Leistungshürden zum Promotionsstudium, promovieren mit FH-Diplom, Doktortitel FH
Leistungshürden zum Promotionsstudium, promovieren mit FH-Diplom, Doktortitel FH
Promotionsordnungen werden von den Fakultäten erlassen. Somit sind die Bedingungen, unter denen die Fakultät einen Studenten zur Promotion akzeptiert, nicht universitätseinheitlich, sondern fakultäts- oder sogar fächerspezifisch. Die Anforderungen reichen bundesweit von einer einfachen Empfehlung eines Professors der Fakultät (z.B. Ludwig-Maximilians-Universität München, Sozialwissenschaftliche Fakultät (Dr. rer.pol)) bis zur Verpflichtung, das vollständige Universitätsdiplom nachzuholen (z.B. Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften).
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M. Wilson
Internationale Hochschulbildung, internationale Studiengänge
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