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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 18:45
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Standard Mörder mit Anspruch ...

Mörder mit Anspruch

Kommentar:

Nachdem die SERIENMÖRDER der sogenannten "RAF" ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden, erdreistet sich ein weiterer, verurteilter SERIENMÖRDER namens Christian Klar zu folgender Aussage (sinngemäß wiedergegeben):

http://www.netzeitung.de/deutschland/558193.html

Einem solchen SERIENMÖRDER sollte der Herr Bundespräsident - ohne ihm Vorschläge machen zu dürfen - besonderes Mißtrauen entgegen bringen können.

Jeder möge Herrn Dr. Hanns-Martin Schleyer´s Witwe, die geschätzte Frau Waltrude Schleyer, aber auch die Angehörigen der ERMORDETEN Budak, Ponto, Heerhausen und Rohwedder und anderen unschuldigen Opfer (Polizisten, Sicherheitspersonal) ob der KRANKHAFTEN Ideologie dieser MÖRDER befragen und über eine Stellungnahme dieser SERIENMÖRDER nachdenken (käme eine solche Antwort von diesen erbärmlichen MÖRDERN überhaupt).

Lesen Sie ferner zu diesem Thema alle Ausführungen von Herrn Bundeskanzler a.D. (Olt.) Dr. h.c. Helmut Schmidt, die Sie allenthalben erwerben oder aus dem Internet herunterladen können (ich bemerke nur, daß der geschätzte Herr Bundeskanzler a.D. (Olt.) Dr. h.c. Schmidt Frau Schleyer im Herbst 1977 um Vergebung bat - anlässlich der Trauerfeierlichkeiten für ihren ERMORDETEN Gatten, Herrn Dr. Hanns-Martin Schleyer -, daß sich der deutsche Staat NICHT erpressen läßt ... jeder, der Herrn Bundeskanzler a.D. (Olt.) Dr. h.c. Helmut Schmidt und dessen Biografie kennt, weiß, was der Herr Bundeskanzler seinerzeit sagen MUSSTE ... !

Dieses Jahr jährt sich der "heiße Herbst" des Jahres 1977 zum 30sten Mal. MÖRDER und IDEOLOGEN sollten auch nach dieser Zeit keine Plattform zur Verbreitung ihrer MENSCHENVERACHTENDEN Gedanken erhalten.
Obgleich MÖRDER und menschenverachtende IDEOLOGEN keine Basis in Deutschland und Europa finden, mögen sie Ihre verfassungsmäßigen Rechte, die sie immer ignoriert und GEWISSENLOS bekämpft haben, geltend machen !

DAS IST DEMOKRATIE, erbärmliche MÖRDER !

Kommentar ende.


P.S.: Lauschen (!!!) Sie einfach Herrn (Olt.) Dr. h.c. Helmut Schmidt !

Geändert von tropico (02.03.2007 um 22:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2007, 22:21
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Standard Profan, aber deutlich ...

Deutsche Pressestimmen zu dem Serienmörder und Terroristen Christian Klar:

"Über 25 Jahre hatte der Ex-Terrorist im Gefängnis Zeit zur Einsicht. Doch Christian Klar (54) hat offenbar nichts dazugelernt!

Erstmals seit seinem Gnadengesuch vor vier Jahren hat sich der frühere Kopf der RAF-Mörderbande jetzt aus seiner Zelle gemeldet.

Klar, der 1977 an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer beteiligt war und in Bruchsal eine sechsmal lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, schrieb laut ARD-Magazin „Report“ am 13. Januar eine bizarre Grußbotschaft an die linke „Rosa-Luxemburg-Konferenz“.

Ganz im Revoluzzer-Jargon der „Roten Armee Fraktion“ ereifert sich der verurteilte Terrorist heute noch über die „internationale Besitzerklasse“.

