Nach erfolgreichem Abschluss der bilateralen Abkommen mit der EU scheint helvetischen Parlamentariern eine Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung nicht mehr notwendig zu sein
Als Gegenleistung für die Akzeptanz des speziellen Schweizer Schutzes der Persönlichkeitsrechte von (Bank)kunden hat sich das Land dazu bereit erklärt, auf Rechnung der beteiligten EU-Staaten von Kapitalerträgen betroffener EU-Bürger
(iuristische Personen sind vom Abkommen nicht betroffen!) einen Abzug von gegenwärtig 15% (steigt bis zum Jahr 2011 auf 35%... übrigens dem Satz, der seit Jahren auch für Schweizer Staatsbürger und deren "einheimische" Kapitalerträge gilt!) zurückzuhalten und an das Wohnsitzland des Betroffenen
anonym und in Sammelüberweisungen weiterzuleiten
Ob damit die regelmässigen Attacken gewisser EU-Staaten (resp. deren Finanzminister oder Vertreter von egoistischen Finanzplatz-Interessen!) aus der Welt geschaffen sind... Time will tell
Link zum Originalartikel auf "NZZ Online" vom 10.5.2006:
http://www.capimana.com/offshore/102...kgeheimnis.pdf
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