![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Tags |
| Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|||
|
Bewerbungsinformationen für Fachlehrer, Berufsschullehrer in Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stand: 21.11.2006 Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier I N F O R M A T I O N E N "Fachlehrer an Berufsbildenden Schulen" in Rheinland-Pfalz 1. Das Lehramt des „Fachlehrers“ „Der Fachlehrer in der pädagogischen Ausbildung“ soll auf der Grundlage seines Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und seines Fachbereichs so vertraut gemacht werden, dass er zu selbstständiger Arbeit im Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen fähig ist. An den Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können Fachlehrer theoretischen Unterricht in der Fachrichtung erteilen, die sie mit dem Fachhochschulstudium abgeschlossen haben. Das Lehramt des Fachlehrers setzt eine 24 Monate dauernde pädagogische Ausbildung voraus. 2. Wer kann Fachlehrer werden? Zur pädagogischen Ausbildung für das Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen kann zugelassen werden, wer 1. die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule in Fachrichtungen, die an wissenschaftlichen Hochschulen nicht entsprechend eingerichtet sind, oder im Fach Religion bestanden hat und 2. nach dem Abschluss des Studiums mindestens drei Jahre außerhalb des Schuldienstes hauptberuflich in der entsprechenden Fachrichtung tätig gewesen ist. Darüber hinaus können bis zum 31.12.2006* zur pädagogischen Ausbildung für das Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen zugelassen werden, wer 1. die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule in einer gewerblich-technischen oder hauswirtschaftlich-nahrungstechnologischen Fachrichtung bestanden hat und 2. nach dem Abschluss des Studiums mindestens drei Jahre außerhalb des Schuldienstes hauptberuflich in der entsprechenden Fachrichtung tätig gewesen ist. * Eine Verlängerung der o.g. Frist ist bis zum 31.12.2013 beabsichtigt. Besonderheit: Ausgebildete Lehrkräfte für Fachpraxis, die über mehrjährige Berufserfahrung an berufsbildenden Schulen verfügen, haben ebenfalls die Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule in ihrem Berufsfeld als Fachlehrerin bzw. Fachlehrer eingesetzt zu werden. Nähere Informationen hierüber können den Bewerbungsinformationen für Lehrer für Fachpraxis im Internet der ADD entnommen werden. 3. Wie kann man Fachlehrer an berufsbildenden Schulen werden? Eine Bewerbung zur Übernahme in die pädagogische Ausbildung für das Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen ist bei den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden der Aufsichtsbezirke in Trier, Koblenz oder Neustadt einzureichen, in deren Aufsichtsbereich die Beschäftigung angestrebt wird. Die Schulbehörde prüft die Voraussetzungen für die Einstellung in die pädagogische Ausbildung (die dem Antrag auf Einstellung beizufügenden Unterlagen sind in der Anlage zusammengestellt), entscheidet über die Zulassung und weist die Ausbildungsschule und den entsprechenden Seminarplatz zu. 4. Beschäftigungsmöglichkeiten der Fachlehrer Die Ausbildungsplätze werden nach Bedarf und Qualifikation vergeben. Bei entsprechendem Bedarf werden Ausbildungsstellen im Internet ausgeschrieben. 5. Wo kann man sich bewerben? Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen; es sind die aktuellen Vordrucke zu verwenden. Der Bewerbung sind die üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Foto und Nachweise über die Qualifikation, ggf. Nachweis einer Behinderung) beizufügen. Der Seminarplatz, an dem die pädagogische Ausbildung erfolgt, ist an einem Staatlichen Studienseminaren für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen in Mainz, Neuwied, Trier und Speyer mit einer Teildienststelle in Kaiserslautern. Einstellungen zur pädagogischen Ausbildung für das Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen erfolgen bei Bedarf in der Regel jährlich zum 1. Mai und 1. November. 6. Besoldung Die Beschäftigung während der Ausbildungszeit erfolgt als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe 9). Die ,,Fachlehrer " sind in der Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte in Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsordnung eingestuft. Bei dreijähriger Dienstzeit seit Anstellung als ,,Fachlehrer " ist eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 12 möglich. Hat der Bewerber/die Bewerberin nach Abschluss der Ausbildung das 40. Lebensjahr überschritten kann eine Einstellung als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe 10) erfolgen. Nähere Angaben zur Höhe der Bezüge können nach der Einstellung bei der Oberfinanzdirektion in Koblenz erfragt werden. 