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| Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate |
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Fachlehrer/in - berufliche/ allgemeinbildende Schulen
Zulassungsvoraussetzungen: Die Zulassungsvoraussetzungen können sich zwischen den einzelnen Bundesländern etwas differenzieren. Die Mindestvoraussetzungen sind in der Regel aber üblicherweise folgende: - mittlerer Bildungsabschluss - abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung - mehrjährige Berufserfahrung - und bestandene Prüfung zum Techniker oder Meister - evtl. Bestehen eines Einstellungstests - "sauberes" Führungszeugnis - Gesundheitszeugnis, das einer Verbeamtung nicht entgegen steht Aber auch Ingenieure, Betriebswirte, Wirtschaftsleiter und ähnliche Berufsgruppen können – entsprechende einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt – unter Umständen zugelassen werden. Ob die entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden, kann bei dem zuständigen Wissenschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden. Ein Mindestalter ist offensichtlich nicht vorgeschrieben. Das zulässige Höchstalter des Bewerbers für die Zulassung liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 45 Jahren. Einsatzgebiete: Arbeitsorte von Fachlehrer/innen für berufliche/ allgemeinbildende Schulen sind in der Regel: a) berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich: - Berufsschulen - Berufsfachschulen - Fachschulen - Fachoberschulen b) allgemein bildende weiterführende Schulen: - Hauptschulen - Realschulen - Gymnasien Meistens wird der Unterricht in Klassenräumen und Übungswerkstätten vorgenommen, manchmal aber auch im Freien. Berufsfelder Der praxisorientierte Unterricht der Fachlehrer/innen an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen umfasst folgende Berufsfelder: - Agrarwirtschaft - Bautechnik - Chemie - Drucktechnik - Elektrotechnik - Ernährung und Hauswirtschaft - Erziehung und Sozialpflege - Farbtechnik und Raumgestaltung - Gesundheit - Holztechnik - Körperpflege - Metalltechnik - Physik und Biologie - Textiltechnik und Bekleidung - Wirtschaft und Verwaltung Tätigkeit: Fachpraxis und technologische Verfahren stehen absolut im Vordergrund, worauf auch die Arbeitgeber besonderen Wert legen. Hierbei muss der Unterrichtsstoff von den Fachlehrer/innen an beruflichen und allgemein bildenden Schulen schülergerecht aufbereitet werden. Sie müssen die Arbeitsmittel, Werkzeuge, Maschinen und Geräte beschaffen und für den Unterricht vorbereiten. Ebenso wie die Lehrer/innen rein theoretischen Unterrichts müssen auch die Fachlehrer/innen an beruflichen und allgemein bildenden Schulen Hausaufgaben und Klassenarbeiten ausarbeiten, aufgeben und korrigieren und entsprechend Zensuren verteilten. Fähigkeiten und empfohlene Verhaltensweisen: Interessenten sollten folgende Fähigkeiten und Verhaltensweisen mitbringen: - Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen - Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen - Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck - Durchschnittliche praktische Geschicklichkeit - Pädagogische Befähigung - Gutes Personengedächtnis - Befähigung zum Planen und Organisieren - Sorgfältige Arbeitsweise - Befähigung zu selbstständigem Arbeiten - Gute Beobachtungsgabe - Befähigung zu gleich bleibender Aufmerksamkeit - Kontaktfähigkeit - Einfühlungsvermögen, Geduld - Selbstsicherheit - Psychische Stabilität Ausbildung und Abschluss: Die pädagogische Zusatzausbildung zum Fachlehrer an beruflichen und allgemein bildenden Schulen findet an staatlichen Bildungseinrichtungen und Studienseminaren statt. Diese Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt. Leistungsüberprüfungen während der Ausbildung werden in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form durchgeführt. Die Ausbildung setzt sich aus theoretischer Ausbildung (Vorlesungen und Seminare) und schulpraktischer Tätigkeit zusammen, die im Klassenverband durchgeführt wird. Ausbildungskosten fallen nicht an – Förderungsmöglichkeiten sind nicht möglich, da Anwärterbezüge gezahlt werden. Die Abschlussprüfungen werden immer als staatliche Prüfungen vorgenommen und beinhalten ebenfalls schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsteile. Die Abschlussprüfung kann ein Mal wiederholt werden. Laut Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) soll die Abschlussbezeichnung eigentlich lauten: - Lehrer/Lehrerin für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen Die einzelnen Bundesländer verwenden jedoch gern eigene Amtsbezeichnungen, sodass Sie sich nicht wundern sollten, wenn Ihnen folgende (zahlreiche) Bezeichnungen begegnen: - Fachlehrer/in für gewerblich-technische Berufe - Fachlehrer/in für Hauswirtschaft - Fachlehrer/in für Schreibtechnik - Technische/r Lehrer/in an beruflichen Schulen - Lehrkraft für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen - Lehrer/in für Fachpraxis - Fachlehrer/in für Werkstattunterricht - Werkstattlehrer/in - Fachlehrer/in für arbeitstechnische Fächer - Fachlehrer/in an berufsbildenden Schulen - Lehrmeister/in - Fachlehrer/in für Bürowirtschaft, Kurzschrift und Maschinenschreiben - Fachlehrer/in an allgemein bildenden Schulen Fachgebiete: Folgende Fächerkombinationen sind unter anderem möglich: - Werken, Technisches Zeichnen, Kunsterziehung und Kommunikationstechnik - Ernährung und Gestaltung - Englisch und Sport - Englisch und Kommunikationstechnik - Musik und Kommunikationstechnik - Musik und Sport - Sport und Kommunikationstechnik Als Schwerpunkte können beispielsweise gewählt werden (nicht abschließend): - Metalltechnik - Sozialpädagogik - Wirtschaft und Verwaltung Nach erfolgter Zusatzausbildung darf die Bereitschaft zur Weiterbildung nicht enden. Dieses Berufsbild erfordert die regelmäßige Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterung von Kenntnissen. Hierunter fallen beispielsweise neue Techniken, neue didaktische Lehrmethoden usw. Dauer der Ausbildung: Die Ausbildung für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen kann 2 bis 4 Jahre dauern. Der Vorbereitungsdienst, in der die angehenden Fachlehrer/innen an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen an Ausbildungsschulen eingearbeitet werden und der sich an die bestandene Ausbildung anschließt, dauert etwa 1 bis 2 Jahre. Während des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Anstellung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Hier arbeiten die angehenden Fachlehrer/innen bereits an der Planung, Vorbereitung, Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterrichtsmaterialien in Unterrichtsräumen und Übungswerkstätten mit. Die entgültige Gesamtdauer der Zusatzausbildung hängt von der gewählten Fächerkombination und dem Bundesland ab. Hinweis: Ausländerinnen und Ausländer außerhalb der EU können nicht verbeamtet werden. Prognose des Berufs: Im Sekundarbereich I und beruflichen Bildungsgängen ist zu erwarten, dass in einigen Jahren der Lehrbedarf nicht gedeckt werden kann. Gute Arbeitsplatzchancen bestehen in mathematischen, ingenieurswissenschaftlichen und technisch-naturwissenschaftlichen Fachbereichen. Aufstiegsmöglichkeiten sind jedoch weder vorgesehen noch möglich. Wer später höher hinaus möchte, dem bleibt immer noch das (Fach-) Hochschulstudium (in der Regel auch für Techniker, Meister und staatlich geprüfte Betriebswirte möglich, die zuvor kein Abitur erlangt haben). |
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Siehe dazu auch:
Rahmenordnung für die Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 6. 7. 1973) 1. Aufgaben 1.1 In den beruflichen Schulen können neben den an Wissenschaftlichen Hochschulen ausgebildeten Lehrern mit Schwerpunkt Sekundarstufe II - Lehrbefähigung für Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens - Lehrer für Fachpraxis tätig sein. 1.2 Der Lehrer für Fachpraxis übt folgende Tätigkeiten aus: 1.2.1 selbständigen Unterricht zur Vermittlung von Fertigkeiten für die praktische Grundund Fachbildung 1.2.2 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Versuchen und Übungen im Rahmen oder als Ergänzung des theoretischen Unterrichts. 2. Zulassungsvoraussetzungen 2.1 Abschluß der Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluß. 2.2 Abgeschlossene Berufsausbildung und Abschluß einer einschlägigen mindestens dreisemestrigen Fachschule oder abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige Meisterprüfung oder eine von den Ländern als gleichwertig anerkannte Ausbildung und Prüfung. 2.3 Nach Abschluß der Berufsausbildung gemäß 2.2 eine mindestens zweijährige entsprechende Berufstätigkeit. 3. Ausbildung 3.1 Die Ausbildung dauert 18 Monate. Sie besteht zu etwa gleichen Teilen aus schulpraktischer und theoretischer Ausbildung. Schulpraktische und theoretische Ausbildung müssen eng aufeinander bezogen sein. 3.2 Die schulpraktische Ausbildung umfaßt: 3.2.1 Hospitationen 3.2.2 Unterricht unter Anleitung 3.2.3 Lehrerveranstaltungen in den Tätigkeitsbereichen gemäß 1.2 3.3 Die theoretische Ausbildung umfaßt: 3.3.1 Didaktik und Methodik der Fachpraxis 3.3.2 Ausgewählte Themen der Berufspädagogik, der pädagogischen Psychologie und der pädagogischen Soziologie 3.3.3 Ausgewählte Themen des Schul- und Berufsbildungsrechts 4. Prüfung 4.1 Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. 4.2 Die Prüfung umfaßt: 4.2.1 eine schriftliche Prüfung 4.2.2 eine unterrichtspraktische Prüfung in den Tätigkeitsbereichen gemäß 1.2 4.2.3 eine mündliche Prüfung. 4.3 Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Beilage ausgestellt. 5. Anwendung Es bleibt den Ländern überlassen, ob und gegebenenfalls für welche Bereiche sie Lehrer für Fachpraxis im Sinne dieser Vereinbarung ausbilden und verwenden. Die Bundesländer haben aber dennoch einen gewissen Gestaltungsspielraum, so dass beispielsweise die Ausbildung auch länger angesetzt werden kann als es in dieser Rahmenvereinbarung aufgeführt ist. |
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