BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

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Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen Staatliche und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen 'Staatlich geprüfte/r', 'Staatlich anerkannte/r' oder 'Geprüfte/r' an Fachakademien, Fachschulen und Berufskollegs und sonstige Zusatzqualifizierungen und Herstellerzertifikate

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 23:46
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Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Cuenca
Beiträge: 3.025
Standard Weiterbildung Staatlich geprüfte/r Informatiker/in

Weiterbildung Staatlich geprüfte/r Informatiker/in


Anbieter

Ausschließlich Fachschulen


Dauer


In Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit 3 Jahre


Zugangsvoraussetzungen

- Schulisch mindestens Hauptschulabschluss
und
- Abschluss in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine mindestens einjährige entsprechende Berufspraxis
oder
- 7 Jahre einschlägige Berufstätigkeit (einschlägige Berufsfachschulzeiten können angerechnet werden.

Zusätzlich können von den einzelnen Bundesländern weitere Aufnahmekriterien gesetzt werden.


Mögliche Fachrichtungen

- CNC-Systemtechnik
- Computer- und Kommunikationstechnik
- Wirtschaft


Lerninhalte der Ausbildung

Fachübergreifend
- Deutsch/Kommunikation
- Betriebswirtschaft
- Betrieb und Gesellschaft/Politik
- Fremdsprache

Die weiteren Themengebiete hängen vom jeweiligen Fachgebiet und Schwerpunkt ab.


Prüfungsablauf

In der Regel sind zwei schriftliche und 1 mündliche Prüfung abzulegen, wodurch eine der schriftlichen Prüfungen durch eine praktische Prüfung ersetzt werden kann.
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel ein Mal wiederholt werden.


Abschlussbezeichnung

- Staatlich geprüfter Informatiker/ Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung ...
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 23:51
Ehemaliger Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Cuenca
Beiträge: 3.025
Standard Regelungen

Regelung auf Bundesebene

- Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss d Kultusministerkonferenz vom 07.11.02)


Regelung auf Länderebene
(nur Nordrhein-Westfalen)

- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom 26.05.1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW. 2000 S. 563, GV. NRW. 2001 S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2004 (GV. NRW. S. 792)
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