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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2006, 01:03
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Standard Berufsschullehrerin, Berufsschullehrer werden, Lehramt berufsbildende Schulen

Berufsschullehrerin, Berufsschullehrer werden, Lehramt berufsbildende Schulen

Fachlehrer/in Lehrer für Fachpraxis in beruflichen und berufsbildenden Schulen

Ausbildung für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen



Allgemeine Informationen

Fachlehrer für berufliche Schulen (Berufsschullehrer) bzw. berufsbildende Schulen arbeiten, wie der Name schon sagt, an beruflichen Schulen, meistens an Berufsschulen, Berufsfachschulen Fachschulen, Fachoberschulen oder Fachgymnasien und Beruflichen Gymnasien – Lehrer/innen für Fachpraxis sind aber auch an Berufsakademien, Fachakademien und Schulen des Gesundheitswesens anzutreffen.
Alternativ bietet sich aber auch an, an Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung zu arbeiten.

Die Ausbildung zum Fachlehrer/in an berufsbildenden bzw. beruflichen Schulen ist eine landesrechtlich geregelte pädagogische Zusatzausbildung an staatlichen Bildungsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern.

Für die Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen können als Fachrichtungen folgende gewählt werden: gewerblich-technische Berufe, Hauswirtschaft, Schreibtechnik, kaufmännische Fachrichtung oder Gesundheitsfachberufe.


Zulassungsvoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind länderrechtlich geregelt und unterscheiden sich daher etwas.

Im Allgemeinen wird aber
- ein mittlerer Bildungsabschluss,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine mehrjährige Berufspraxis,
- eine Aufstiegsfortbildungsprüfung z. B. zum Meister bzw. zur Meisterin oder Techniker bzw. Technikerin,

alternativ auch
- eine bestandene Ingenieurprüfung oder ein Abschluss als Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, jeweils in der einschlägigen Fachrichtung (inzwischen dürften auch einschlägige Bachelorabschlüsse akzeptiert werden), und anschließende Berufspraxis

für den Vorbereitungsdienst zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrerin an beruflichen Schulen vorausgesetzt.

Zusätzlich werden meistens Einstellungsprüfungen eingesetzt.
Es sind die üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis vorzulegen.

In einigen Bundesländern gibt es Höchstaltersgrenzen. Das Höchstalter liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 45 Jahren.


Fachgebiete, Tätigkeitsgebiete, Aufgabenfelder

- Wirtschaft und Verwaltung,
- Metalltechnik,
- Elektrotechnik,
- Bautechnik,
- Holztechnik,
- Textiltechnik und Bekleidung,
- Chemie, Physik und Biologie,
- Drucktechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung,
- Gesundheit, Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft,
- Agrarwirtschaft,
- Erziehung und Sozialpflege (Saarland)


Übliche Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbezeichnungen, Abschlussbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen laut KMK (Kultusministerkonferenz):

- Lehrer/Lehrerin für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen

Mit staatlicher Prüfung in Textverarbeitung oder Kurzschrift:

- staatlich geprüfte Lehrerin bzw. staatlich geprüfter Lehrer der Textverarbeitung
- staatlich geprüfte Lehrerin bzw. staatlich geprüfter Lehrer der Kurzschrift

Berufsbezeichnungen, Abschlussbezeichnungen der einzelnen Bundesländer sind:

- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Hauswirtschaft
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Schreibtechnik
- technische Lehrerin bzw. technischer Lehrer an beruflichen Schulen
- Lehrkraft für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
- Lehrerin bzw. Lehrer für Fachpraxis
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Werkstattunterricht
- Werkstattlehrerin bzw. Werkstattlehrer
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
- Lehrmeisterin bzw. Lehrmeister
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Bürowirtschaft, Kurzschrift und Maschinenschreiben
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an allgemein bildenden Schulen

Im Sprachgebrauch sind auch vertreten:

- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an allgemein- und berufsbildenden Schulen
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer
- Gewerbliche Fachlehrerin bzw. Gewerblicher Fachlehrer an Berufsschulen

Internationale Berufsbezeichnung:

