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| Meistertitel, Meisterprüfungen & Meisterkurse Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung an den zuständigen Fachschulen, mögliche Fachrichtungen, Lerninhalte, Dauer, Prüfungsablauf, Kursangebote |
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Weiterbildung Zupfinstrumentenmachermeister/in; Beschreibung, Voraussetzungen, Inhalt, Kursangebote
Dauer 8 Monate dauert der Vorbereitungskurs in Teilzeit. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungsfreien Zupfinstrumentenmacher-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert. Inhalte der Weiterbildung Fachpraktischer Teil: Hier lernen die angehenden Meister/innen, - wie man Hölzer auswählt, zuschneidet und bearbeitet und wie man Verbindungen herstellt - wie die einzelnen Teile eines Zupfinstruments (z.B. Schallkörper und Hals) anzufertigen sind und wie das Instrument zusammengesetzt wird - wie man Zupfinstrumente pflegt, instand hält und restauriert - wie das Instrument verziert und die Oberfläche bearbeitet werden kann - wie man Zupfinstrumente stimmt - wie Elektro-Gitarren herzustellen sind Fachtheoretischer Teil: Es wird vermittelt, - welche physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Akustik, Statik) bei der Herstellung von Zupfinstrumenten eine Rolle spielen - wie die historische und stilistische Entwicklung des Zupfinstrumentenbaus verlaufen ist, welche musiktheoretischen Grundlagen ihn beeinflussen - wie man Werkzeichnungen entwirft und anfertigt, welche Normen dabei eingehalten werden müssen und wie man Verschnitt-, Flächen-, Längen-, Gewichts-, Volumen- und Körperberechnungen durchführt - welche Eigenschaften Werk- und Hilfsstoffe haben, welche Werkzeuge, Geräte und Maschinen zu ihrer Bearbeitung es gibt, wie man für den jeweiligen Zweck das geeignete Material bzw. die geeignete Verarbeitungsmethode auswählt - welche Arten von Zupfinstrumenten es gibt - welche Arten von Saiten es gibt und welche Eigenschaften diese haben - welche Vorschriften z.B. zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit bei der Berufsausübung zu beachten sind - wie man die Kosten für die Anfertigung eines Instruments ermittelt Wirtschaftlich-rechtlicher Teil: Es wird gelernt, - wie Buchführung, Jahresabschluss, Zahlungsverkehr, Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt werden, was unter Controlling zu verstehen ist - wie man seine Produkte vermarktet, wie man den Markt analysiert und das Sortiment entsprechend gestaltet - welche rechtlichen Regelungen und finanziellen Gesichtspunkte bei einer Unternehmensgründung zu beachten sind - welche gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung das Handwerk hat und wie es organisiert ist - welche verkaufsfördernden Maßnahmen man ergreifen kann, welche Vertriebswege es gibt - wie man die Verwaltung und Büroarbeit im Betrieb organisiert - wie man Personal auswählt und einstellt, wie man Mitarbeiter führt - welche rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für die Betriebsführung wichtig sind (z.B. Vertragsrecht, Mahn- und Klagewesen, Handwerks- und Gewerberecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer) Berufs- und arbeitspädagogischer Bereich: Hier wird vermittelt, - wie die Ausbildungsordnung im Zupfinstrumentenmacherhandwerk aufgebaut ist und umgesetzt wird, wie man einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellt - welche didaktischen Prinzipien und betrieblichen Ausbildungsmethoden es gibt, um Wissen zu vermitteln - welche Bedeutung das duale System der Ausbildung hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen ihm zugrunde liegen - was bei der Einstellung von Auszubildenden und beim Abschließen eines Ausbildungsvertrages zu beachten ist - wie man Ausbildungsmittel für verschiedene Lernziele auswählt und einsetzt - wie man Lernerfolgskontrollen durchführt - wie die Lebenssituation und der Entwicklungsstand des Lehrlings zu berücksichtigen sind, wie man lernschwache bzw. leistungsstarke Auszubildende