Promotion von Fachhochschul-Absolventen, Doktortitel für FH-Absolventen mit FH-Diplom
Promotion von Fachhochschul-Absolventen, Doktortitel für FH-Absolventen mit FH-Diplom
Auch Fachhochschulabsolventen können promovieren.
In Deutschland haben Fachhochschulen zwar grundsätzlich kein eigenes Promotionsrecht. Den Absolventen der Fachhochschulen ist der Weg zur Promotion jedoch keineswegs verwehrt. Alle 16 Ländergesetze sehen vor, daß die Promotionsordnungen der Universitäten besonders befähigte Fachhochschulabsolventen zur Promotion zulassen können.
Die Kriterien, die dabei an die Fachhochschulabschlüsse der promotionswilligen Kandidaten angelegt werden, sind jedoch bundesweit sehr unterschiedlich. Vor der Zulassung zum eigentlichen Promotionsstudium ist meist erst eine sog. Qualifizierungsphase zu durchlaufen, deren Dauer und Inhalt von jeder einzelnen Promotionsordnung anders definiert wird.
Die Vielfalt der Bestimmungen ergibt sich vor allem daraus, daß die Gestaltung der Promotionsordnungen weder landes- noch universitätseinheitlich ist, sondern vielmehr den einzelnen Fakultäten obliegt.
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M. Wilson
Internationale Hochschulbildung, internationale Studiengänge
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