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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

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Alt 06.04.2006, 16:42
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Standard Schottische Feudaltitel, Lord-Titel, Baron-Titel, wertlose Laird-Titel

Feudaltitel


Auf dem Titelmarkt sind zur Zeit besonders der lord of the manor und der schottische Baron gefragt, da sie relativ einfach zu bekommen sind, wenn man sich mit sämtlichen Gegebenheiten auskennt. Leider handelt es sich bei den meisten Anbietern tatsächlich um Betrüger und falsche Titel. Meistens werden einfach Mini-Grundstücke verkauft und nur Trademarks veräußert. Auf solche falschen Titel stoßen Sie z. B. in größeren Internetauktionshäusern. Wenn diese auch leicht erschwinglich sind, ist jede Investition eine Verschwendung. Wer sowieso falsche Titel führen möchte, der benötigt hierfür keine wertlosen Urkunden, die irgendjemand Unbekanntes ausgedruckt hat.
Die Phantasie der Titelverkäufer scheint kaum Grenzen zu kennen. In England ist ein solcher Handel nicht erlaubt. Feudaltitel sind keine Adelstitel und müssen daher klein geschrieben werden, um eine Verwechslungsgefahr mit adligen Titeln zu vermeiden, was beim Verkauf jedoch oftmals leider nicht erwähnt wird. Hier wirkt entgegen unkundiger Anbieter nach wie vor das Gewohnheitsrecht.
Ein Eintrag von ausländischen Adels- und Feudaltiteln in deutsche Personalausweise ist nicht möglich, da in Deutschland Adels- und Feudaltitel abgeschafft wurden, alle deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG (GG - das Grundgesetz Deutschland, deutsches Grundgesetz)) und lediglich einen bürgerlichen Namen haben, der wie alle bürgerlichen Namen nur durch Heirat, Adoption oder Geburt weitergegeben wird.

Der lord of the manor
Das lordship of the Manor wird vom Besitz des Landes unterschieden. Es gibt leider sehr viele Betrüger auf dem Markt, die falsche Titel veräußern. Ein echter lord of the manor kann für nur wenige Euro nicht erworben werden. Bei solchen „Dumpingpreisen“ handelt es sich lediglich um Trademarks. Hohe Preise sind aber auch keine Garantie für die Echtheit und Rechtmäßigkeit.
Eine Baronie wurde früher in mehrere Manors aufgeteilt. 1086 wurden die Manors und Ihre Eigner im Doomsday Book eingetragen. Die Manorial Society of Great Britain aktivierte die vergessenen Einträge im Doomsday Book. Die Manorial Society ist ein Originalanbieter von Lordships of the Manor.
Tipp: Beim Kauf durch Zwischenhändler sollte eine Mitgliedsurkunde der Manorial Society mitgeliefert werden, da man dort nur mit echten Titeln Mitglied werden kann.


Der schottische Baron
Schottische Feudaltitel sind international anerkannte Titel und können in Ausweispapieren einiger Länder eingetragen werden (nicht Deutschland). Ein schottischer Baron hat im Gegensatz zu einem lord of the manor ein Anrecht auf ein Wappen.
In Schottland muss das Grundstück miterworben werden, was die Sache natürlich im Gegensatz zu einem lord of the manor ungemein verteuert. Zur Anerkennung und rechtmäßigen Führbarkeit muss immer die Bestätigung des Lord Lyon, King of Arms, als höchster königlicher Minister Schottlands vorliegen, was dann auch mit der Wappenerteilung verbunden ist.


Zu Laird-Titel
Diese Titel werden meistens ebenso unbefugt verkauft, obwohl sie auch beim Original-Anbieter schon für wenig Geld erworben werden können; also auch hier der billige Trick mit den Warenzeichen, um die Gewinnspanne zu erhöhen. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Titelhändler die Strafbarkeit eines solchen Handels mit Warenzeichen in Kauf nehmen, obwohl die Bezeichnung Laird nicht geschützt ist. Das spricht auch für die stark mangelhafte Kompetenz der Titelhändler von Laird-Titeln. Wer sich einen solchen Titel zulegt, macht sich auch mit einem echten Laird-Titel eher lächerlich, und das nicht einmal so sehr deswegen, weil die Titel völlig billig überall zu kaufen sind, sondern vielmehr wegen der eigentlichen Bedeutung der Bezeichnung. Inzwischen sind diese Billigtitel überall bekannt.
Völlig falsch ist die Behauptung, dass die Bezeichnung Laird „praktisch“ ein Lord ist. Das ist Unfug. Auch die sehr schlechte „Übersetzung“, der Laird bedeutete angeblich Gutsherr, ist sehr weit hergeholt und ebenso Unfug.
Die Bezeichnung „Landbesitzer von“ dürfte auch im deutschsprachigen Raum niemanden beeindrucken. Und das mit dem Mikrogrundstück ist auch weitgehend bekannt.
Daher ist es natürlich auch laut Bundespräsidialamt erlaubt, den Titel zu führen. Allerdings wäre dies auch ohne Taschengeld für den Titelhändler möglich. Die Sache sollte man sich also besser ersparen, wenn man sich nicht selbst erniedrigen möchte. Völlig abwegig ist es natürlich, ein solches Konstrukt gar als Adelstitel zu bezeichnen. Wäre dies tatsächlich der Fall, wäre sicher die ganze Welt adlig. Und das ist natürlich völliger Unsinn. Diese Sache ist also nicht wirklich die Marktlücke der Zukunft, wenn auch so mancher Titelverkäufer damit zeitweilig mehr oder weniger gut verdient hat.


Strafbarkeit der Titelverkäufer:
Wird vom Titelhändler behauptet, dass die vorgenannten Titel angeblich Adelstitel seien und werden diese also solche verkauft, liegt nach deutschem Recht ein Verstoß gegen § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Betruges vor. Gleiches lässt sich aus Begriffen wie „echte Titel“ und „anerkannte Titel“ ableiten.
Schwer wiegt auch die Strafbarkeit nach großbritannischem Recht wegen dem Handel solcher Warenzeichen.

Geändert von Gast (23.07.2006 um 18:34 Uhr).
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Ritterorden, Wappen, Adelstitel, Feudaltitel, Militärtitel, Dienstgrade - Seite 4 - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere This thread Refback 29.06.2007 19:55


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