In wirren Kettensätzen, wie sie einst für die Bekennerschreiben der RAF typisch waren, schwadroniert er über „dieses imperiale Bündnis, das sich ermächtigt, jedes Land der Erde ... aus dem Himmel herab zu züchtigen und seine ganze gesellschaftliche Daseinsform in einen Trümmerhaufen zu verwandeln.“

Der Ex-Terrorist wird sogar richtig kämpferisch, hofft, dass die Zeit gekommen ist, „die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen.“

Aussagen, die nach Ansicht von Kriminologen und Politikern auf jeden Fall eins sehr deutlich machen: Die Zeit für eine Begnadigung des Ex-Terroristen durch den Bundespräsidenten ist noch nicht gekommen!

Der Freiburger Klar-Gutachter Helmut Kury ist entsetzt: „Jeder normale Bürger, der das hört, wird sagen, das ist ein Unverbesserlicher, der hat sich nicht weiterentwickelt.“

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) zu BILD: „Der aggressive Ton und die ideologische Verbohrtheit machen deutlich, dass es sich um einen unverbesserlichen terroristischen Verbrecher handelt.“

FDP-Chef Guido Westerwelle: „Herr Klar ist kein geläuterter Täter, sondern bleibt ein verurteilter Serienmörder, dessen Begnadigung ich strikt ablehne. Wer Gnade vor Recht erbittet, aber unsere Grundordnung nicht anerkennt, hat keine Gnade verdient.“

Den Ausführungen von Herrn Dr. Westerwelle ist nichts hinzuzufügen !


Kommentar: Letztendlich hat dieser jämmerliche Serienmörder Klar nichts dazugelernt, wenn sich dieser Serienmörder nunmehr beklagt, die Presse habe seine Stellungnahme zu oben genannten Links-Kongress gezielt lanciert.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 01:28
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Standard Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar

Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar


Für eine Bewilligung eines Gnadengesuches ist nach deutschem Recht üblicherweise ein außergewöhnlicher wichtiger Grund erforderlich. Den kann ich hier nicht ansatzweise erkennen - welche Gründe werden hier vorgeschoben? Eine Bewilligung des Gnadengesuches halte ich daher für ausgeschlossen. Meiner Meinung nach gibt es hier keinerlei Basis, um überhaupt ernsthaft darüber nachzudenken.

Was beim offiziellen Termin in 2009 (?) ist, ist eine ganz andere Frage. Aber auch dies ist meiner Meinung nach klar abzulehnen, da der Gefangene offensichtlich weitere Taten angekündigt hat. Ein Sinneswandel des Gefangenen ist nicht zu erkennen - und soetwas wie "gute Führung" gibt es in Deutschland nicht. Das kann also kein Ansatz sein.

Ich möchte an dieser Stelle an Satz 2 § 2 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) erinnern, der lautet: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten." Und die Allgemeinheit muss weiter geschützt werden. Es wäre unverantwortlich, hier zu experimentieren; und das auf Kosten unbescholtener Bürger, die dieses massive Risiko mit ihrem eigenen Leben oder mit dem Leben ihrer Familienmitglieder bezahlen müssen.

Nach meinem Kenntnisstand der deutschen Gesetzgebung kann hier ein Gnadengesuch nicht in Frage kommen. Auch ist eine ordentliche vorzeitige Entlassung abzulehnen, da der Gefangene erkennen lässt, dass er weitere Straftaten begehen wird - Prognose negativ.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 06:54
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Standard Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar

Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar, RAF-Terroristen


Oder wir denken einfach nicht über die Geschehnisse und Risiken nach und lassen einfach alle pauschal wieder frei, völlig egal was passiert - müssen halt ein paar unbescholtene Bürger dran glauben, was soll´s denn:

"Berlin (dpa) - Die Grünen-Politikerin Antje Vollmer hat sich für eine Begnadigung aller noch inhaftierten ehemaligen RAF-Terroristen ausgesprochen. Sie fände es richtig, wenn diese ganze Zeit mit einem politischen Schlusswort des Bundespräsidenten beendet würde, sagte die Ex-Bundestags-Vizepräsidentin der «Berliner Zeitung». ..."

