgebiete - Rahmenstoffplan für handlungsorientierte Vorbereitungslehrgänge auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk - Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.07.2000, zuletzt geändert am 16.08.2004 (BGBl. I S. 2191) - Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17.09.1953 (BGBl. I S. 1411), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetzes vom 06.09.2005 (BGBl. I S. 2725) - Verordnung über verwandte Handwerke vom 18.12.1968 (BGBl. I S. 1355), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1314) Zur Gleichwertigkeit zwischen Deutschland und Österreich - Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom 31.08.2005 - Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom 19.06.1990), Stand: 01.08.1999 |
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