fördern kann - welche Besonderheiten und Konflikte bei der Arbeit in Gruppen auftreten können - wie man Auszubildende auf Prüfungen vorbereitet, wie man Zeugnisse ausstellt Prüfungsablauf Die Meisterprüfung umfasst praktische, mündliche und schriftliche Anteile. Die praktische Prüfung in Form einer Meisterarbeit ist innerhalb von 30 Tagen anzufertigen inklusive technischer Zeichnung, Arbeitsbericht, Vor- und Nachkalkulation (Teil I der Meisterprüfung). Eine der folgenden Arbeiten ist anzufertigen: - Bau einer lackierten und spielfertigen Gitarre mit Resonanzkörper - Bau einer lackierten und spielfertigen Akustikbassgitarre - Bau einer lackierten und spielfertigen Laute - Bau einer lackierten und spielfertigen Mandoline - Bau einer lackierten und spielfertigen Zither - Bau einer lackierten und spielfertigen Konzertharfe oder einer Pedalharfe mit Säulenmechanismus Als Arbeitsprobe, die nicht länger als 8 Stunden andauern darf, kommt eine der folgenden Arbeiten in Betracht: - Herstellen eines Steges für eine Gitarre, Mandoline, Laute oder Zither - Anfertigen eines Korpusrahmens nach Zeichnung - Zurichten und Biegen von Zargen oder Lautenspänen - Herstellen einer Halskopfverbindung für eine klassische Gitarre - Herstellen eines Zupfinstrumentenkopfes - Herrichten eines Griffbrettes mit Mensurieren und Bundieren - Reparieren eines Griffbrettes mit Bundieren und Einstellen der Halsstange - Einlegen eines Luftresonanzfensters bei einer Zither - Verzieren und Einpassen von Wirbeln in einen historischen Gitarrenkopf - Modifizieren einer Elektro-Gitarre oder eines Elektro-Basses - Ausmitteln, Herstellen und Nieten von Gelenken Bei Teil II der Meisterprüfung werden 3 von 5 Fächern überprüft: - Technische Mathematik - Fachtechnologie - Werkstoffkunde - Stilkunde, Musik- und Musikinstrumentengeschichte, Musiktheorie - Kalkulation Die schriftliche Prüfung dauert maximal 8 Stunden, die mündliche Prüfung maximal 30 Minuten. Bei mindestens guten schriftlichen Leistungen kann von einer mündlichen Prüfung abgesehen werden . Beim Teil III der Meisterprüfung (schriftlich) werden folgende Fächer geprüft (nicht länger als 5 Stunden): - Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings - Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb - rechtliche und steuerliche Grundlagen Teil IV der Meisterprüfung erfolgt schriftlich und praktisch in folgenden Bereichen (nicht länger als 3 Stunden): - allgemeine Grundlagen - Planung der Ausbildung - Einstellung von Auszubildenden - Ausbildung am Arbeitsplatz - Förderung des Lernprozesses - Ausbildung in der Gruppe - Abschluss der Ausbildung Einzelne Teile der Meisterprüfungen können bis zu 3 Mal wiederholt werden. Abschluss Zupfinstrumentenmachermeisterin bzw. Zupfinstrumentenmachermeister |
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Relevante Regelungen
- Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zupfinstrumentenmacher-Handwerk (Zupfinstrumentenmachermeisterverordnung - ZupfMstrV) vom 07.10.1997 (BGBl. I S. 2458) - Rahmenlehrplan zu Teil III der Meisterprüfung im Handwerk - Wirtschaftliche und rechtliche Stoffgebiete - Rahmenstoffplan für handlungsorientierte Vorbereitungslehrgänge auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk - Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.07.2000, zuletzt geändert am 16.08.2004 (BGBl. I S. 2191) - Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17.09.1953 (BGBl. I S. 1411), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetzes vom 06.09.2005 (BGBl. I S. 2725) |
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Kursangebote der Handwerkskammer Chemnitz
Teile I und II Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Lehrgänge Limbacher Str. 195 09116 Chemnitz Sachsen Telefon: 0371/53640 Telefax: 0371/5364516 E-Mail: info @ hwk-chemnitz.de Internet: hwk-chemnitz.de Ausbildungsform: Teilzeit Beginn: auf Anfrage (alle zwei Jahre, wieder ab 2007) Dauer: 420 Unterrichtsstunden |
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