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Bauwirtschaft erfüllt Selbstverpflichtung zum Bauschutt-Recycling
Die Deponierung verwertbarer Bauabfälle ist in den zurückliegenden Jahren drastisch zurückgegangen. Nur noch ein Zehntel des Bauschutts landet heute auf Deponien, 1997 waren es noch 50 Prozent. "Es ist ein großer Erfolg für die Bauwirtschaft, dass die ehrgeizigen Ziele der Selbstverpflichtung nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen wurden. Sie hat dadurch das Anliegen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft optimal umgesetzt und einen bedeutenden Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet", sagte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, heute bei der Entgegennahme des 5. Monitoring-Berichtes der ARGE Kreislaufwirtschaftsträger Bau (ARGE KWTB) in Berlin. Der Vorsitzende der ARGE KWTB, Dr.-Ing. Guntram Kohler, erläuterte, dass in der Bundesrepublik im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre jährlich 218 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle angefallen seien, die zu zwei Dritteln aus Bodenaushub und zu einem Drittel aus Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfällen bestehen. Während Bodenaushub meist unmittelbar verwertet werden könne, bedürfen rund 70 Prozent der übrigen Fraktionen, das entspricht etwa 50 Millionen Tonnen, der Aufbereitung, um die gewünschten Qualitäten für eine Wiederverwendung herzustellen. Kohler hob hervor, dass die Selbstverpflichtung trotz des sich dynamisch ändernden rechtlichen Rahmens kontinuierlich seit 1996 erfüllt werden konnte. Der 5. Monitoring-Bericht der ARGE KWTB umfasst neben den statistischen Daten des Erhebungsjahres 2004 auch eine zusammenfassende Betrachtung zur Situation der mineralischen Bauabfälle in Deutschland über alle fünf Berichtsbände und damit über die gesamte Laufzeit der Selbstverpflichtung von 1995 bis 2005. Mit der Übergabe dieses Berichts endet die Selbstverpflichtung der Bauwirtschaft gegenüber der Bundesregierung. Das Auslaufen der Selbstverpflichtung fällt dabei zeitlich mit einem grundlegenden Umbruch der Verwertungsregeln für mineralische Abfälle zusammen, bei dem Länderregelungen durch eine bundeseinheitliche Verordnung ersetzt werden sollen. "Die Bau- und Recyclingbranche begrüßt die neue Verordnung, da zukünftig durch verbindliche Regelungen mehr Rechtssicherheit für die ausführenden Unternehmen bestehen wird", kommentierte Kohler das laufende Verordnungsverfahren. "Allerdings warnen wir davor, die bisherigen Erfolge bei der Verwertung einem Vorsorgekonzept zu opfern, das keine nennenswerten Verbesserungen für den Umweltschutz bringt." Damit appellierte Kohler an den Verordnungsgeber, sich für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes und einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft einzusetzen. "In den vergangenen zehn Jah-ren wurden über 2 Milliarden Tonnen mineralischer Bauabfälle umweltgerecht und schadensfrei verwertet. Wir sehen darin die Bestätigung, dass die bisherigen Regelungen ein hohes Schutzni-veau garantieren und dass kein Grund für die Verschärfung von Anforderungen besteht", so Kohler weiter. Die Parlamentarische Staatssekretärin teilte die Auffassung, dass eine pragmatische Balance zwischen den Umweltzielen gefunden werden müsse und betonte, dass "die Bundesregierung der Bauwirtschaft auch weiterhin ihre volle Unterstützung zusage, um die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Baubereich fortzuschreiben. Die bereits 16 Monate andauernde Erarbeitung der neuen Verordnung mache aber deutlich, wie schwierig es sei, eine ausgewogene Lösung zu finden." Mit Verweis auf die zugesagte Unterstützung der Bauwirtschaft regte Kohler an, die Verordnungsentwürfe frühzeitig an die interessierten Kreise weiterzuleiten, um so die Mitarbeit der Betroffenen einzufordern. Bezug nehmend auf die dokumentierten Erfolge bei der Verwertung mineralischer Abfälle bekräf-tigte die Parlamentarische Staatssekretärin, dass die neue Verordnung Anknüpfungspunkte bieten werde, die Selbstverpflichtung fortzuschreiben: "Es ist unser Wunsch, eine Vereinbarung zwischen der Bauwirtschaft und der Bundesregierung einzugehen, um sicherzustellen, dass mit der neuen Verordnung die umweltpolitischen Ziele sicher erreicht werden", so Klug. Quelle: BMU, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Pressemitteilung Nr. 160/07 vom 04.06.2007 -www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/39486.php
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