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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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Alt 01.09.2006, 14:05
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Ort: Cuenca
Beiträge: 3.023
Standard Weiterbildung staatlich anerkannte Heilpädagogin, staatlich anerkannter Heilpädagoge

Fortbildung Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-pädagogin


Anbieter

Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs
Die Ausbildung ist auch an Hochschulen möglich.


Dauer

Die Ausbildung dauert 1,5 bis 3 Jahre im Vollzeitunterricht und im Teilzeitunterricht 2 bis 4 Jahre.
Ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt ist möglich.


Zugangsvoraussetzungen

Die meisten Schulen verlangen einen mittleren Bildungsabschluss.

Beruflich wird mindestens vorausgesetzt:

- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in oder eine im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung
oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren (der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule kann angerechnet werden)
und
- eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial-, sonder- oder heilpädagogischen Einrichtungen

In einigen Bundesländern werden Bewerber mit mindestens 2 bis 3 Jahre Berufspraxis und einem Mindestalter von 23 Jahren bevorzugt.

Es können zusätzliche Auswahlkriterien getroffen werden, z. B.:
- Auswahl nach Eignungskriterien, wie schulische Leistungen, Noten
- Auswahl nach beruflicher Qualifikation
- Auswahl nach persönlichem Gespräch
- Aufnahme in der Reihenfolge der Anmeldung
- Auswahl nach Eignungstest


Benötigte Unterlagen

- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges
- Lichtbild
- Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie)
- Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Ggf. amtliches Führungszeugnis


Lerninhalte

Theorie:
- Allgemeine Heilpädagogik und ihre anthropologischen Grundlagen
- Geistig- und Körperbehindertenpädagogik
- Sprach- und Hörgeschädigtenpädagogik
- Verhaltensgestörtenpädagogik
- Medizinische Grundlagen (beispielsweise Grundlagen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurosenlehre)
- Spezielle Bedürfnisse kranker und alter Menschen
- Allgemeine Psychologie
- Lernpsychologie
- Persönlichkeitstheorie, Psychodiagnostik
- Entwicklungspsychologie
- Soziologie, Sozialpsychologie
- Berufskunde und Recht einschließlich Verwaltungskunde

methodisch-praktisch:
- wie man das Verhalten der zukünftigen Patienten fachgerecht beobachtet (auch unter diagnostischen Gesichtspunkten)
- wie man Gespräche führt und die Beziehung zu den Patienten gestaltet
- wie man die Patienten pflegt und unterstützt
- welche heilpädagogischen Behandlungsmethoden es gibt und wie sie durchgeführt werden
- Praktisch gelernt und geübt werden Methoden in den Bereichen:
Spiel und Musik
Werken, Gestalten, Kunst
Bewegungstherapie, Sport
Rhythmisch-musikalische Erziehung

Während der fachpraktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten heilpädagogischen Einrichtungen angewendet.


Lernorte

- Versorgungsräume
- Werkstatträume
- Wohnräume
- im Freien (z.B. Durchführen von Freizeitaktivitäten)
- Untersuchungs- und Behandlungsräume
- Übungsräume
- Schulungs- und Unterrichtsräume
- Übungs- und Funktionsräume


Prüfungsablauf

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich vor einem staatlichen Prüfungsausschusss an der Ausbildungsstätte abgenommen. Ggf. kommt eine Facharbeit hinzu. Es werden mindestens zwei Fächer schriftlich geprüft.
Die mündliche Prüfung kann alle Unterrichtsfächer umfassen.
Nicht bestandene Prüfungen können ein Mal wiederholt werden.


Prüfungsdauer

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 6 Stunden.


Abschlussbezeichnung

Staatlich anerkannter Heilpädagoge/ Staatlich anerkannte Heilpädagogin


Externenprüfung

Zur Abschlussprüfung können auch Nichtschüler/innen zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie angemessen auf die Prüfung vorbereitet sind. Sie müssen dem Ausbildungsziel entsprechende Zeugnisse, Leistungsnachweise oder Teilnahmebescheinigungen vorlegen und berufliche Erfahrungen vorweisen.


Kosten

Die für den jeweiligen Lehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel, Prüfungsgebühren usw. können bei den Lehrgangsträgern erfragt werden.

Während des Praktikums wird in Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes in der Regel ein Entgelt gemäß BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) gewährt.
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