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Keine Milde bei massiver Steuerhinterziehungin Meldungen aus aller Welt; Karlsruhe - Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss künftig wirklich hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Haftstrafe bei ... |
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Karlsruhe - Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss künftig wirklich hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Haftstrafe bei Steuerbetrug in dieser Größenordnung grundsätzlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der 1. Strafsenat hob mit dieser Begründung die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf und folgte damit der Revision der Staatsanwaltschaft. Die Strafe gegen den Mann muss nun vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Im konkreten Fall hatte der Angeklagte bei einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen Euro erhalten. In seiner Steuererklärung hatte er dies aber falsch angegeben. Daher forderte das Finanzamt knapp 900.000 Euro zu wenig von ihm. Zudem hinterzog der Mann auch Steuern auf seine Einnahmen als Geschäftsführer - mit einem Trick: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die Schenkung des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer. Auf diese Weise enthielt der Mann dem Fiskus noch einmal 240.000 Euro vor. Bewährung nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich Insgesamt hinterzog der Angeklagte damit einen Betrag von deutlich mehr als einer Million Euro an Steuern. Das Landgericht Augsburg hatte den geständigen Mann im vergangenen Jahr deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt - diese allerdings zur Bewährung ausgesetzt, weil es im Geständnis des Mannes und seiner Reue mildernde Umstände sah. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, sie bestand auf einer höheren Strafe für den Angeklagten. Dabei berief sie sich auf ein früheres Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Im Dezember 2008 hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzurteil zum ersten Mal konkrete Leitlinien für Strafhöhen bei Steuerbetrug aufgestellt. Diese richteten sich nach der Höhe des hinterzogenen Betrags. Demnach sind bis 50.000 Euro im Normalfall Geldstrafen fällig, bei höheren Beträgen bis 100.000 Euro muss der Einzelfall betrachtet werden. Darüber sei eine Freiheitsstrafe unerlässlich, die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Übersteigt der Betrag die Grenze von einer Million Euro, sei dies aber nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auch nach dieser Grundsatzentscheidung wurden jedoch in manchen Fällen Bewährungsstrafen gegen Steuerkriminelle verhängt, obwohl die hinterzogenen Beträge nahe an der Millionengrenze lagen. Das Landgericht Bochum etwa verurteilte 2009 den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich musste Zumwinkel eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.
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