Unglaublich!
Wie gut, dass sie dies nicht zu entscheiden hat...
Außerdem würde dem zum Glück jegliche rechtliches Basis fehlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 09:30
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Standard Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten

Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten

Der frühere "RAF"-Terrorist Christian Klar hat ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten gerichtet.

Wie ist eine etwaige Begnadigung rechtlich einzuordnen?

1. Begriff und Umfang

Unter „Begnadigung“ wird eine Maßnahme verstanden, mit der eine rechtskräftige Entscheidung beseitigt oder gemildert wird. Die Begnadigung ist nicht zu verwechseln mit der „bedingten Strafaussetzung“ nach §§ 57 und 57 a Strafgesetzbuch, die nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart der Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt gewährt wird. Die Strafaussetzung auf Bewährung erfolgt durch Gerichte in einem gesetzlich geordneten Verfahren. Der Gnadenakt ist ein nach herkömmlichem Verständnis nicht auf Recht, sondern auf Gnade im Sinne von Wohlwollen nach rechtlich nicht geregeltem Ermessen gegründeter Staatsakt, der „Gnade vor Recht“ ergehen lässt. Das Begnadigungsrecht steht daher selbstständig neben der Strafaussetzung.
Das Gnadenrecht hat die Aufgabe, Härten und Unbilligkeiten von strafgesetzlichen Entscheidungen auszugleichen. Die Gnadenentscheidung ändert aber nichts an einem strafgerichtlichen Schuldspruch, sie kann nur die festgesetzte Strafe oder Nebenstrafe aufheben, umwandeln oder deren Vollstreckung teilweise oder ganz aufheben.
Das Gnadenrecht des Bundespräsidenten ist auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen von der ersten Instanz an ein Bundesgericht geurteilt oder eine Bundesbehörde entschieden hat. In den Ländern ist das Begnadigungsrecht den von den Landesverfassungen bestimmten Organen zugewiesen und teilweise auf Minister delegiert. Die Regelung des Artikel 96 Abs. 5 Grundgesetz (GG) stellt sicher, dass auch bei Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes ergangen sind, das Gnadenrecht dem Bund zusteht. Durch Bundesgesetz wird in § 50 Bundesbeamtengesetz (BBG) ausdrücklich festgelegt, dass das Gnadenrecht auch auf den Verlust der Beamtenrechte nach §§ 48, 49 BBG anzuwenden ist.
Das Begnadigungsrecht erstreckt sich auf folgende Gerichtsentscheidungen und ihre Rechtsfolgen:
- auf Urteile und Beschlüsse der Strafgerichtsbarkeit (des Bundes), soweit sie zu einer Bestrafung gelangen, auch soweit sie Nebenstrafen aussprechen oder mit gesetzlichen Nebenfolgen verbunden sind;
- auf Entscheidungen der Disziplinargerichte (des Bundes), durch die Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen worden sind und
- auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, durch die auf Grund des Artikel 18 GG die Aberkennung von Grundrechten ausgesprochen worden ist.
Gemeinsam ist diesen Entscheidungen, dass sie einen strafrechtlichen oder strafrechtsähnlichen Charakter haben.

