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Studiengebühren trotz Verbots in Verfassung möglich
Montag 10. April 2006, 10:35 Uhr Frankfurt/Main (ddp-hes). Gebühren für das Erststudium sind in Hessen trotz eines Verbots in der Landesverfassung möglicherweise zulässig. Das berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Montagausgabe) unter Berufung auf ein Gutachten des Berliner Staats- und Verwaltungsrechtlers Christian Graf von Pestalozza. Generelle Studiengebühren sind demnach dann ohne Verfassungsänderung möglich, wenn die Studenten dafür ein Darlehen erhielten, das sie erst zurückzahlen müssten, wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügten. Die Landesregierung hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, inwieweit Gebühren für ein Erststudium mit der hessischen Verfassung vereinbar sind. Die Landesverfassung verbietet in Artikel 59 die Erhebung eines Entgelts für den Unterricht an Hochschulen, lässt aber gleichwohl Schulgelder zu, wenn es die wirtschaftliche Situation des Schülers oder seiner Eltern erlaubt. Langzeitstudierende müssen schon heute Gebühren bezahlen. ... Quelle: ddp |
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