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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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Alt 20.04.2006, 01:01
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Standard Staatlich geprüfte Gestalterin, staatlich geprüfter Gestalter

Staatlich geprüfte/r Gestalter/in


Im großen Ganzen verhält es sich bezüglich der Voraussetzungen und des Ablaufs an den Fachschulen beim Staatlich geprüften Gestalter ebenso wie bei den Weiterbildungen zum Staatlich geprüften Techniker und Staatlich geprüften Betriebswirt.

Auch die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Gestalter/in" ist gesetzlich geschützt. Dieser Abschluss kann an Fachschulen nach einem zweijährigen Vollzeitstudium oder vierjährigen Teilzeitstudium erlangt werden, wobei das Studium mit dem Examen abschließt.

Ziel der Ausbildung ist es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und -erfahrung zu produkt- bzw. handwerksgerechter Gestaltung zu befähigen.
Der/ die "Staatlich geprüfte Gestalter/in" nimmt Aufgaben in Handwerks- und Industriebetrieben wahr und muss in der Lage sein, Entwurfs- und Fertigungsaufgaben produkt- und marktbezogen selbständig zu bearbeiten und zu lösen. Im Vordergrund kann je nach Tätigkeitsbereich das Entwerfen, das Gestalten oder die werktechnische Realisierung stehen.

Die Ausbildung an Fachschulen kann generell bis zu einem Jahr auf eine Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung eines Fachbereichs, bis zu 1,5 Jahre auf eine Ausbildung in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung angerechnet werden. Dies gilt analog für Staatlich geprüfte Techniker/innen und Staatlich geprüfte Betriebswirte/innen.
Erfolgreich geprüfte Absolventen können an den Fachschulen in der Regel zusätzliche Angebote wahrnehmen, die weitere Abschlüsse ermöglichen. Diese Weiterbildungen dauern zumeist ein Semester.


Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus:

- Vertreter/eine Vertreterin der Schulaufsichtsbehörde,
- Schulleiter/ Schulleiterin,
- Lehrer/Lehrerinnen, welche in den Prüfungsfächern zuletzt unterrichtet haben.


Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. zusätzlich einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird in vier Prüfungsfächern durchgeführt. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung soll mindestens 10, aber nicht mehr als 12 Zeitstunden betragen. Die eventuell mögliche mündliche Prüfung kann sich auf alle Unterrichtsfächer erstrecken.

Nach bestandener Prüfung darf sich der Absolvent "Staatlich geprüfter Gestalter" bzw. die Absolventin "Staatlich geprüfte Gestalterin" nennen. Die erlangte Berufsbezeichnung wird mit der Fachrichtung und dem Schwerpunkt geführt, in der die Prüfung abgelegt wurde.



2. Rahmenstundentafel für den Fachbereich Gestaltung


Lernbereich I Kommunikation/Gesellschaft
- Deutsch/Fremdsprache
- Betriebswirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- betriebliche Kommunikation
- Soziologie/Politik
Unterrichtsstunden: 400 bis 600


Lernbereich II Technologie/Organisation
fachrichtungsbezogene
- mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
- Technologien
- Grundlagen der Gestaltung
Unterrichtsstunden: 600 bis 800


Lernbereich III Gestaltung
fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Gestaltungstechnik zum Beispiel
- Entwurf
- Darstellung
- Realisierung
Unterrichtsstunden: 1000 bis 1200


Das Ausbildungsprogramm muss von der Fachschule so gestaltet werden, dass mindestens 2.400 Pflichtstunden eingehalten werden.



Mögliche Fachrichtungen und Schwerpunkte


Die Fachrichtungen werden vorab aufgeführt, die möglichen Schwerpunkte, falls vorhanden, sind in den Klammern dahinter aufgeführt.


- Bekleidungsgestaltung

- Bildhauerei

- Blumenkunst/Floristik

- Edelmetallgestaltung (Gerät und Schmuck, Schmuck)

- Edelsteingestaltung

- Farbe, Gestaltung, Werbung (Werbegrafik)

- Farbtechnik und Raumgestaltung (Architekturgestaltung, Denkmalpflege, Objektdesign)

- Glasgestaltung

- Handwerkliches Gestalten

- Holzgestaltung (Innenraumgestaltung, Möbelgestaltung)

- Keramikgestaltung

- Metallgestaltung

- Porzellan (Dekorentwurf, Formenentwurf)

- Raumgestaltung und Innenausbau

- Schmuck und Gerät

- Spielzeuggestaltung

- Steingestaltung

- Textil (Gewebe, Maschenwaren)

- Werbegestaltung


Die Schwerpunkte dürfen nicht als abschließend betrachtet werden. Die Fachschulen können weitere Schwerpunkte bilden, wenn es sinnvoll erscheint.
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