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| Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate |
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Hallo,
ich bin ausgebildeter Bürokaufmann mit 13-jähriger Berufspraxis, habe des weiteren den staatl. gepr. Betriebswirt mit Schwerpunkt Datenverarbeitung und die Ausbildereignungsprüfung. Lt. meinen Recherchen benötige ich als Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst als Fachlehrer an Berufsschulen die beiden staatlichen Prüfungen für Lehrer der Bürowirtschaft und Lehrer der Informationsverarbeitung oder Textverarbeitung in Rheinland-Pfalz. Kann ich mit o. g. Qualifikationen eine oder gar beide dieser Prüfungen ersetzen und direkt in den Vorbereitungsdienst einsteigen? Und falls nicht, wie sehen die Zugangsvoraussetzungen z. b. in NRW aus? Werden außer in der HAB Frankfurt/Kassel und der Forschungsstätte Bayreuth auch noch woanders Vorbereitungskurse auf die o. g. staatl. Prüfungen durchgeführt? Gruß Thomas |
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Berufsschullehrerin, Berufsschullehrer werden, Lehramt berufsbildende Schulen
Hallo Thomas, es könnte sich in den letzten Jahren einiges verändert haben. Weil ich Ihnen keine unter Umständen falschen Informationen geben möchte, gebe ich Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Ämter: Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kurfürstliches Palais Willy- Brandt- Platz 3 D- 54290 Trier Postfach 13 20 D-54203 Trier Telefon: 0651 / 9494-0 Telefax: 0651 / 9494-170 E-Mail: poststelle @ add.rlp.de NRW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 / 58 67 - 40 Telefax: 0211 / 58 67 - 32 20 E-Mail: poststelle @ msw.nrw.de
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hallo @all
ich beschäftige mich momentan mit dem gedanken als quereinsteiger den beruf des fachlehrers auszuüben. jedoch ist es anscheinend sehr schwer hierüber infos zu bekomme. ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd dabei behilflich sein könnte. folgende situation ist gegeben: Abitur Alter 36 Kaufmännische Ausbildung in der Touristikbranche (Reiseverkehrskaufmann/frau) Ausbilderschein vorhanden Berufserfahrung incl Ausbildung ca 17 Jahre Wohnort und Wirkungskreis Saarland Würde mich über Eure Antworten sehr freuen.... Gruß Capricorn |
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@capicorn (oder capricorn?)
Alter, Ausbildung und Berufserfahrung sind gut. Im Saarland müßte das ohne Studium gehen. Eigentlich muß man dafür eine Weiterbildung gemacht haben, z. B. staatlich geprüfter Betriebswirt, oder nicht? |
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danke für die antwort...
so was ich bisher rausgefunden habe ist es nich so einfach. muß sehr wahrscheinlich 6 semester studieren... mache mich da mal weiter schlau. ist nur nicht so einfach was drüber zu finden.... ich schaue auch mal nocht richtung erwachsenen weiterbildung.... kann halt auch nicht einfach so studieren gehen...habe halt einige verpflichtungen....und nen recht gesichterten job.... ich halt euch aufm laufenden.... |
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Hallo, habe alle Beiträg zu diesem Thema gelesen und finde es schön zusehen das es Leute gibt, die sich mit dem Thema auskennen, da es im Internet wirklich kaum Informationen gitb.
Nun zu meiner Frage: ich würde auch gerne Fachlehrerin bzw Werkstattlehrerin werden...ich mache zur Zeit meinen Meister und bin im März fertig. Ich wohne in NRW bin 23 Jahre alt und habe Abitur und würde gerne als Quereinsteiger in meinem Handwerk ( Friseurhandwerk) als Lehrerin tätig werden. Meine Gesellenprüfung habe ich 2007 gemacht. An wen kann ich mich wenden? Habe schon meiner Berufsschule geschriebenIch bin auch seid 2002 in der Jugendlichen und Erwachsenenausbildung tätig. Freue mich auf eine Antwort. mfg jenny |
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Praktisch-pädagogische Einführung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer
Hallo jaycee, die Voraussetzungen in NRW sind folgende: "Voraussetzungen für die Einstellung, Probezeit" kann als "... Fachlehrerin oder Fachlehrer ... in den Schuldienst eingestellt werden, wer ... das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Praktisch-pädagogische Einführung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer - Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer1 RdErl. des Kultusministeriums vom 10.04.1987, Nr. 1) "Die Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers besitzt, wer 1. a) nach Ableisten der in der Fachrichtung erforderlichen Berufsausbildung die Prüfung als Meister in Handwerk, Industrie, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft bestanden oder b) nach einem mindestens dreisemestrigen Besuch einer Fachschule als Tagesschule oder einem mindestens sechssemestrigen Besuch einer Fachschule als Abendschule die entsprechende Abschlußprüfung bestanden und 2. nach Bestehen der Prüfung eine für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeit von vier Jahren ausgeübt hat, die der geforderten Vor- oder Ausbildung entspricht. An die Stelle der hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren tritt eine solche von drei Jahren, wenn der erfolgreiche Besuch einer Realschule oder ein entsprechender Bildungsstand nachgewiesen wird." (§ 58 LVO, Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995) Zitat:
Viel Erfolg!
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Hallo an alle und speziell an Mr. Walker ;-)
unglaublich was sie alles wissen. Da wollte ich auch glatt mal eine Frage stellen. Ich befinde mich im 4ten Semester des Berufsschullehramtsstudiums und bin gerade in meinem ASP. Da mein 2.Fach Politik ist, können Sie sich ja vorstellen was ich ständig zu hören bekomme. Meine Frage ist jetzt, kann ich während des Referendariats Zusatzqualifikationen erwerben und wenn ja welche? Haben Sie da vielleicht einen Tip (z.B. Link o.ä.). Ich habe auch darüber nachgedacht, ein Drittfach zu studieren, aber ich weiß nicht ob sich das lohnt, weil ich mich im Referendariat für ein Fach entscheiden muss. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank! Daniel |