2. Rechtsgrundlagen, Rechtsnatur und gerichtliche Nachprüfbarkeit des Gnadenrechts

Das Begnadigungsrecht steht in Deutschland nach Artikel 60 Abs. 2 GG dem Bundespräsidenten zu. Er kann weitgehend nach freiem politischem Ermessen entscheiden. Die Freiheit umfasst ob und in welchem Ausmaß er begnadigt.
Dabei ist der Bundespräsident nach Art. 60 Abs. 3 GG aber auch ermächtigt, die ihm eingeräumte Befugnis auf andere Bundesbehörden zu übertragen. Die Übertragung der Befugnis erfolgt durch die „Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes“ (GnadenAO) vom 5. Oktober 1965. Sie ergänzt Artikel 60 Abs. 2 GG dahin gehend, dass dort abschließend festgelegt wird, welche Gerichtsentscheidungen für eine Begnadigung in Frage kommen (Artikel 1 GnadenAO), an wen der Bundespräsident sein Begnadigungsrecht übertragen darf (Artikel 2, 3 GnadenAO) und welche Behörden das Verfahren in Gnadensachen für den Bundespräsidenten vorbereiten (Artikel 4 GnadenAO).
Die rechtliche Einordnung von Gnadenentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen und als mögliche Kategorien den Verzicht, den Befehl und den Dispens angeboten. Zumindest soll sie dem Bereich der Exekutive zuzuordnen sein und einen Eingriff der Exekutive in die rechtsprechende Gewalt darstellen, wie er sonst dem Grundsatz der Gewaltenteilung fremd ist.
Überwiegend geht die Literatur jedoch davon aus, dass sich Gnadenentscheidungen jeder rechtlichen Einordnung entziehen. Teilweise wird ihnen sogar jeglicher Rechtscharakter abgesprochen. Zumindest können sie als Akte sui generis bezeichnet werden, welche sich im Bereich zwischen den drei klassischen Gewalten ansiedeln.
Umstritten ist ferner die Frage nach der gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Gnadenentscheidungen. Diese hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 24. April 1969 mit vier zu vier Stimmen abgelehnt. Da das Gnadenrecht vom Grundgesetz in seinem historisch überkommenen Sinn als eine bewusste Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes übernommen worden sei, könne Artikel 19 Abs. 4 GG (Rechtsschutzgarantie) keine Anwendung finden.

3. Abolitions- und Amnestieverbot

Dem Bundespräsidenten ist es nicht erlaubt, in ein laufendes Strafverfahren, gleichgültig in welchem Stadium es sich befindet, einzugreifen. Das Abolitionsrecht (Abschaffungs- und Verbotsrecht) galt in Teilen Deutschlands noch bis zum Ende des Kaiserreichs. Außerdem ist dem Bundespräsidenten verwehrt, eine Amnestie (behördlich verordnete Aufhebung von Strafen) für eine ganze Gruppe von Personen auszusprechen, das Begnadigungsrecht kann
nur im Einzelfall ausgeübt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 16:44
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Standard Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar, RAF-Terroristen

Mörder mit Anspruch, Gnadengesuch Christian Klar, RAF-Terroristen

Zitat:
Zitat von tropico
Außerdem ist dem Bundespräsidenten verwehrt, eine Amnestie (behördlich verordnete Aufhebung von Strafen) für eine ganze Gruppe von Personen auszusprechen, das Begnadigungsrecht kann
nur im Einzelfall ausgeübt werden.
Gerade das scheint der werten Ministerin wohl entgangen zu sein, die einfach nur mal so entgegen jeglicher rechtskräftiger Entscheidungen und nachvollziehbarer Logik alle Beteiligten der RAF-Szene entlassen würde.
Aber zum Glück haben das andere zu entscheiden, die sich mit den rechtlichen Gegebenheiten besser auskennen...
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  #7 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 20:43
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Standard ...na bitte, ... geht doch ... ! Mörder ohne Chance !

Ich hatte verabsäumt, das Ergebnis zu veröffentlichen:

Quelle: Bundespräsidialamt der Bundesrepublik Deutschland

"Die Entscheidungen lauten wie folgt:

- "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen."

- "Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden."

Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.

Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft."
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 08:56
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Standard helvetische sicht:

zitat(auszug) einer hohen deutschen staatsvertreterin:


"... wenn diese ganze Zeit mit einem politischen Schlusswort des Bundespräsidenten beendet würde ..."


als helvetier steht es mir nicht an, entscheide in/aus deutschland zu kommentieren - die GESCHEHNISSE als solche (als da sind: überfälle, feige morde etc. etc.) allerdings haben einen "internationalen" bezug... terrorismus hält ja nicht an den staatsgrenzen still - die befürworter von schengen werden noch ihr blaues wunder erleben (oder die aufwendungen für die "hinterdergrenzekontrollen" massiv nach oben fahren müssen... was die ganze übung ja als farce entlarvt!)


