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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 19:43
ben walker ben walker ist offline
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Registriert seit: 16.05.2006
Beiträge: 95
Standard Bewerbungsinformationen Lehrer für Fachpraxis werden in Rheinland-Pfalz, Fachlehrer

Bewerbungsinformationen Lehrer für Fachpraxis werden in Rheinland-Pfalz, Fachlehrer

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Stand: 21. November 2006
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

I N F O R M A T I O N E N

"Lehrer für Fachpraxis
an Berufsbildenden Schulen"
in Rheinland-Pfalz

1. Das Lehramt des ,,Lehrers für Fachpraxis"
An den Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz wird neben dem allgemeinen und fach-
theoretischen Unterricht auch fachpraktischer Unterricht erteilt. Im Rahmen dieses fachpraktischen
Unterrichts sollen die Schülerinnen und Schüler Berufsqualifikationen oder Teilqualifikationen
erwerben.
Dieser Unterricht wird von dafür ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, den ,,Lehrern für
Fachpraxis", erteilt.
Dem ,,Lehrer für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen" wird der Unterricht in den fachpraktischen
Fächern übertragen, die seiner Berufsrichtung entsprechen. Er erteilt selbstständigen
Unterricht zur Vermittlung von Fertigkeiten für die praktische Grund- und Fachbildung
und wirkt mit bei der Vorbereitung und Durchführung von Demonstrationen und Versuchen
im Rahmen oder als Ergänzung des berufsbezogenen theoretischen Unterrichts, ferner verwaltet
und betreut er Werkstätten und Werkstatteinrichtungen.
Das Lehramt des ,,Lehrers für Fachpraxis" setzt daher eine qualifizierte Berufsausbildung
sowie eine praktische Tätigkeit und eine pädagogische Ausbildung voraus.
2. Wer kann ,,Lehrer für Fachpraxis" werden?
Zur pädagogischen Ausbildung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis an Berufsbildenden
Schulen kann zugelassen werden, wer
a) eine mindestens dreisemestrige Fachschule in Vollzeitform oder eine sechssemestrige
Fachschule in Teilzeitform in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, Gestaltung
oder Landwirtschaft mit Erfolg abgeschlossen hat und danach mindestens vier Jahre außerhalb
des Schuldienstes hauptberuflich tätig gewesen ist oder
b) die Prüfung als Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts- oder Hauswirtschaftsmeister
bestanden hat oder, sofern in dem betreffenden Beruf eine derartige Prüfung nicht üblich
ist, eine entsprechende Berufsbefähigung besitzt und danach mindestens vier Jahre außerhalb
des Schuldienstes tätig gewesen ist oder
c) eine Ausbildung in einem Pflegeberuf und anschließend eine staatlich anerkannte Weiterbildungsmaßnahme
in diesem Beruf erfolgreich abgeschlossen hat oder
d) mindestens den qualifizierten Sekundarabschluss I erworben und eine mindestens dreisemestrige
Fachschule in Vollzeitform oder eine mindestens sechssemestrige Fachschule
in Teilzeitform in anderen geeigneten Bereichen mit Erfolg abgeschlossen hat und danach
mindestens zwei Jahre außerhalb des Schuldienstes hauptberuflich tätig gewesen
ist oder
e) mindestens den qualifizierten Sekundarabschluss I erworben und die Prüfung als hauswirtschaftlicher
Betriebsleiter/in oder als ländliche/r Hauswirtschaftsleiter/in bestanden
2
hat und danach mindestens zwei Jahre außerhalb des Schuldienstes hauptberuflich tätig
gewesen ist oder
f) mindestens den qualifizierten Sekundarabschluss I erworben und die staatlichen Prüfungen
für Lehrer der Textverarbeitung und der Büropraxis bestanden hat.
3. Wie kann man ,,Lehrer für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen werden?
Die Ausbildung (Pädagogische Ausbildung) zum ,,Lehrer für Fachpraxis an Berufsbildenden
