eine für den finanzplatz schweiz wichtige weiche ist bereits gestellt - die INHABERAKTIE wird definitiv nicht abgeschafft, es wird also nach wie vor möglich sein, in der schweiz (aktien)gesellschaften zu gründen, deren besitzesverhältnisse auf der grundlage von inhaberpapieren basieren
im rahmen der geplanten änderungen soll auch ein sogenanntes KAPITALBAND gesetzlich verankert werden. dieser passus soll regeln, wie unternehmen ihr (aktien)kapital innerhalb einer von der generalversammlung vorgegebenen brandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen
umstritten sind pläne, aktionärsrechte auszubauen (man befürchtet einen allzu grossen einfluss "aktivistischer" minderheitsaktionäre) sowie vorschriften bezüglich der offenlegung der vergütungen des obersten managements und der jährlichen wahl des verwaltungsrates
schaun' wir 'mal 8-)
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