7. Aufstiegsmöglichkeiten Wer bereits die Befähigung für das Lehramt der Fachlehrerin und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen besitzt kann ohne Ableistung eines entsprechenden Vorbereitungsdienstes und einer zusätzlichen Probezeit zur Studienrätin oder zum Studienrat ernannt werden, wer 1. nach Erwerb der Befähigung für das Lehramt der Fachlehrerin und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen mindestens fünf Jahre im Schuldienst tätig gewesen ist und 2. die Prüfung von Lehrerinnen und Lehrern an berufsbildenden Schulen bestanden oder ein für dieses Lehramt geeignetes Studium gemäß § 19 Abs. 2 Schullaufbahnverordnung erfolgreich abgeschlossen hat. Die entsprechende Bewerbung orientiert sich in diesen Fällen nach dem Verfahren um Einstellung in den höheren Schuldienst an berufsbildenden Schulen und kann ebenfalls der Internetseite der ADD entnommen werden. 8. Rechtliche Grundlagen Die pädagogische Ausbildung dauert 24 Monate und schließt mit der pädagogischen Prüfung für das Lehramt des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen ab. Ihre Durchführung richtet sich nach der Landesverordnung über die pädagogische Prüfung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis und des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen vom 11. September 1995 (GVBl. S. 371; GAmtsBl. S. 481), in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchführung des Einstellungsverfahrens richtet sich nach § 18 des Landesbeamtengesetzes (LBG) i.V.m. §§ 15, 31 der Schullaufbahnverordnung (SchulLbVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Pädagogischen Ausbildung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis und des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen vom 30. März 1994 (GAmtsBl. S. 247), in der jeweils gültigen Fassung. 9. Auskunft Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Koblenz, Tel.: 02 61 / 1 20 - 27 48 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Neustadt, Tel.: 0 63 21 / 99 - 23 07 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, Tel.: 06 51 / 94 94 - 3 69 oder 3 98 Anlage 1: Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen Allgemeines Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Verwenden Sie zur Vorlage Ihrer Bewerbungsunterlagen keine Klarsichtfolien oder Hefter. Sie können die Unterlagen jedoch mit einem Heftrücken versehen. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen; es sind die aktuellen Vordrucke zu verwenden. Folgende weitere Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erforderlich: Bewerbung um Übernahme in die pädagogische Ausbildung: 1. ein Passbild aus neuester Zeit (Name bitte auf der Rückseite vermerken und auf dem vorgesehenen Feld in dem Vordruck „Personalangaben“ kleben; zwei weitere Passbilder sind bei Dienstantritt im Seminar vorzulegen), 2. lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, 3. ggf. Nachweis über Wehr-, Zivildienst, Entwicklungshelfertätigkeit, freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr, 4. ggf. Nachweis über Behinderung, 5. Zeugnis der Fachhochschulreife, 6. Diplomurkunde und Zeugnis der Fachhochschule, 7. Nachweis(e) über die mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes, 8. ggf. Zeugnisse oder Nachweise über weitere abgelegte berufsbezogene Prüfungen (z.B. Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf; jedoch keine Zwischen-zeugnisse von Hochschulen). Sofern eine Einstellung in die pädagogische Ausbildung erfolgen kann, werden die Bewerberinnen und Bewerber zur gegebenen Zeit zur Abgabe eines Gesundheitszeugnisses und ein polizeilichen Führungszeugnisses aufgefordert.
__________________
Bildungsforen bei BPB Benjamin R. Walker BPB Forum/BPB Home/BPB.Org/BPBDirectory/BPB.Biz/BPB.Info/BPB.Net/Tags/Sitemap Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel: Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise, Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung, Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften, Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen, Gesetze, Urteile und Beschlüsse zur Titelführung, zu Pässen, Ausweisen und Passeinträgen Hochschulen, Studium, Studiengänge, akademische Weiterbildungen & akademische Berufe: Informationen, Gesetze, KMK-Beschlüsse, Rahmenordnungen, Vereinbarungen & Vorschriften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Deutschland, Hochschulliste, Promotionsforum, legale Promotionsberatung, promovieren, anerkannte Promotionen und Habilitationen, Studium, Studiengänge in Deutschland, Österreich, Schweiz, Präsenz-, Online- und Fernstudium, Auslandsstudium aller Art, studieren im Ausland, Praktika, Hilfen, Wissenswertes, Accreditation matters, Recognition of foreign Universities, Credential Evaluation Services, Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen Berufliche Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungsprüfungen, Berufe (auch international): Gesetze, Richtlinien, Rahmenordnungen, Prüfungsordnungen & sonstige Vorschriften, Ingenieur-, Techniker- und Meisterkurse und -Abschlüsse, auch international, Abschlüsse, Kurse und Adressen der Kammern, IHK, HWK, LWK, IngK, ArchK, Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen, Tipps zur beruflichen Bildung & freie Diskussionen zu Berufen und beruflichen Weiterbildungen, Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse, Seminare, Schulungen, Workshops, Coaching & Supervision Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|