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| Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate |
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Fortbildung Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-pädagogin
Anbieter Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs Die Ausbildung ist auch an Hochschulen möglich. Dauer Die Ausbildung dauert 1,5 bis 3 Jahre im Vollzeitunterricht und im Teilzeitunterricht 2 bis 4 Jahre. Ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt ist möglich. Zugangsvoraussetzungen Die meisten Schulen verlangen einen mittleren Bildungsabschluss. Beruflich wird mindestens vorausgesetzt: - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in oder eine im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung oder - eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren (der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule kann angerechnet werden) und - eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial-, sonder- oder heilpädagogischen Einrichtungen In einigen Bundesländern werden Bewerber mit mindestens 2 bis 3 Jahre Berufspraxis und einem Mindestalter von 23 Jahren bevorzugt. Es können zusätzliche Auswahlkriterien getroffen werden, z. B.: - Auswahl nach Eignungskriterien, wie schulische Leistungen, Noten - Auswahl nach beruflicher Qualifikation - Auswahl nach persönlichem Gespräch - Aufnahme in der Reihenfolge der Anmeldung - Auswahl nach Eignungstest Benötigte Unterlagen - Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges - Lichtbild - Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) - Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung - Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs - Ggf. amtliches Führungszeugnis Lerninhalte Theorie: - Allgemeine Heilpädagogik und ihre anthropologischen Grundlagen - Geistig- und Körperbehindertenpädagogik - Sprach- und Hörgeschädigtenpädagogik - Verhaltensgestörtenpädagogik - Medizinische Grundlagen (beispielsweise Grundlagen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurosenlehre) - Spezielle Bedürfnisse kranker und alter Menschen - Allgemeine Psychologie - Lernpsychologie - Persönlichkeitstheorie, Psychodiagnostik - Entwicklungspsychologie - Soziologie, Sozialpsychologie - Berufskunde und Recht einschließlich Verwaltungskunde methodisch-praktisch: - wie man das Verhalten der zukünftigen Patienten fachgerecht beobachtet (auch unter diagnostischen Gesichtspunkten) - wie man Gespräche führt und die Beziehung zu den Patienten gestaltet - wie man die Patienten pflegt und unterstützt - welche heilpädagogischen Behandlungsmethoden es gibt und wie sie durchgeführt werden - Praktisch gelernt und geübt werden Methoden in den Bereichen: Spiel und Musik Werken, Gestalten, Kunst Bewegungstherapie, Sport Rhythmisch-musikalische Erziehung Während der fachpraktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten heilpädagogischen Einrichtungen angewendet. Lernorte - Versorgungsräume - Werkstatträume - Wohnräume - im Freien (z.B. Durchführen von Freizeitaktivitäten) - Untersuchungs- und Behandlungsräume - Übungsräume - Schulungs- und Unterrichtsräume - Übungs- und Funktionsräume Prüfungsablauf Die Prüfung wird schriftlich und mündlich vor einem staatlichen Prüfungsausschusss an der Ausbildungsstätte abgenommen. Ggf. kommt eine Facharbeit hinzu. Es werden mindestens zwei Fächer schriftlich geprüft. Die mündliche Prüfung kann alle Unterrichtsfächer umfassen. Nicht bestandene Prüfungen können ein Mal wiederholt werden. Prüfungsdauer Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 6 Stunden. Abschlussbezeichnung Staatlich anerkannter Heilpädagoge/ Staatlich anerkannte Heilpädagogin Externenprüfung Zur Abschlussprüfung können auch Nichtschüler/innen zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie angemessen auf die Prüfung vorbereitet sind. Sie müssen dem Ausbildungsziel entsprechende Zeugnisse, Leistungsnachweise oder Teilnahmebescheinigungen vorlegen und berufliche Erfahrungen vorweisen. Kosten Die für den jeweiligen Lehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel, Prüfungsgebühren usw. können bei den Lehrgangsträgern erfragt werden. Während des Praktikums wird in Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes in der Regel ein Entgelt gemäß BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) gewährt.
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