die einführung einer spezifischen schweizer trust-gesetzgebung, basierend auf der ratifizierung des haager abkommens vom 1. juli 1985, scheint grössere schwierigkeiten zu bieten, als ursprünglich angekommen werden konnte
das am 5. dezember 2005 publizierte dokument - es soll im laufe des jahres 2006 in kraft treten - tut sich schwer bezüglich der zurechnung von trustvermögen und entsprechenden einkünften in fällen, in denen gründer (settlors) gleichzeitig begünstigte (beneficiairies) sind/bleiben
die schweizer finanzdirektorenkonferenz arbeitet im moment eine verordnung aus, aus der klar werden soll, wie entsprechende strukturen steuerrechtlich zu behandeln sind
ungewünschte konsequenzen könnten sich für trustgründer mit wohnsitz in der schweiz ergeben, indem ihnen vermögen und einkünfte persönlich zugewiesen werden, von denen sie gegebenenfalls noch gar nicht profitieren konnten
zurückhaltung ist also momentan und ist bis zum vorliegen von konkreten informationen angebracht
link zum originalartikel in der märz-ausgabe von "step avanti":
http://www.capimana.com/offshore/103...egislation.pdf
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