-Teacher (m/f) - vocational schools and schools of general education


Lerninhalte, Ausbildungsinhalte

Im theoretischen Teil:
- Pädagogik inkl. sonderpädagogische Inhalte
- pädagogische Psychologie
- pädagogische Soziologie
- Berufspädagogik
- Methodik und Didaktik des fachpraktischen Unterrichts
- Schulorganisation
- Beamtenrecht, Berufsbildungsrecht, Schulrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht

Im schulpraktischen Teil:
- Hospitationen
- Unterricht unter Anleitung
- selbstständiger Unterricht


Ausbildungsablauf

Während der Ausbildung sind mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise zu erbringen, die am Ende jedes Ausbildungsjahres in Zeugnissen festgehalten werden. Für die Versetzung ins nächste Ausbildungsjahr sind jeweils bestimmte Mindestanforderungen zu erreichen.

Die Ausbildung für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen umfasst einen Vorbereitungsdienst, der eine theoretische Ausbildung und schulpraktische Anteile beinhaltet.

Vorlesungen und Seminare der theoretischen Ausbildung werden an Staatsinstituten und Studienseminaren und die Schulpraktika an beruflichen Schulen wie z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen durchgeführt.

Während des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.


Ausbildungsdauer, Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert etwa 1 bis 1,5 Jahre und variiert zwischen den Bundesländern.
Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder Unterrichtspraxis schlechter als ausreichend bewertet wurde, kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden.


Unterrichtsform, Ausbildungsform

Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt meistens in Vollzeit, sodass tagsüber der Unterricht stattfindet. Es werden aber auch berufsbegleitende Programme angeboten, die durch Seminare ergänzt werden. Der fachpraktische Unterricht erfolgt in normalen Schulklassen. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes arbeiten die Anwärter mit anderen pädagogischen Fachkräften zusammen.


Anrechnungen von Vorleistungen

Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn wirklich einschlägige Fortbildungen vorliegen, aber auch Tätigkeiten im Schuldienst oder andere berufsförderliche Tätigkeiten können zu einer Anrechnung führen. Eine leistungsmäßige Anrechnung ist nicht möglich.
Genaue Auskünfte hierüber erteilt die jeweils zuständige Bildungseinrichtung.


Abschlussprüfungen, Prüfungsablauf

Die Abschlussprüfungen erfolgen immer als staatliche Prüfungen (Anstellungsprüfungen, Einstellungsprüfungen, Laufbahnprüfungen), diese sind aber länderrechtlich geregelt.

Vor der Zulassung zur Prüfung muss der Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert worden sein.
Für die Zulassung zur pädagogisch-didaktischen Prüfung muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.

Die Abschlussprüfung für die Lehrtätigkeit an beruflichen bzw. berufsbildenden Schulen umfasst schriftliche, mündliche und praktische Teile.

Pädagogik, Psychologie und Didaktik werden z. B. schriftlich geprüft. Statt der schriftlichen Prüfung kann ggf- auch eine Facharbeit über die schulpraktischen Erfahrungen angefertigt werden, die in einer Präsentation vorzustellen ist. Diese Facharbeit schließt mit einem Kolloquium ab, in dem fachliche Fragen zu beantworten sind.
Mündliche Fächer können zum Beispiel Schulrecht, Schulkunde sein.

Die Abschlussprüfung findet vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt und kann in der Regel einmal wiederholt werden.


Ausbildungsvergütungen, Bezüge bei Festanstellung

Die Ausbildungsvergütungen für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf oder auf Probe und die Beamtenbezüge bei Festanstellungen ergeben sich aus dem BBesG Bundesbesoldungsgesetz (BBesG Bundesbesoldungsgesetz 23.05.1975, zuletzt geändert am 28. August 2006) und den Landesbesoldungsgesetzen.

Sonstige Förderungen während der Ausbildungszeiten wie z. B. BAföG (Das BaföG) oder Meister-BAföG (Meister-BAföG bekommen, Voraussetzungen und Ablauf) sind nicht möglich.

Ein Fachlehrer bzw. eine Fachlehrerin an beruflichen oder allgemeinbildenden Schulen im Eingangsamt beziehen meistens Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 10. Dies ist aber länderrechtlich geregelt und kann sich zwischen den Bundesländern etwas unterscheiden.

Rechtliches und Fallbeispiele folgen...

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Alt 31.12.2006, 01:24
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Standard Rechtliche Grundlagen für Lehrer an Berufsschulen usw.

Rechtliche Grundlagen für Lehrer an Berufsschulen usw.


