
30.06.2006, 03:12
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Girokonto für Jedermann
Zitat:
Girokonto für Jedermann
Das Bundeskabinett hat dem vorgelegten Berichtsentwurf zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages zugestimmt. Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die Bundesregierung berichtet entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2002 alle zwei Jahre über die Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 zum Girokonto für jedermann.
In dem nunmehr vorliegenden vierten Bericht stellt die Bundesregierung fest, dass im Berichtszeitraum weiterhin Defizite bestehen, die Empfehlung des ZKA umzusetzen. Die Bundesregierung zieht daraus den Schluss, dass die Situation bisher kontoloser Bürgerinnen und Bürger nur durch verschiedene, aufeinander abgestimmte Maßnahmen von Staat und Wirtschaft nachhaltig verbessert werden kann.
Gemeinsames Ziel von Staat und Kreditwirtschaft muss es nach Ansicht der Bundesregierung danach sein, allen Bürgerinnen und Bürgern schnell, einfach und auf praktikable Weise die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Hierdurch können insbesondere auch die Probleme wachsender Überschuldung minimiert werden, die in einer Vielzahl von Fällen direkt mit der Kontolosigkeit zusammenhängen.
Die Bundesregierung hält deshalb eine zeitnahe Neuregelung des Kontopfändungsrechts für notwendig und wird hierzu noch im Jahre 2006 einen Gesetzentwurf vorlegen. Daneben fordert die Bundesregierung die Kreditwirtschaft auf, ihre bisherige unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer tatsächlichen Selbstverpflichtung gegenüber den Kunden weiterzuentwickeln.
Darunter versteht die Bundesregierung eine Verpflichtung der einzelnen Kreditinstitute, allen Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch ein Girokonto zu eröffnen bzw. ein solches Konto weiterzuführen, soweit diesem Wunsch keine Unzumutbarkeitsgründe entgegenstehen. Diese Verpflichtung muss die einzelnen Kreditinstitute gegenüber (potenziellen) Kunden rechtlich binden. Darüber hinaus sollen sich die Kreditinstitute verpflichten, die Schlichtungssprüche ihrer jeweiligen Schlichtungsstellen als bindend zu akzeptieren.
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Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
http://www.bundesfinanzministerium.d...6__PM0078.html
Pressemitteilung Nr. 78/2006
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