Schulen" dauert achtzehn Monate. Sie wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Weiterbildung - Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen - geleitet.
Während der pädagogischen Ausbildung wird die Bewerberin/der Bewerber in den Beruf des
"Lehrers für Fachpraxis" eingeführt und mit den Zielen und dem Bildungsauftrag der Berufsbildenden
Schulen sowie insbesondere mit der Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer,
in denen später unterrichtet werden soll, vertraut gemacht.
Die Bewerberin/der Bewerber wird theoretisch und praktisch ausgebildet.
Die theoretische Ausbildung erfolgt an einem staatlichen Studienseminar für das Lehramt an
Berufsbildenden Schulen.
Die Standorte für die Studienseminare sind Speyer mit Außenstelle Kaiserslautern, Mainz,
Neuwied und Trier.
Die praktische Ausbildung erfolgt an einer Ausbildungsschule, insbesondere durch Hospitationen,
Ausbildungsunterricht aber auch durch eigenverantwortlichen Unterricht.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab (Pädagogische Prüfung für das Lehramt des
,,Lehrers für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen").
Sie besteht aus einem
- schriftlichen (3-stündige Klausurarbeit)
- praktischen (1 Lehrprobe) und einem
- mündlichen Teil.
4. Beschäftigungsmöglichkeiten der ,,Lehrer für Fachpraxis"
,,Lehrer für Fachpraxis" können nur in den Berufsbereichen ausgebildet werden, in denen an
den Berufsbildenden Schulen fachpraktische Fächer unterrichtet werden.
Informationen darüber erteilen die Berufsbildenden Schulen und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) in Trier, Koblenz und Neustadt.
Für Interessenbekundungen oder allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen
Ansprechpartner des Aufsichtsbezirks, in dessen Bezirk eine Beschäftigung angestrebt wird.
5. Wo kann man sich bewerben?
Eine Bewerbung zur Übernahme in die pädagogische Ausbildung für das Lehramt des
,,Lehrers für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen" ist bei den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden
der Aufsichtsbezirke in Trier, Koblenz oder Neustadt einzureichen, in deren Aufsichtsbereich
die Beschäftigung angestrebt wird.
Bei entsprechendem Bedarf werden Ausbildungsstellen im Internet ausgeschrieben.
3
Eine Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Der Bewerbung sind die üblichen Unterlagen (Lebenslauf,
Foto und Nachweise über die Qualifikation, ggf. Nachweis einer Behinderung) beizufügen.
Die Einstellungen zur pädagogischen Ausbildung erfolgen in der Regel zum 01. Mai und zum
01. November.
Die Beschäftigung während der Ausbildungszeit erfolgt als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis
(Entgeltgruppe 9).
6. Besoldung
Die ,,Lehrer für Fachpraxis" sind in der Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte in
Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung eingestuft. Bei achtjähriger Lehrtätigkeit
nach der Ausbildung oder vierjähriger Dienstzeit seit Anstellung als ,,Lehrer für Fachpraxis"
ist eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 11 möglich.
Hat der Bewerber/die Bewerberin nach Abschluss der Ausbildung das 40. Lebensjahr überschritten
kann eine Einstellung als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe 9)
erfolgen.
7. Aufstiegsmöglichkeiten
Ausgebildete Lehrkräfte für Fachpraxis, die über mehrjährige Berufserfahrung an berufsbildenden
Schulen verfügen, haben die Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums
an einer Fachhochschule in ihrem Berufsfeld als Fachlehrerin bzw. Fachlehrer eingesetzt
zu werden.
Eine Ernennung erfolgt in diesen Fällen unter den Voraussetzungen, dass
1. eine Dienstzeit (§ 16 Abs. 3 Laufbahnverordnung) von mindestens vier Jahren in
