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Namensänderung bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern
Rechtliche Sachlage: Eine beliebige Namensänderung ist auch dann nicht möglich, wenn der/die Betroffene minderjährig ist. Wer minderjährig ist, benötigt für eine Namensänderung grundsätzlich das Einverständnis beider Elternteile, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Allerdings sind die Möglichkeiten des BGB (bürgerliches Gesetzbuch) erschöpft, da Namen ohne besonderen Akt wie Ehe, Adoption, Namensänderung eines Elternteils nach Scheidung oder Neuheirat nicht geändert werden können. Es kann also nur noch das NamÄndG (Namensänderungsgesetz) zum Tragen kommen, also eine öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund: http://www.business-podium.com/board...hread.php?t=15 (Namensänderung aus wichtigem Grund, Voraussetzungen und Möglichkeiten)
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Rechtsfragen zu Staatsangehörigkeiten (und Pässen), Namensänderung, Künstlernamen - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere | This thread | Refback | 27.06.2007 15:25 | |