Bundeseinheitliche Rahmenordnung:

- Rahmenordnung für die Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Fachpraxis im (Rahmenordnung für die Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Fachpraxis, KMK-Beschluss)
beruflichen Schulwesen (KMK-Beschluss - Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 6. 7. 1973)


Länderrechtliche Regelungen werden bei Bedarf nachgetragen.
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Alt 31.12.2006, 04:15
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Standard Fallbeispiel für angehende Berusfsschullehrer usw.

Fallbeispiel: Frage zur Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen


Eine 39-jährige frisch gebackene Elektrotechnikermeisterin bzw. Meisterin im Elektrotechnikhandwerk möchte im Raum Köln Fachlehrerin für berufliche Schulen werden.

Ihre Fragen

1. Bin ich zu alt?
2. Reichen meine Qualifikationen aus?
3. An wen muss ich mich wenden?


Meine Antworten

Zu Frage 1:

"Bin ich zu alt?"

Unter anderem das Höchstalter für die Fachlehrerausbildung ist länderrechtlich geregelt. Das Höchstalter liegt im Gefälle der Bundesländer zwischen den Extremen 30 Jahre und 45 Jahre.

Für Köln gilt also das Landesrecht Nordrhein-Westfalens. Konkret ist hier folgende rechtliche Grundlage einschlägig:
"Praktisch-pädagogische Einführung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer - Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer" RdErl. des Kultusministeriums vom 10.04.1987.

Entsprechend Nr. 1 bzw. 1.1 "Voraussetzungen für die Einstellung, Probezeit" kann als "... Fachlehrerin oder Fachlehrer ... in den Schuldienst eingestellt werden, wer ... das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."

Meine Antwort:

- Nein, Sie sind nicht zu alt, wenn Sie in Köln oder einer anderen Stadt in NRW als Fachlehrerin für berufliche Schulen arbeiten möchten bzw. den einschlägigen Vorbereitungsdienst beginnen möchten.

- Da unter Einstellung auch die Einstellung als Beamtin auf Widerruf zählt, deren Status man während des Vorbereitungsdienstes erhält, kann ich die erste Frage mit einem "nein" beantworten. In Grenzfällen wird meistens positiv entschieden, wenn die Bewerbung rechtzeitig eingegangen ist - ebenso gibt es auch noch Ausnahmeregelungen, die unter Umständen eine Einstellung mit höherem Alter rechtfertigen, wenn z. B. besondere zusätzliche Qualifikationen vorliegen.


Zu Frage 2:

"Reichen meine Qualifikationen aus?"

Auch die erforderlichen Qualifikationen sind länderrechtlich geregelt. Daher gilt zunächst auch hier die einschlägige rechtliche Regelung für Nordrhein-Westfalen:
"Praktisch-pädagogische Einführung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer - Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer" RdErl. des Kultusministeriums vom 10.04.1987.

Diese gibt zwar selbst keine Auskunft über die Voraussetzungen, aber aus Nr. 1 dieser Regelung geht eindeutig hervor, dass sich die Voraussetzungen aus § 58 LVO ergeben - also aus der Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ich zitiere die
Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995 (LVO NRW - Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte im Lande Nordrhein-Westfalen):

"Die Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers besitzt, wer

1.
a) nach Ableisten der in der Fachrichtung erforderlichen Berufsausbildung die Prüfung als Meister in Handwerk, Industrie, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft bestanden oder
b) nach einem mindestens dreisemestrigen Besuch einer Fachschule als Tagesschule oder einem mindestens sechssemestrigen Besuch einer Fachschule als Abendschule die entsprechende Abschlußprüfung bestanden
und
2.
nach Bestehen der Prüfung eine für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeit von vier Jahren ausgeübt hat, die der geforderten Vor- oder Ausbildung entspricht.

An die Stelle der hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren tritt eine solche von drei Jahren, wenn der erfolgreiche Besuch einer Realschule oder ein entsprechender Bildungsstand nachgewiesen wird."

Zunächst bedeutet dies also, dass
- eine Berufsausbildung oder vergleichbare Vorbildung vorliegen muss,
- eine Meisterprüfung oder Technikerprüfung oder ähnliches bestanden worden sein muss,
- und anschließend eine drei- bis vierjährige hauptberufliche Berufspraxis nachgewiesen werden muss.