einem Amt der Besoldungsgruppe 10 der Besoldungsordnung A zurückgelegt,
2. ein Fachhochschulstudium in dem betreffenden Berufsfeld der Lehrerin oder des Lehrers
für Fachpraxis erfolgreich abgeschlossen
und
3. aufgrund einer Lehrprobe und eines Prüfungsgesprächs von der Schulbehörde die
Befähigung für das Lehramt der Fachlehrerin und des Fachlehrers an berufsbildenden
Schulen zuerkannt wird.
Darüber hinaus soll den ausgebildeten Lehrkräften für Fachpraxis, die durch ihre Tätigkeit
an berufsbildenden Schulen über langjährige Erfahrungen verfügen, nach erfolgreichem Abschluss
eines Hochschulstudiums in ihrem jeweiligen Berufsfeld künftig die Laufbahn der
Studienrätin oder des Studienrats eröffnet werden. Dieser Laufbahnwechsel erfolgt unter den
Voraussetzungen, dass
1. eine Dienstzeit (§ 16 Abs. 3 Laufbahnverordnung) von mindestens acht Jahren, davon
mindestens vier Jahr in einem Amt der Besoldungsgruppe 11 der Besoldungsordnung
A zurückgelegt,
2. ein Hochschulstudium gemäß § 19 Abs. 2 Schullaufbahnverordnung in dem betreffenden
Berufsfeld der Lehrerin oder des Lehrers für Fachpraxis erfolgreich abgeschlossen
und
3. aufgrund einer Lehrprobe und eines Prüfungsgesprächs von der Schulbehörde die
Befähigung für das Lehramt an berufsbildendenden Schulen zuerkannt wird.
8. Rechtliche Grundlagen
Für die pädagogische Ausbildung für das Lehramt des ,,Lehrers für Fachpraxis an Berufsbildenden
Schulen" gilt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur vom
30.03.1994 (953 - 51 500-3/60), (veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt der Ministerien
4
für Bildung und Kultur und für Wissenschaft und Weiterbildung von Rheinland-Pfalz Nr.6/94),
zuletzt geändert am 02.01.2001.
Für die Pädagogische Prüfung für das Lehramt des ,,Lehrers für Fachpraxis" gilt die Landesverordnung
über die Pädagogische Prüfung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis und
des Fachlehrers an Berufsbildenden Schulen vom 11.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Einstellung für das Lehramt des ,,Lehrers für Fachpraxis" gilt die Schullaufbahnverordnung
vom 20. Februar 2006 (GVBl. S.116) in der jeweils gültigen Fassung.
9. Auskunft
Weitere Auskünfte erhalten Sie
für den Bezirk Koblenz unter der Tel.: 0261 120 – 2748
für den Bezirk Neustadt unter der Tel.: 06321 99 – 2307
für den Bezirk Trier unter der Tel.: 0651 9494 – 369 (oder – 398)
5
Anlage 1: Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.
Verwenden Sie zur Vorlage Ihrer Bewerbungsunterlagen keine Klarsichtfolien oder
Hefter. Sie können die Unterlagen jedoch mit einem Heftrücken versehen.
Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Folgende weitere Unterlagen sind für die Bearbeitung
Ihrer Bewerbung erforderlich:
1. ein Passbild aus neuester Zeit (Name bitte auf der Rückseite vermerken; zwei weitere
Passbilder sind bei Dienstantritt im Seminar vorzulegen),
2. lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf,
3. ggf. Nachweis über Wehr-, Zivildienst, Entwicklungshelfertätigkeit, freiwilliges
soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr,
4. ggf. Nachweis über Behinderung,
5. entsprechendes Schulabschlusszeugnis,
6. ggfs. Berufsschulabschlusszeugnis,
7. ggfs. Gesellenbrief
8. ggfs. Meisterbrief und -zeugnis oder vergleichbare Weiterbildungsabschlüsse
9. Nachweis(e) über die mindestens zwei- bzw. vierjährige berufspraktische Tätigkeit
außerhalb des Schuldienstes.
Sofern eine Einstellung in die pädagogische Ausbildung erfolgen kann, werden die Bewerberinnen
und Bewerber zur gegebenen Zeit zur Abgabe eines Gesundheitszeugnisses und
ein polizeilichen Führungszeugnisses aufgefordert.
__________________
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Benjamin R. Walker

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