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Alt 28.10.2007, 14:01
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Standard Passeintrag: Doktortitel bleibt im Pass, Dr Titel in den Ausweis eintragen lassen

Passeintrag: Doktortitel bleibt im Pass, Dr Titel in den Ausweis eintragen lassen

Seit Februar 2007 immernoch aktuell:
Strittig ist der Passeintrag des Doktortitels.


Diese Angelegenheit ist Günther Beckstein so wichtig, dass er sich höchstpersönlich an Wolfgang Schäuble gewandt hat: Am 26. Januar schickte der bayerische Innenminister einen Brief an den Kollegen im Bund, in dem er den Entwurf zur Novellierung des Passgesetzes kritisiert. Die Bundesregierung möchte damit eine Verordnung der EU umsetzen, wonach künftig für neue Pässe unter anderem der Fingerabdruck elektronisch abgenommen werden muss.

Dagegen hat Beckstein ja auch gar nichts. Ihn stört vielmehr die Vorschrift, "Doktorgrade künftig nicht mehr in Pässe und Personalausweise eintragen zu können". Dies, findet Dr. jur. Beckstein, "wäre ein falsches bildungs- und gesellschaftspolitisches Signal". Bayern habe sich schon immer "gegen eine Nivellierung und Egalisierung im Bildungsbereich gewandt".

Ein Doktorgrad sei zudem nicht nur Ausdruck einer besonderen wissenschaftlichen Leistung, "er ist vielmehr auch im täglichen Gebrauch zur höflichen Anrede üblich", schreibt Beckstein an Dr. Schäuble, interessanterweise aber nur unter der Anrede "Sehr geehrter Herr Kollege, lieber Wolfgang"‘.

Die rechtliche Bedeutung des akademischen Grades beschäftigte die Justiz schon in den fünfziger Jahren. 1962 entschied dann der Bundesgerichtshof am Beispiel eines Mediziners, dass der Doktortitel nicht Teil des Namens sei. Dennoch hat sich der Zusatz in der Verwaltungspraxis über Jahrzehnte derart festgesetzt, dass 1988 auch das Passgesetz geändert wurde.

Seither ist der Dr. einzutragen - außen vor bleiben jedoch andere akademische Grade wie Diplom oder Professor, was ausweislich des erstaunlich umfangreichen Schrifttums Befürwortern wie Gegnern nicht recht erklärlich ist. Manche Kritiker werten das Eintragen des Doktortitels sogar als eine Form von Diskriminierung anderer Akademiker und Berufsgruppen und somit letztlich als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 der Verfassung.

Die Bundesregierung wiederum sieht das Problem vor allem pragmatisch und argumentiert, das jetzt geplante Streichen des akademischen Grades helfe den Behörden, die Ausstellung von Pässen zu vereinfachen. Denn vor allem Doktortitel, die im Ausland erworben wurden, müssen hierzulande bisweilen umständlich auf ihre Gültigkeit geprüft werden.

Im Internet floriert der Handel mit falschen Doktortiteln oder geklauten Dissertationen. Nach Schätzungen des Hochschulverbandes sind von den rund 25000 Doktorarbeiten, die jährlich in Deutschland abgegeben werden, etwa ein Prozent "abgeschrieben, zusammengeschustert oder unredlich erworben".

Diese Einwände seien zu vernachlässigen, findet Beckstein, der seinen Doktortitel 1975 mit einer Arbeit über den "Gewissenstäter im Straf- und Strafprozessrecht‘" erwarb, derzeit aber vor allem auf seine Promotion zum Ministerpräsidenten wartet.

Im Bundesrat hat Bayern für diesen Freitag einen Antrag eingebracht, mit dem die Streichung des Doktortitels wieder gestrichen werden soll. Weil das Gesetz jedoch nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf, ist Dr. Beckstein letztlich vom Wohlwollen des Dr. Schäuble abhängig. Dessen Antwort aber steht noch aus.

Quelle:
SZ
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McNamara
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Es lebe der Verbraucherschutz!
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