Meine Antwort:

- Die Qualifikationen an sich scheinen auszureichen, wenn auch die vorgesehene Reihenfolge nicht erreicht wird.
Bei dem Alter setze ich aber eine recht lange Berufstätigkeit im Elektrotechnikerhandwerk oder generell im Handwerk, vielleicht auch eine zweite Berufsausbildung oder ähnliches voraus, sodass hier ergänzende Regelungen zum Zuge kommen dürften. Über die genannte Verordnung hinaus gibt es also noch aktuelle begünstigende Regelungen.

- Ich halte daher die Qualifikationen für das geplante Vorhaben insgesamt für ausreichend.
Eine definitive und rechtsverbindliche Klärung im individuellen vorliegenden Fall kann anhand einer einschlägige Bewerbung erzielt werden.


Zu Frage 3:

"An wen muss ich mich wenden?"

Meine Antwort:

- Am besten ist es immer, wenn man direkte Dienstwege für die Bewerbung verwendet. Im konreten Fall bedeutet dies, dass Sie sich am besten direkt bei einer Berufsschule im Raum Köln bewerben.
Diese sind mit den aktuellen Regelungen bestens vertraut.

- Eine direkte Bewerbung bei einer Berufsschule hat verschiedene Vorteile:
Erstens läuft das Verfahren über den üblichen direkten Weg für alle Beteiligten einfacher und übersichtlicher. Das heißt, die Unterlagen liegen nicht erst irgendwo herum, um bei Gelegenheit an zuständige Stellen weitergeleitet zu werden, sondern man bekommt schnell eine Aussage, ob z. B. überhaupt Stellen frei sind. Die Stellen sind logischerweise begrenzt.
Sind an der Berufsschule keine Stellen zu besetzen, bekommt man aber meistens sehr offen Auskunft darüber, an welchen Berufsschulen noch freie Ausbildungsstellen vorhanden sind, die besetzt werden können - man schickt Sie auf diese Weise also nicht einfach weg.

- In der Praxis werden auch bei einer Ablehnung der Berufsschule, an der Sie sich beworben haben, in Absprache mit Ihnen die Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg an eine andere Berufsschule geschickt, die noch freie Ausbildungsstellen hat.


Daher mein Tipp

- Bewerben Sie sich zunächst an einer Berufsschule, auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob dass der Traumberuf ist oder nicht, um individuelle verbindliche Auskünfte zu erhalten.
Sie haben nach dem zentral durchgeführten bestandenen Auswahlverfahren immernoch die Möglichkeit, sich an einer anderen Berufsschule zu bewerben, bevor Sie zur Beamtin auf Widerruf eingestellt werden.

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Alt 31.01.2007, 19:22
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Fernunterricht, Fernkurse zum Berufsschullehrer

Für diese Ausbildung sind üblicherweise keine Fernkurse vorgesehen, da die Lehre auch in der Praxis erlernt werden muss, gerade in handwerklichen Bereichen.

Mir ist daher zur Zeit nur folgender Fernkurs bekannt, im Bereich Textverarbeitung:


Staatlich geprüfte/r Fachlehrer/in der Textverarbeitung

Forschungs-u.Ausbildungsstätte für Kurzschrift und
Textverarbeitung Bayreuth e.V.

Bernecker Str. 11
95448 Bayreuth

Telefon: 0921/23445
Telefax: 0921/7857475

EMail-Adresse: forschungsstaette @ t-online.de
Internetadresse: forschungsstaette.de

Kursbeginn: auf Anfrage
Kursdauer: 12 Monate, 2 einwöchige Vorseminare, ein drei- bis vierwöchiges Zwischenseminar, 1 zweiwöchiges Hauptseminar

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Geändert von tropico (05.10.2007 um 17:16 Uhr).
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Alt 18.10.2007, 10:53
Absita Absita ist offline
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Hallo, ich möchte diese Ausbildung auch machan, doch kenn mir keiner sagen, wie genau die Ausbildungszeiten sind. Ich frage, weil ich einen Hund habe, den ich auf keinen Fall aufgeben will. Kann mir hier jemand sagen wie so ein Stundenplan in einer solchen Ausbildung aussieht? oder mir sogar einen Stundenplan vom vergangenen Jahr zuschicken?
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