was m i c h bewegt:


toll, ein land zu kennen, in dem "staatsbürger" vom format eines TROPICO leben - leute, die sich an den bühnenrand stellen und ihre stimme laut und unverkennbar erschallen lassen - das ist die erkenntnis aus diesem thread... der rest ist schweigen


frohe adventszeit


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #9 (permalink)  
Alt 21.07.2008, 20:22
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Standard Zur Hintergrundinformation

Zur Hintergrundinformation

Unaufgeklärte Verbrechen der RAF

Die terroristische Rote Armee Fraktion hat mit „gezielt tödlichen Aktionen“ führende Repräsentanten aus Wirtschaft und Staat ermordet. Auch 30 Jahre nach dem Terrorjahr 1977 ist in vielen Fällen nicht geklärt, wer den Finger am Abzug hatte oder die Bomben zündete.

Bis heute wissen die Angehörigen nicht genau, wer am 7. April 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter in Karlsruhe erschoss. Zu der Tat bekannte sich ein gesichtsloses „Kommando Ulrike Meinhof“. Ihm wurden auch Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts zugerechnet, die wegen gemeinschaftlichen Mordes in diesem Fall zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.

Die Richter gingen auch von einer Mittäterschaft von Günter Sonnenberg aus. Dieser war wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs an zwei Polizisten zu einer zwei Mal lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden – nicht aber wegen der Ermordung von Siegfried Buback. Mit Rücksicht auf eine schwere Kopfverletzung, die er bei seiner Festnahme 1977 erlitten hatte, wurde das Verfahren wegen des Buback-Mordes 1982 eingestellt. 1992 kam Sonnenberg vorzeitig nach 15 Jahren Haft frei.

Fragezeichen auch im Fall Schleyer

Auch die Identität des Todesschützen bei der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer haben die Teilnehmer des anonymen RAF-„Kommandos Siegfried Hausner“ nie verraten. Sechs Wochen nach der Verschleppung in Köln wurde Schleyers Leiche am 19. Oktober 1977 im Elsass mit drei Kugeln im Hinterkopf gefunden.

Die auf Mohnhaupt und Klar folgende „dritte Generation“ der RAF gab ebenfalls keine Täternamen preis. So fehlt immer noch jede Spur von dem Scharfschützen, der Treuhand-Chef Detlev Carsten Rohwedder am 1. April 1991 in Düsseldorf tödlich traf. Haar-Analysen brachten den 1993 in Bad Kleinen erschossenen Wolfgang Grams mit der Tat in Verbindung.

Rätsel blieben auch nach dem Mord an Alfred Herrhausen, dem Chef der Deutschen Bank. Wer am 30. November 1989 in Bad Homburg seine gepanzerte Limousine in die Luft jagte, wissen die Ermittler bis heute nicht. Der Bundesanwaltschaft fehlten letzte Beweise für eine Beteiligung der 1999 festgenommenen Andrea Klump.

Kommandos ohne Hintermänner

Aus dem Revolver, mit dem 1977 Schleyer erschossen wurde, kamen am 10. Oktober 1986 auch die tödlichen Schüsse auf den Bonner Spitzendiplomaten Gerold von Braunmühl. Dies ist die wichtigste Erkenntnis über das „Kommando Ingrid Schubert“, dem der vermummte Mörder angehörte.

Wie Herrhausen wurde der Siemens-Manager Karl Heinz Beckurts am 9. Juli 1986 bei München mit einer Bombe getötet. Wer konkret hinter dem „Kommando Mara Cagol“ steckte, blieb rätselhaft. Der verdächtigte Horst Ludwig Meyer wurde 1999 in Wien erschossen.

Auf das Konto der nicht identifizierten Beckurts-Mörder ging nach Einschätzung der Behörden bereits der tödliche Anschlag auf den Industriellen Ernst Zimmermann im Februar 1985 in Gauting bei München. Alle Spuren führten ins Leere.
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