
30.06.2006, 03:20
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Finanzpolitische Rahmenbedingungen, Finanzplanung bis 2010
Zitat:
Einvernehmlicher Beschluss der 104. Sitzung des Finanzplanungsrates vom 29. Juni 2006
Der Finanzplanungsrat hat in seiner 104. Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert. Weiterhin fand ein Meinungsaustausch über die zweite Stufe der Föderalismusreform statt.
Der Finanzplanungsrat hat in seiner 104. Sitzung einvernehmlich den folgenden Beschluss gefasst:
...
1. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Einhaltung der Kriterien des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Jahr 2007 wird das gesamtstaatliche Defizit deutlich unter 3 % des Bruttoinlandsproduktes zurückgeführt. Ab dem Jahr 2008 muss das gesamtstaatliche Defizit nach dem reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt jeweils um weitere 0,5 % jährlich gesenkt werden.
2. Im Bundeshaushalt 2007 wird die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionen gemäß Artikel 115 Grundgesetz nicht überschreiten. Bund, Länder und Gemeinden streben an, ihr Ausgabenwachstum in den Jahren 2007 bis 2010 auf jahresdurchschnittlich 1 % zu begrenzen. Hierzu sind bereits umfangreiche Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben ergriffen worden, zusätzliche sind notwendig.
3. Voraussetzung für eine langfristige Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ist neben diesen umfassenden Konsolidierungsmaßnahmen die Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums zur Stabilisierung der Einnahmeseite. Um auch diesen Aspekt zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Gemeinden in diesem Jahr unter Einhaltung der Konsolidierungsziele das Paket zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf den Weg gebracht. Zur nachhaltigen Stabilisierung sind weitere Reformen in der Arbeitsmarktpolitik, in der Struktur und der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und für eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung erforderlich.
4. Die Finanzminister betonen, dass die beabsichtigte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen liefern muss. Dazu sind insbesondere Regelungen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen und zur Weiterentwicklung des nationalen Stabilitätspaktes mit dem Ziel einer Stabilisierung der Staatsfinanzen notwendig. Zugleich ist den Finanzinteressen von Bund und Ländergesamtheit, aber auch der einzelnen Länder Rechnung zu tragen.
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Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
http://www.bundesfinanzministerium.d...9__PM0079.html
Pressemitteilung Nr. 79/2006
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