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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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Alt 31.08.2006, 00:25
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Standard Weiterbildung staatlich geprüfte Augenoptikerin, staatlich geprüfter Augenoptiker

Fortbildungsprüfung zum/zur staatlich geprüften Augenoptiker/in


Allgemeines

Die Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Augenoptiker/in ist länderrechtlich anerkannt und daher sind die Abschluss-Bezeichnungen 'staatlich geprüfte Augenoptikerin' und 'staatlich geprüfter Augenoptiker' geschützt.


Ausbildungsorte

- Jena
- Köln
- München


Dauer der Fortbildung

Die Fachschulausbildung dauert in Thüringen und in Bayern 2 Jahre, in Nordrhein-Westfalen 2 1/2 Jahre.
Mit Fachhochschulreife kann in NRW die Ausbildungsdauer bis um 6 Monate verkürzt werden.


Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt vorwiegend in Vollzeit vor Ort.
Der Unterricht umfasst wöchentlich 30 bis 38 Stunden.


Ausbildungsinhalte

Theorie:
- Allgemeine Optik
- Augen- und Brillenkunde
- Kontaktlinsenanpassung
- Optische Instrumentenkunde
- Augenglasbestimmung
- Mathematik, Physik
- Technisches Zeichnen
- Werkstoffkunde
- Werkzeug- und Maschinenkunde
- Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht
- Elektronische Datenverarbeitung
- Berufs- und Arbeitspädagogik

Praxis:
- Physikalische Optik
- Augenglasbestimmung
- Brillenanpassung
- Werkstatt-Technik
- Optische Instrumentenkunde
- Kontaktlinsenanpassung


Erforderliche Prüfungen

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung an der entsprechenden Fachschule oder Fachakademie für Augenoptik.
Diese kann alle Unterrichtsfächer umfassen und auch die praktischen Übungen.
Diese Prüfung ist zugleich Teil I (Fachpraxis), II (Fachtheorie) und III (Betriebswirtschaft) der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk. Zur Erlangung des Titels Augenoptikermeister/in muss noch Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Je nach Bundesland wird für den Erwerb der Fachhochschulreife ergänzend geprüft.

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können üblicherweise ein Mal wiederholt werden; in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal, wenn der Antrag von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.


Zulassungsvoraussetzungen

- je nach Bundesland Hauptschulabschluss (Nordrhein-Westfalen und Bayern) oder mittlerer Bildungsabschluss (Thüringen)
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Augenoptiker/in (Gesellenprüfung)
- anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
oder
- einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Weitere Kriterien können sein:
- Durchschnittsnote der Gesellenprüfung
- Durchschnittsnote in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Gesellenzeit


Kosten

Die Fortbildung zum/zur staatlich geprüften Augenoptiker/in an der Fachschule oder Fachakademie für Augenoptik ist nicht kostenpflichtig. Es werden keine Lehrgangsgebühren erhoben.


Möglichkeiten

Nach der bestandenen staatlichen Prüfung ergibt sich die Möglichkeit, sich ohne Meisterabschluss selbständig zu machen.
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